Charterflug

Aus PASSAGIERRECHTE
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Charterflug ist ein Flug, bei dem Sitzplätze nach Bedarf in der Regel von einem Reiseveranstalter angemietet werden. Solche Flüge werden dann meist als Bestandteil einer Pauschalreise angeboten. Der Unterschied zum Linienflug besteht darin, dass Charterflüge nicht nach einem vorher festgelegten Plan, sondern gelegentlich je nach Nachfrage durchgeführt werden.

Hintergrund

Die Idee hinter den Charterflügen war, preisgünstige Flüge für Touristen zu ermöglichen. Dafür wurden Charterflüge infolge verschiedener internationaler Abkommen von bestimmten Gebühren befreit. Die Begünstigungen brachten jedoch einige Bedingungen mit sich.

  • Ein Charterflug musste als Bestandteil einer komplexen touristischen Leistung angeboten werden
  • Es durfte nur eine reglementierte Anzahl an Charterflüge ins Land kommen, die der Anzahl der Charterflüge in umgekehrte Richtung entsprechen sollte
  • Ein Hinflug mit dem Charter war an einen gecharteten Rückflug gebunden, andere Rücktransferwünsche mussten gesondert geklärt werden

Um geringe Preise für die Kunden zu ermöglichen, wurde eine Reihe von Maßnahmen notwendig. Charterflüge wurden höher ausgelastet und enger bestuhlt, sodass eine erhöhte Anzahl an Passagieren pro Flug gleichzeitig befördert werden konnte. Weitere Kosten konnten bei der Verwaltung und Abwicklung erspart werden, indem mehrere Teilnehmer der gesamten Wertschöpfungskette an Aufgaben teilnahmen, für die sie ursprünglich nicht zuständig waren. Reiseveranstalter übernahmen in der Regel die Garantie für die Auslastung der Kapazitäten, da sie auch die Plätze im Vorfeld aufgekauft haben. Für Charterflüge wurden kleinere Flughäfen ausgesucht, deren Gebühren entsprechend niedriger waren.

Geschichtliche Entwicklung

In den 80er Jahren wurde die Trennung zwischen Charterflügen und Linienflügen immer schwächer. Reiseveranstalter verkauften ihre Charterflugkapazitäten an andere Fluggesellschaften, um die Kosten zu decken, ohne dass die Flüge zu einer Pauschalreise gebündelt waren. Aufgrund geltender internationaler Bestimmungen wurde jedoch der Begriff Pauschalreise weiter verwendet. Der Konkurrenzdruck führte zu strikten Sparmaßnahmen, wodurch Endkunden am meisten benachteiligt waren. So wurden Reisende beispielsweise in billigen Unterkünften untergebracht und durften allgemein keinen wesentlichen Reisekomfort erwarten. Viele der versprochenen Leistungen wurden letztendlich nicht erbracht, obwohl der Anspruch formal bestand und auf Verlangen jedoch erfüllt werden musste. Dies führte dazu, dass später Charterfluggesellschaft ihre Sitzplätze direkt an die Endkunden verkauften. Durch die wachsende Nachfrage führten viele Fluggesellschaften Linienflüge zu beliebten touristischen Destinationen ein. Auch Flüge mit dem relativ neuen Produkt Billigfluggesellschaft wurden immer beliebter bei den Kunden, die besonders auf Preise achten.
Heute machen Charterflüge einen eher geringen Anteil am gesamten zivilen Luftverkehr aus, da die Vorteile aus der Durchführung von Linienflügen weitgehend überwiegen. Dennoch nutzen einige Reiseveranstalter immer noch Charterflüge.

Siehe auch

Flugticket
Vielfliegerprogramm

Urteile und Rechtsprechung

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 2010 Ausgleichszahlung wg. Rückflugverspätung 41 Stunden
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes