Flugbegleiter

Aus PASSAGIERRECHTE
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Flugbegleiter sind Mitarbeiter einer Fluggesellschaft, die zur Betreuung der Fluggäste in einem Verkehrsflugzeug eingesetzt werden. Sie sind für den Service sowie für die ersten Rettungs- bzw. Sicherheitsmaßnahmen bei einem Notfall zuständig.
Die Rolle der Flugbegleiter leitet sich von ähnlichen Positionen auf Passagierschiffen und -zügen ab nur mit dem Unterschied, dass Flugbegleiter aufgrund von beschränkter Platzkapazität mehr Kontakt zu Passagieren haben. Zusätzlich haben Flugbegleiter viel mehr sicherheitsrelevante Aufgaben als vergleichbare Mitarbeiter auf anderen Beförderungsmitteln.
Der Beruf der Flugbegleiter hat den großen Vorteil, dass sie viele fremde Länder bereisen können, auch wenn die Aufenthalte an sich eher kurzfristig sind. Der Beruf wird zumindest in der heutigen Zeit von Frauen dominiert, auf deren gepflegtes Erscheinungsbild und freundliches Auftreten die Fluggesellschaften viel Wert legen. Dies führt dazu, dass der Beruf in der Öffentlichkeit oft mit Romantik und Abenteuer verbunden wird. Der Beruf der Flugbegleiter wird oft in verschiedenen Filmen, Songs und Musikvideos thematisiert.

Geschichte

Der erste Flugbegleiter Deutschlands und zugleich der Welt war Heinrich Kubis, der seinen Dienst auf einem Luftschiff im Jahr 1912 antrat. Der erste Flugbegleiter an Bord eines Passagierflugzeuges nahm seine Tätigkeit im Jahr 1927 für die heutige British Airways auf.
Die erste Flugbegleiterin war eine US-Amerikanerin Ellen Church, die 1930 für die United Airlines arbeitete. Sie war eine ausgebildete Krankenschwester. In den Folgejahren stellten auch andere Fluggesellschaften ausgebildete Krankenschwester als Flugbegleiterinnen an, die später Stewardessen oder Air Hostessen genannt wurden. In den USA war der Job der Flugbegleiterinnen einer der wenigen, zu denen Frauen zugelassen wurden. Im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise führte dies zu einer immensen Anzahl an Bewerberinnen, die als Flugbegleiterinnen arbeiten wollten. Im Dezember 1935 bewarben sich etwa 2000 Frauen für nur 43 Stellen der Transcontinental and Western Airlines.
Die Anforderungen an Flugbegleiterinnen betrafen nicht nur ihre Bildung, sondern auch ihr Äußeres und ihre Privatsphäre. Sie mussten eine zierliche Statur haben, zwischen 50 und 60 Kilogramm wiegen, nicht größer als 1,60 Meter sein und zwischen 20 und 26 Jahre alt sein. Sie musste alle 4 Jahre eine gesundheitliche Untersuchung durchlaufen und eine strenge körperliche Prüfung bestehen, damit ihre perfekte gesundheitliche und physische Eignung festgestellt werden konnte. Weiterhin durften die Bewerberinnen nicht verheiratet sein und Kinder haben und wurden entlassen, wenn sie heiraten würden.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Flugbegleiter sind Gewährleistung der Sicherheit an Bord sowie Serviceleistungen für die Fluggäste.
Die Anzahl der Flugbegleiter während eines Fluges ist in verschiedenen internationalen Abkommen geregelt und ist von der Anzahl der Passagiersitzplätze in der eingesetzten Maschine abhängig. Für Flugzeuge mit maximal 19 Plätzen sind keine Flugbegleiter zwingend einzusetzen. Für größere Flugzeuge ist ein Flugbegleiter pro 50 Passagiere bzw. Sitzplätze vorgeschrieben.
Vor jedem Flug findet eine Sicherheitsbesprechung mit dem Flugkapitän, bei der jeder Flugbegleiter bzw. jede Flugbegleiterin anwesend ist. Sie gehen eine Checkliste mit Sicherheits- und Notfallbestimmungen durch, prüfen, dass die richtige Anzahl an entsprechender Ausrüstung vorhanden ist, und besprechen andere Aspekte, die für das jeweilige Einsatzflugzeug typisch sind. Es muss sichergestellt werden, dass die Ausrüstung in der richtigen Menge und in funktional einwandfreiem Zustand vorhanden ist, Abweichungen müssen dem Bodenpersonal vor Abflug gemeldet werden. Weiterhin werden Wetterbedingungen und mögliche Turbulenzen besprochen. Die Kabine muss auf ungewöhnliche Gerüche, Gegenstände oder Situationen überprüft werden. Kurz vor dem Abflug, wenn sich die Fluggäste an ihren Plätzen befinden, müssen Flugbegleiter die erste Sicherheitsanweisung durchführen. Sie müssen kontrollieren, dass sich die Sitze in der aufrechten Position befinden, die Tische hochgeklappt sind, alle Passagiere den Sicherheitsgurt angelegt haben und alle Handgepäckfächer geschlossen sind.
Nach dem Erreichen der vorgeschriebenen Flughöhe sind Flugbegleiter typischerweise damit beschäftigt, Getränke und Essen zu verteilen. Sie müssen auch während des Fluges immer wieder den Zustand der Kabine kontrollieren und auf untypische Gerüche, Geräusche und andere Vorkommnisse aufpassen. Auch die Sanitärbereiche müssen während des Fluges kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass Rauchmelder nicht außer Betrieb genommen oder zerstört wurden. Sollten Turbulenzen auftreten, so müssen Flugbegleiter Anweisungen für die Fluggäste geben und für ruhiges Verhalten der Passagiere sorgen.
In Vorbereitung auf die Landung müssen Flugbegleiter alle heißen Flüssigkeiten entsorgen, kleine Gegenstände und Müll sammeln, große Gegenstände wie Essens- oder Getränkewagen an einem Platz befestigen sind und grundsätzlich überprüfen, dass während des Landeanflugs keine unbefestigte Sachen in die Kabine gelangen können.
Flugbegleiter sind ausgebildet, mit einer Vielzahl an verschiedenen Notfällen umzugehen und Erste Hilfe zu leisten. Die häufigsten Situationen, mit denen Flugbegleiter konfrontiert werden und umgehen müssen sind Nasenbluten, Übelkeit, kleine Verletzungen, alkoholisierte, aggressive oder verängstigte Passagiere. Notfallsituationen können umfassen: Abflugabbruch, Notlandung, Feuer und Rauch in der Kabine, Todes- und Geburtsfälle, gefährliche Gegenstände, Flugzeugentführung, Notwässerung und Überlebensstrategien in wilden Gegenden.

Ausbildung

In Deutschland gibt es keine offizielle, staatlich anerkannte Ausbildung zu FlugbegleiterIn. Jede Fluggesellschaft bildet ihre Mitarbeiter so aus, wie es ihren internen Anforderungen entspricht. Meist erfolgt die Ausbildung in mehrwöchigen Kursen, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Auch neue Mitarbeiter mit Erfahrung müssen die Kurse belegen und die Prüfung absolvieren. Die Ausbildung kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Die Inhalte begrenzen sich im Wesentlichen auf Sicherheitsvorkehrungen an Bord und richtiges Verhalten im Notfall.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In einer Notsituation müssen Flugbegleiter den Unterweisungen des zuständigen Luftfahrzeugführers Folge leisten. Dies betrifft auch solche Situationen, wenn Gewalt gegen einen Fluggast angewendet werden muss. Zur Abwehr von organisierten Anschlägen fliegen auf manchen Flügen auch Beamte der Bundespolizei in Zivilkleidung, die, ebenfalls auf Anordnung des Flugkapitäns auch Waffen einsetzen dürfen. Die genaue Reichweite der Befugnisse ist im Luftsicherheitsgesetz geregelt.
Auch Familienmitglieder des Bordpersonals müssen auf die Bestimmungen, die für das Bordpersonal selbst gelten, Rücksicht nehmen. Dies betrifft insbesondere die Schweigepflicht über interne Dienstinformation und die Repräsentation der Fluggesellschaft in der Öffentlichkeit. Sie haben sich so zu verhalten, dass das Image der Fluggesellschaft nicht geschädigt wird.
Aufgrund der Spezialität des Berufs gibt es für Flugbegleiter eine maximale Flugzeit bzw. minimale Ruhezeit. Dies ist dafür notwendig, weil Flugbegleiter, wie auch andere Besatzungsmitglieder, während ihres Einsatzes mit verschiedenen Gefahren konfrontiert werden können und Verantwortung für alle Passagiere tragen und deswegen immer schnell reagieren müssen. Die zulässige Diensthöchstzeit unterscheidet sich nach der Beschäftigungsart (Voll- oder Teilzeit) und nach der Länge der Flugstrecke (kontinental oder interkontinental). Flugbegleiter müssen auch an Wochenenden oder Feiertagen einsatzbereit sein.
Die Interessen der Flugbegleiter werden durch die Unabhängige Flugbegleiterorganisation e.V. (UFO) vertreten. Die Organisation wurde 1992 in Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt am Main gegründet.

Links

UFO-online – Homepage der unabhängigen Flugbegleiterorganisation

Siehe auch

Brace position
Fluglotse
In-flight-Entertainment