Charterfluggesellschaft

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Eine Bedarfsfluggesellschaft befördert Personen oder Fracht nur unregelmäßig. In diesem Fall vergibt ein Unternehmen, beispielsweise ein Reiseveranstalter, einen Auftrag über bestimmte Beförderungsleistungen an die entsprechende Fluggesellschaft. Diese Aufträge müssen nicht zwangsläufig vollständige Flüge (Vollcharter) umfassen, sondern können ebenso aus bestimmten Kontingenten auf Flügen (Teilcharter) bestehen. Im internationalen Luftverkehrsrecht wird der Charterflugverkehr als "Non-Scheduled Traffic" bezeichnet. Aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs in der EU lässt sich heutzutage nicht mehr so einfach eine Unterscheidung zwischen Linienflug und Charterflug treffen. Viele Charterfluggesellschaften vergeben ihre Plätze mittlerweile direkt an die zu befördernden Personen, was dem System eines Linienflugs gleichkommt.