Anwalt für Flugrecht

Aus PASSAGIERRECHTE
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Der Begriff Anwalt für Flugrecht wird häufig mit den bedeutungs- und sinnähnlichen Begriffen wie Anwalt für Flugrechte, Anwalt für Fluggastrechte, Anwalt für Fluggastrecht oder Anwalt für Reiserecht verwendet. Anwalt für Flugrecht ist kein Titel, sondern lediglich eine allgemein laienhafte Begriffsverwendung und umgangssprachliche Funktionsbezeichnung oder Gruppenzugehörigkeit. Die Bezeichnung Anwalt für Flugrecht ist keine offizielle Berufsbezeichnung oder förmliche Amtsbezeichnung, d.h. der Begriff Anwalt für Flugrecht wird weder in Gesetzen, noch Verordnungen genannt. Ein Anwalt für Flugrecht ist lediglich Träger der geschützten Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.

die europäischen Fluggastrechte (der VO (EG) Nr. 261/2004) und das Luftverkehrsrecht sind nicht einheitlich kodifizierte Rechtsgebiete mit zum Teil höchst komplizierten und sich widersprechenden Rechtsnormen. Fluggäste und Reisende, die konkrete Fragen zu einem rechtlichen Einzelfall haben, sollten sich an Experten und Spezialisten für europäische Passagierrecht, Fluggastrechte und europäisches Reisevertragsrecht wenden.

Im Folgenden werden Rechtsanwälte vorgestellt, die sich als Experten, Fachanwälte (Deutschland: Fachanwalt für..., Schweiz: Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV..., Frankreich: Avocat spécialisé dans... oder Avocat spécialiste du droit...) oder Spezialisten auf das Reiserecht konzentrieren. Suchen Sie einen Fachanwalt oder Experten an Ihrem Wohnort oder in einer bestimmten Stadt, können Sie die Suche auch über das Fachanwaltsregister tätigen.



Rechtsanwaltsverzeichnisse

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Die folgenden Verzeichnisse und Webkataloge führen Rechtsanwälte und Kanzleien mit den Spezialgebieten Reiserecht, Fluggastrechte, Flugrecht und Gepäckschadensrecht. Das es den Titel Fachanwalt für Reiserecht oder Fachanwalt für Flugrecht nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gibt, kommunizieren Rechtsanwälte für Reiserecht besondere Kenntnisse und Erfahrungen häufig über Gegnerlisten, Fachbeiträge oder Referenzen. Im Folgenden werden daher Verzeichnisse empfohlen, die Rechtsanwälte mit dem Interessenschwerpunkt oder Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht, Luftverkehrsrecht und Flugrecht listen.


Bundesweite Anwaltssuche:

Fachanwaltsregister:




Anwalt für Flugrecht

Der Begriff Anwalt für Flugrecht ist weder eine geschützte Berufsbezeichnung, noch ein offiziell vergebener Titel. Mit der Begriffskombination Anwalt für Flugrecht ist laienhaft ein Rechtsanwalt gemeint, der Rechtsberatung in den Rechtsgebieten Luftverkehrsrecht, Luftrecht, Reiserecht oder Europäische Fluggastrechte erbringt.

Der Bestandteil Anwalt vermittelt zunächst für sich genommen seinem Wortsinn nach lediglich eine Funktionsbezeichnung: Rechtsanwalt. Der Titel Rechtsanwalt ist rechtlich und gesetzlich geschützt. Der weitere Bestandteil Flugrecht konkretisiert lediglich das spezielle Rechtsgebiet der Berufsausübung, wobei bei dem Begriff Anwalt für Flugrecht zu beachten ist, dass der Begriff Flugrecht lediglich eine laienhaft verwendete Bezeichnung ist. Das Rechtsgebiet des Flugrechts gibt es formaljuristisch nicht. Mit der Chiffre Fluggastrecht bzw. Reiserecht wird häufig das Rechtsgebiet des Luftverkehrsrechts und Luftrecht miteinbezogen.


Anwalt für Flugrecht als Titel

Der Begriff Anwalt für Flugrecht ist kein anerkannter Titel.

Mit Titeln soll grundsätzlich eine erhöhte Seriosität gekennzeichnet und auf den Status des Verwenders hingewiesen werden. Akademische Titel verweisen auf besondere akademische Leistungen. Einen Titel führt unberechtigt, wer diesen nach außen aktiv für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Interessen der Allgemeinheit beeinträchtigt. Das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Verlässlichkeit von bestimmten Bezeichnungen und Berufsbezeichnungen, die den Eindruck besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit hervorrufen, wird durch das strafbare Führen von Titeln geschützt. tätigen.


Fachnwalt für Flugrecht als Titel

Der Begriff Fachanwalt für Flugrecht ist ebensowenig anerkannter Titel wie Anwalt für Flugrecht.

Zudem ist bei dem Begriff Fachanwalt für Flugrecht zu beachten, dass Fachanwaltstitel und Fachanwaltsbezeichnungen in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung vergeben werden. Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein offizieller Titel, der einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer verliehen werden kann. Der Fachanwaltstitel dient dem Nachweis, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Die in der Fachanwaltsordnung genannten 23 Fachanwaltstitel sind abschließend, das heisst dass keine weiteren Titel als Fachanwalt vergeben werden. Aktuell wird der Titel Fachanwalt für ... ausschließlich in den Rechtsgebieten Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, internationales Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Migrationsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Einen Fachanwaltstitel im laienhaft bezeichneten Rechtsgebiet Flugrecht, also den Titel Fachanwalt für Flugrecht, gibt es nicht. Die genaue Bezeichnung des Rechtsgebietes Flugrecht ist Luftrecht bzw. Luftverkehrsrecht oder allgemein Reiserecht. Auch einen Fachanwalt für Luftrecht oder einen Fachanwalt für Luftverkehrsrecht oder einen Fachanwalt für Reiserecht gibt es nicht.




Anwalt für Flugrecht als geschützte Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung kennzeichnet einen bestimmten Beruf. Anwalt für Flugrecht ist keine offizielle Berufsbezeichnung. Ein Anwalt für Flugrecht lässt sich höchstens der Berufsgruppe der Rechtsanwälte zuordnen. Es gibt in Deutschland Berufsbezeichnungen, deren Verwendung bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Die exklusiv den gesetzlich bzw. behördlich zugelassenen Berufsträgern gewährte Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung soll die besondere Vertrauensstellung der angesprochenen Verkehrskreise in den Beruf schützen. Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass ein Arzt auch tatsächlich ein studierter Mediziner und ein Rechtsanwalt tatsächlich ein examinierter Jurist ist. Voraussetzung für das Führen der geschützten Berufsbezeichnung ist grundsätzlich eine besondere Ausbildung mit einer besonderen Qualifikation. Geschützte Berufsbezeichnungen sind in Deutschland zum Beispiel Apotheker, Arzt (Tierarzt, Zahnarzt, aber nicht: Mediziner), Psychotherapeut (Psychologischer Psychotherapeut, Kinderpsychotherapeut und Jugendlichenpsychotherapeut), Rechtsanwalt (Patentanwalt, Notar, aber nicht: Jurist), Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter und öffentlich bestellter Sachverständiger. Nicht geschützt sind zum Beispiel die Berufsbezeichnungen Lehrer, Biologe, Informatiker, Journalist, Detektiv, Sachverständiger, Flugkapitän, Pilot, Flugpilot oder Kapitän.

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ist in Deutschland tätigen Volljuristen vorbehalten, die die Befähigung zum Richteramt nachweisen können. Grundsätzlich müssen Rechtsanwälte in Deutschland das erste und zweite Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben. Zusätzlich können Juristen aus EU-Staaten als Rechtsanwalt in Deutschland nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen werden. Die Zulassung als Rechtsanwalt obliegt sodann der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Der Begriff Anwalt für Flugrecht ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Mit geschützten Berufsbezeichnungen sollen bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Psychotherapeuten vor unberechtigter Inanspruchnahme des Titels oder der Berufsbezeichnung geschützt werden. Der Missbrauch von Titeln oder Berufsbezeichnungen ist in Deutschland gemäß §132a StGB unter Strafe gestellt. Strafbar ist das unbefugte Führen inländischer oder ausländischer Amts- und Dienstbezeichnungen. Geschützt wird die Allgemeinheit davor, dass Einzelne im Vertrauen darauf, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Stellung hat, Handlungen vornehmen könnten, die für sie oder andere schädlich sein können. Der Schutzzweck der Strafvorschriften erfasst also nicht schon "den rein äußerlichen Missbrauch, durch den sich der Täter einen falschen Schein gibt". Strafbar ist die Benutzung eines Titels oder einer geschützten Berufsbezeichnung, wenn diese einen falschen Eindruck erweckt. Unbefugt handelt derjenige, der mangels Berechtigung nach den jeweils einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften kein Recht zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung hat (vgl. Hohmann in Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl., § 132a Rn.28).

Nicht jede Berufsbezeichnung ist eine Amtsbezeichnung im Sinne einer gesetzlichen Norm, d.h. förmlich (z.B. in der Besoldungsordnung) oder durcheinen gesetzlich vorgesehenen Hoheitsakt festgesetzte Bezeichnung für ein öffentliches Amt.



Rechtsanwalt für Flugrecht in Deutschland

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Rechtsanwalt für Flugrecht in Österreich

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Rechtsanwalt für Flugrecht in der Schweiz

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