Flugänderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PASSAGIERRECHTE
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'''Siehe:'''
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*[[Anspruch auf Erstattung]]
*[[Anspruch auf Ersatzflug]]
*[[Anspruch auf Ersatzflug]]
*[[Pauschalreise: Rechte und Ansprüche bei Flugänderung]]
*[[Pauschalreise: Rechte und Ansprüche bei Flugänderung]]
*[[Flugänderung im Rahmen einer Pauschalreise und Schadensersatz für Ersatzflüge]]
*[[Flugänderung im Rahmen einer Pauschalreise und Schadensersatz für Ersatzflüge]]

Version vom 19. September 2018, 11:09 Uhr

Es gibt im Rahmen eines Luftbeförderungsvertrages verschiedene Möglichkeiten der Flugänderung.

  • Bei der Flugverschiebung (oder auch Flugzeitenänderung) findet der Flug zu einem anderen als dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt statt. Dabei gibt es die Vorverlegung und die zeitliche Verschiebung des Fluges nach hinten.
  • Wird der Passagier auf einen anderen Flug umgebucht, findet die Beförderung nicht auf dem geplanten Wege, sondern mittels einer anderen Flugnummer statt.
  • Im Falle eines Flugausfalls (oder auch Flugannullierung; engl. cancellation) wird der geplante Flug nicht durchgeführt. Dabei kann dieser Ausfall vor dem eigentlichen Flugbeginn bekanntgegeben werden. Ein Flugausfall liegt auch vor, wenn der Start abgebrochen werden musste oder der Flug nach dem Start abgebrochen wird und zum Startflughafen zurückgekehrt werden muss und die Beförderung letztendlich mit einem anderen Luftfahrzeug durchgeführt wird.

Siehe: