Charterfluggesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Bedarfsfluggesellschaft befördert Personen oder Fracht nur unregelmäßig. In diesem Fall vergibt ein Unternehmen, beispielsweise ein Reiseveranstalter, ein…“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
Eine Bedarfsfluggesellschaft befördert Personen oder Fracht nur unregelmäßig. In diesem Fall vergibt ein Unternehmen, beispielsweise ein Reiseveranstalter, einen Auftrag über bestimmte Beförderungsleistungen an die entsprechende Fluggesellschaft. Diese Aufträge müssen nicht zwangsläufig vollständige Flüge (Vollcharter) umfassen, sondern können ebenso aus bestimmten Kontingenten auf Flügen (Teilcharter) bestehen.
Eine Bedarfsfluggesellschaft befördert Personen oder Fracht nur unregelmäßig. In diesem Fall vergibt ein Unternehmen, beispielsweise ein [[Reiseveranstalter]], einen Auftrag über bestimmte Beförderungsleistungen an die entsprechende [[Fluggesellschaft]]. Diese Aufträge müssen nicht zwangsläufig vollständige Flüge (Vollcharter) umfassen, sondern können ebenso aus bestimmten Kontingenten auf Flügen (Teilcharter) bestehen.
Im internationalen Luftverkehrsrecht wird der Charterflugverkehr als "Non-Scheduled Traffic" bezeichnet. Aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs in der EU lässt sich heutzutage nicht mehr so einfach eine Unterscheidung zwischen Linienflug und Charterflug treffen. Viele Charterfluggesellschaften vergeben ihre Plätze mittlerweile direkt an die zu befördernden Personen, was dem System eines Linienflugs gleichkommt.
Im internationalen Luftverkehrsrecht wird der Charterflugverkehr als "Non-Scheduled Traffic" bezeichnet. Aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs in der EU lässt sich heutzutage nicht mehr so einfach eine Unterscheidung zwischen Linienflug und Charterflug treffen. Viele Charterfluggesellschaften vergeben ihre Plätze mittlerweile direkt an die zu befördernden Personen, was dem System eines Linienflugs gleichkommt.

Aktuelle Version vom 21. August 2013, 15:50 Uhr

Eine Bedarfsfluggesellschaft befördert Personen oder Fracht nur unregelmäßig. In diesem Fall vergibt ein Unternehmen, beispielsweise ein Reiseveranstalter, einen Auftrag über bestimmte Beförderungsleistungen an die entsprechende Fluggesellschaft. Diese Aufträge müssen nicht zwangsläufig vollständige Flüge (Vollcharter) umfassen, sondern können ebenso aus bestimmten Kontingenten auf Flügen (Teilcharter) bestehen. Im internationalen Luftverkehrsrecht wird der Charterflugverkehr als "Non-Scheduled Traffic" bezeichnet. Aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs in der EU lässt sich heutzutage nicht mehr so einfach eine Unterscheidung zwischen Linienflug und Charterflug treffen. Viele Charterfluggesellschaften vergeben ihre Plätze mittlerweile direkt an die zu befördernden Personen, was dem System eines Linienflugs gleichkommt.