Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim eingereicht am 2. September 2013 (Rechtssache C-471/13)

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Rüsselsheim (Deutschland) eingereicht am 2. September 2013 - Peter Link gegen Condor Flugdienst GmbH

(Rechtssache C-471/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Rüsselsheim

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Peter Link

Beklagte: Condor Flugdienst GmbH

Vorlagefragen

Besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung analog Art. 6, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004 auch dann, wenn sich die Ankunft des von den Fluggästen ursprünglich gebuchten Fluges um mehr als 3 Stunden verspätet, die Fluggäste sich jedoch zwischenzeitlich – nachdem bereits eine große Abflugverspätung eingetreten ist – freiwillig, selbstständig und auf eigene Rechnung bei einem anderen Luftfahrtunternehmen um eine Ersatzbeförderung bemüht haben und daher nicht an dem ursprünglich gebuchten Flug teilnehmen, wobei die Fluggäste im Rahmen der Ersatzbeförderung zu einem Zeitpunkt am Zielflughafen eintreffen, der mehr als 3 Stunden nach der im Hinblick auf den ursprünglich gebuchten Flug vorgesehen Ankunftszeit liegt?

Für den Fall, dass die erste Frage zu bejahen ist: Ist es für die Entstehung eines Anspruchs analog Art. 6, Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004 entscheidend, dass die freiwillige und selbstständige Wahl einer Ersatzbeförderung mit einem anderen Luftfahrtunternehmen zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Verspätung jedenfalls schon fünf Stunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) iii), Art. 8 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EG) 261/2004 beträgt?