Open-Skies-Verträge

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Das Open-Skies-Abkommen stellt eine Reihe von internationalen Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA dar, die eine gegenseitige Erleichterung der wirtschaftlichen Beziehungen im zivilen Luftfahrtsektor zum Ziel haben. Das Abkommen erlaubt jeder Fluggesellschaft aus der Europäischen Union bzw. den Vereinigten Staaten zwischen beliebigen Orten in der EU bzw. USA zu fliegen. Auch Strecken innerhalb der EU und nicht EU-Staaten wie der Schweiz dürfen von US-amerikanischen Airlines beflogen werden und umgekehrt. Das Abkommen enttäuschte die europäischen Fluggesellschaften, weil US-amerikanische Fluggesellschaften eine größere Präferenz darin genießen würden. Während US-amerikanische Unternehmen Flüge zwischen zwei oder mehreren Orten innerhalb der EU durchführen dürfen, ist es den EU-Airlines weder erlaubt, kontinentale US-Flüge auszuführen, noch dürfen sie Mehrheitsbeteiligungen an US-amerikanischen Flugbetreibern erwerben.
Die erste Vereinbarung wurde am 30. April 2007 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 30. März 2008 in Kraft. Die zweite Phase des Abkommens wurde im Juni 2010 signiert.
Darüber hinaus wurden am 24. März 1990 militärrelevante Verträge mit einem ähnlichen Namen – Vertrag über den offenen Himmel, ebenfalls einfach Open Skies genannt (englisch: The Treaty on Open Skies) – unterzeichnet. Dieser Vertrag darf nicht mit dem Open-Skies-Abkommen gleichgestellt werden, da es sich hier um ein Programm für unbewaffnete Luftraumüberwachung über dem gesamten Gebiet der Vertragsstaaten handelt. Der Vertrag über den offenen Himmel trat am 1. Januar 2002 in Kraft und hat aktuell 34 Vertragsstaaten. Der Vertrag wurde entwickelt, um das gegenseitige Vertrauen und Verständnis zu verbessern, indem jedem Teilnehmer unabhängig von seiner Größe eine direkte Rolle in der Informationsgewinnung über Streitkräfte und sie betreffende Tätigkeiten. Der Vertrag über den Offenen Himmel ist soweit ein der weitreichendsten internationalen Versuche, mit die Offenheit und die Transparenz der Tätigkeit des Militärs gefördert wurde. Das Konzept der gegenseitigen Luftraumüberwachung kam bereits 1955 auf, wurde damals jedoch vom sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin abgelehnt. Schließlich wurde der Vertrag auf Initiative des US-Präsidenten George H. W. Bush neu aufgesetzt.
Das Open-Skies-Abkommen und der Vertrag über den Offenen Himmel hängen nicht miteinander zusammen.

Open-Skies-Abkommen

Hintergrund

Seit dem Zweiten Weltkrieg haben die meisten Staaten viel in die Entwicklung ihrer Zivilluftfahrt investiert. Der Luftverkehr unterscheidet sich von anderen Arten der Transportmittel, nicht nur weil er eine große internationale Komponente hat, sondern auch weil viele Fluggesellschaften früher ganz oder teilweise im staatlichen Besitz waren. Mit dem Anwachsen des internationalen Wettbewerbes mussten verschiedene protektionistische Maßnahmen durchgesetzt werden.
Das Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 sollte einen politischen Rahmen vorbereiten, in dem sich die zivile Luftfahrt eines jeden Staates entwickeln könnte. Das Chicagoer Abkommen gewährte die 9 Freiheiten der Luft für alle Vertragspartner.
In den 90er Jahren wurde eine Reihe von Open-Skies-Verträgen zwischen EU und USA abgeschlossen. Einen großen Schritt in Richtung Offenheit und Liberalisierung stellte die Vereinbarung zwischen USA und Niederlanden dar, die trotz der Einwände der Europäischen Union 1992 geschlossen wurde. Der Vertrag gab beiden Staaten gegenseitig unbeschränkte Landerechte, obwohl diese Rechte typischerweise für eine bestimmte Anzahl von Flügen zu bestimmten Destinationen gewährt werden. Über jede Anpassung wird in der Regel viel verhandelt, oft mehr zwischen den Regierungen als zwischen beteiligten Unternehmen.

Wichtigste Bestimmungen

Die meisten Open-Skies-Verträge enthalten folgende Schlüsselmerkmale:

#Freier Marktwettbewerb

Keine Einschränkung der internationalen Streckenrechte; Anzahl designierter Flugunternehmen; Kapazitäten; Frequenzen und Luftfahrzeugtypen.

#Marktwirtschaftliche Preisgestaltung

Freie Gestaltung der Tarife. In Tarifbestimmungen kann nur aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eingegriffen werden und nur mit Zustimmung beider Vertragsstaaten.

#Faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen #Kooperative und gleiche Marketing-Vereinbarungen:

Designierte Flugunternehmen können vorbehaltlich der üblichen Vorschriften frei Codesharing- oder Leasing-Vereinbarungen untereinander oder auch mit Fluggesellschaften aus Drittstaaten abschließen. Eine optionale Bestimmung ermöglicht Codesharing-ähnliche Beziehungen zwischen Flugunternehmen und bodenbasierten Transportdienstleistern.

#Bedingungen für Streitschlichtung und Beratung

Verfahren zum Ausgleich von Differenzen, die sich im Rahmen der Vereinbarung ergeben können.

#Liberale Chartervereinbarungen

Flugbetreiber können es wählen, nach den Regelungen für Charterverkehr der beiden Staaten zu arbeiten.

#Schutz und Sicherheit

Jede Regierung erklärt sich bereit, ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit im Luftverkehr zu überwachen und unter bestimmten Umständen anderen Staaten Unterstützung zu leisten.

#Alle Frachtrechte der optionalen siebten Freiheit

Ein Flugunternehmen eines Staates darf sämtliche Frachtdienstleistungen zwischen dem anderen Staat und einem Drittstaat über Flüge, die nicht mit seinem Heimatstaat verbunden sind, erbringen.

EU-USA-Open-Skies-Abkommen

Seit 2004 versuchen die Europäische Union und die USA einen Weg zu finden, die bis dahin mit jedem europäischen Staat einzeln geschlossenen Vereinbarungen, in einem mehr oder weniger einheitlichen Vertrag festzuhalten. Bis dato waren die Versuche an der nicht vorhandenen Bereitschaft der US-Regierung, mehr Rechte für europäische Flugdienstleister auf dem US-amerikanischen Binnenmarkt anzuerkennen, gescheitert. Nach dem mehrere Vorschläge, die zwar auch keine vollkommene Gleichstellung der EU- und US-Airlines erwirken würden, vom US-amerikanischen Kongress und der Opposition abgelehnt wurden, konnte man sich im Jahr 2007 darauf einigen, dass EU-Fluggesellschaften beliebige Strecken zwischen EU und USA bedienen durften, aber keine innerhalb der USA. Der Vertrag wurde am 30. April 2007 unterschrieben.
Im Jahr 2008 gingen die Gespräche in die nächste Phase. Der Gegenstand der Verhandlungen waren Angleichung der Sicherheitsvorschriften und der Klimaschutz. Die Europäische Regierung verfolgte weiterhin das Ziel, mehr Stimmrechte für EU-Airlines in den US-amerikanischen Flugunternehmen zu erwerben, was bis dato nicht gelang und von der US-amerikanischen Seite auch nicht in Aussicht gestellt wurde. Die USA konnte jedoch bedeutende Vorteile gegenüber von EU-Fluggesellschaften sichern. So wurde beispielsweise der Zugang zum Londoner Flughafen Heathrow für US-Airlines frei geöffnet. Der Gründer der US-Fluggesellschaft Virgin America, die als eine Tochtergesellschaft der britischen Airline Virgin Atlantic im Jahr 2007 in den Binnenmarkt in den USA einstieg, durfte maximal 25% der Stimmrechte an der Airline besitzen. Dies gab einen weiteren Anlass für die EU dazu, die USA verstärkt zur Freigabe des US-Binnenmarktes aufzufordern, was wieder ins Leere ging. Im Mai 2009 erließ die USA ein Gesetz zur Sicherstellung der ausschließlichen US-amerikanischen Besitzrechte an den heimischen Flugunternehmen. Darüber hinaus sah das Gesetz das sehr kontroverse Recht der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration vor, die Wartung der US-Flugzeuge im Ausland zu überwachen. Obwohl das Vorhaben stark kritisiert wurde und sich destruktiv auf die weiteren Verhandlungen auswirken könnte, wurde von Seiten der EU der gänzliche Abbruch nicht in Erwägung gezogen. Der Vertrag zur zweiten Verhandlungsrunde wurde am 24. Juni 2010 unterschrieben.
Der Flughafen London-Heathrow wurde somit dem vollen Wettbewerb eröffnet. Bis zum Abschluss des Vertrages konnten nur zwei US-amerikanische und zwei britische Fluggesellschaften transatlantische Flüge von oder zum Flughafen betreiben. Auch einige weitere Fluggesellschaften annoncierten ein solches Vorhaben. Die Expansion der Transatlantikflüge zwischen Destinationen in den USA und dem Londoner Flughafen erschwert sich dennoch durch mangelnde Kapazität der Start- und Landebahnen und der von der Regierung festgelegten Grenzen, wenn es um die Ausdehnung des Flughafens um eine weitere Start- und Landebahn und ein sechstes Terminal geht. Aktuell sind die zwei vorhandenen Runways zu 98% ausgelastet. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens änderten einige Fluggesellschaften ihre Routen und Flugpläne. Einige versuchen auch, Start- und Landeslots in Heathrow zu kaufen.
Das Open-Skies-Abkommen scheint ein neues Interesse an Konsolidierung in der Luftfahrtindustrie erzeugt zu haben, obwohl Fusionen und Übernahmen unter den international führenden Fluggesellschaften angesichts von nationalen und finanziellen sich manchmal schwer gestalten. So mussten 2007 die Pläne der British Airways die große spanische Fluggesellschaft Iberia Airlines verschoben werden, wenn es bekannt wurde, dass eine spanische Investmentbank versuchen würde, den Deal zu verhindern. Stattdessen wurde im Jahr 2008 eine Fusion vorgeschlagen, durch welche beide Marken behalten werden konnten.
Das Abkommen könnte auch einige Änderungen der Tarifpreise mit sich bringen. Der erhöhte Wettbewerb im transatlantischen Bereich könnte gewisse Auswirkungen auf die Preise haben. Ryanair kündigte noch im Jahr 2008 an, sogenannte 10€-Flüge zwischen Europa und USA einführen zu wollen. Das Geschäftskonzept ist so aufgebaut, dass Fluggäste für alle Leistungen von Gepäck bis hin zur Verpflegung an Bord, die im Normallfall im Flugpreis inbegriffen sind, extra zahlen müssen. Im Februar 2014 gab der Geschäftsführer der Fluggesellschaft bekannt, dass das Vorhaben an fehlenden Langstreckenflugzeugen scheitert und der Start um mehrere Jahre verlegt wird.
Im Laufe weiterer Verhandlungen in den Jahren 2011 bis 2013 wurden wieder Themen wie Anteile an den US-Airlines, Umweltschutz und Emissionshandel, Sicherheit in Bezug auf Luftfracht- und Luftpostverkehr sowie Personal der Fluggesellschaften. Während die Vertragsseiten sich über die Sicherheitsaspekte weitgehend geeinigt haben, bleibt das Thema der Besitzrechte für europäische Unternehmen an den US-amerikanischen Flugunternehmen sowie vollständige Öffnung des US-Binnenmarktes für EU-Airlines offen.

Vertrag über den Offenen Himmel

Der Vertrag über den Offenen Himmel wird manchmal analog als Open Skies bezeichnet, bezieht sich jedoch auf die sicherheitsrelevante staatsübergreifende Überwachung des Luftraumes.

Geschichte

Bereits 1955 schlug der damalige US-Präsident Eisenhower auf einem Meeting im Rahmen der Genfer Gipfelkonferenz dem sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin vor, dass die USA und die UDSSR gegenseitig Überwachungsflüge über die Territorien beider Staaten durchführen, um sicherzustellen, dass keiner der Staaten einen Angriff plant. Die angespannte Situation des Kalten Krieges verleitete den sowjetischen Generalsekretär Chruschtschow dazu, den Vorschlag abzulehnen. Vierunddreißig Jahre später wurde das Konzept des Offenen Himmels vom US-Präsidenten George H. W. Bush als ein Mittel, Vertrauen und Sicherheit zwischen den NATO-Staaten und den Staaten des Warschauer Paktes aufzubauen, wieder in Erwägung gezogen. Im Februar 1990 wurde eine internationale Open-Skies-Konferenz in Ottawa gehalten, auf der Vertreter aller NATO und Warschauer-Pakt-Staaten anwesend waren. Anschließend folgten Verhandlungen in Budapest, Wien und Helsinki.
Der fertige Vertrag über den offenen Himmel wurde am 24. März 1992 in Helsinki von 24 Staaten unterzeichnet. Der Vertrag trat am 2. Januar 2002 in Kraft, nachdem Russland und Weißrussland das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben. Formale Observationsflüge begannen mit dem Inkrafttreten des Vertrages im August 2002. Im Jahr 2004 wurden bereits 74 solcher Flüge von den Vertragsstaaten durchgeführt und weitere 110 für 2005 geplant.
Aktuell ist der Vertrag von 34 Staaten unterzeichnet worden: Weißrussland, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Türkei, Ukraine, Großbritannien und USA.
Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist offen zum Beitritt weiterer Staaten. Die ehemaligen UDSSR-Staaten, die noch keine Vertragsstaaten sind, können diesen jederzeit unterzeichnen. Bewerbungen von anderen interessierten Staaten unterliegen der Konsensentscheidung der Beratungskommission (Open Skies Consultativ Commission – OSCC).

Schlüsselmerkmale

Im Vertrag sind die Gebiete inbegriffen, die über die der jeweilige Vertragsstaat Hoheitsrechte ausübt, einschließlich Inseln, Land sowie interne und Territorialgewässer. Es wird festgelegt, dass das gesamte Gebiet eines Vertragsstaates für die Observation offen ist. Beobachtungsflüge können nur aus Gründen der Flugsicherheit, nicht wegen Nationalsicherheit eingeschränkt werden.
Das Beobachtungsflugzeug kann sowohl durch den beobachtenden als auch durch den beobachteten Staat zur Verfügung gestellt werden. Alle Flugzeuge müssen eine spezifische Zertifizierung und eine Vorflugkontrolle durchlaufen, um sicherzustellen, dass die Standards des Vertrages eingehalten wurden. Das offizielle Flugzeug des Vertrages ist eine Boeing OC-135B Open Skies. Die Luftfahrzeuge können Video-, optische Panorama- sowie Framing-Kameras für Tageslichtfotografie, Infrarot-Zeilenscanner für eine Tag/Nacht-Funktionalität und ein Radar mit synthetischer Apertur für alle Wetterbedingungen bei Tag und bei Nacht haben. Die Bildqualität soll die Erkennung wichtiger militärischer Gegenstände und Objekte (zum Beispiel eine Unterscheidung zwischen einem Panzer und einem LKW), sodass der Transparenz der militärischen Kräfte und Aktivitäten erheblich Rechnung getragen wird.
Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, Observationsflüge gemäß seiner passiven Quotenzuteilung zu dulden. Im Gegenzug kann jeder Staat die Anzahl der Flüge durchführen (aktive Quote), die seiner passiven Quote entspricht. Während der ersten drei Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrages wird jeder Staat nicht mehr als 75% seiner Passivquote akzeptieren müssen. Zum Beispiel, die Passivquote von den USA betrug 42, das hieß, dass nicht mehr als 31 Observationsflüge innerhalb von drei Jahren durchgeführt werden konnten. In 2005 wurden nur zwei Flüge beansprucht – von der Russischen Föderation und von der weißrussischen Republik. Die USA ist berechtigt zu 8 von 31 Flügen über Russland/Weißrussland. Zusätzlich dürfen die USA zusammen mit Kanada einen Flug über Ukraine durchführen.
Bildmaterial, das während der Observationsflüge gesammelt wird, ist für alle Vertragsstaaten auf Anfrage und gegen Erstattung der Kosten für Reproduktion zugänglich. Im Ergebnis sind die Daten, die für jeden Staat verfügbar gemacht werden, viel umfangreicher, als die Informationen, die von jedem Staat einzeln im Rahmen des Quotensystems des Vertrages gesammelt werden könnten.

Links

Siehe auch

Urteile und Rechtsprechung