Gepäck

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Gepäck bezeichnet man die Menge an Privatsachen, die ein Passagier auf seine Reise mitnimmt. Bei modernen Reisearten werden die Sachen meistens in Koffern und Taschen transportiert. Bei Flugreisen wird zwischen Handgepäck und aufgegebenem Gepäck (Hauptgepäck) unterschieden.

Handgepäck

Unter Handgepäck versteht man alle Gepäckstücke, die ein Fluggast in die Kabine mitnimmt. Die kostenfreie Mitnahme ist in der Regel auf ein Gepäckstück begrenzt, für welches es weitere Bestimmung bezüglich der höchsten erlaubten Maße und des maximalen Gewichtes gibt. Oft sind auch eine Damentasche und ein Laptop mit Tasche erlaubt. Für die im Handgepäck mitgeführten Sachen gibt es strenge Bestimmungen. Es dürfen keine Waffen jeglicher Art, keine explosions- oder brandgefährliche Stoffe, Flüssigkeiten nur in eingeschränkten Mengen mitgenommen werden. Im Flugzeug muss das Handgepäck in die Ablage über den Sitzen weggeräumt werden. Schweres Gepäck sollte aber unter dem Vordersitz verstaut werden. IATA gibt allgemeine Richtlinien für Fluggäste vor, die aber je nach Fluggesellschaft, Flugzeugtyp oder Flugstrecke variieren können. Aus rechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, wertvolle Gegenstände, sofern ihre Maße und Gewicht zulässig sind, im Handgepäck mitzuführen. Für den Verlust von Gepäck mit besonderen Wertsachen, welche aber problemlos im Handgepäck transportiert werden können, ordnen die Gerichte in der Regel keinen Schadensersatz an, da solche Situationen einen sogenannten Fall des Mitverschuldens darstellen.

Hauptgepäck

Als Hauptgepäck wird das am Check-in-Schalter aufgegebene Gepäck bezeichnet. Die meisten Fluggesellschaften erlauben ein Gepäckstück mit festgelegten Höchstmaßen und Maximalgewicht pro Passagier. Das Gepäck wird dabei am Schalter gewogen und, falls das Maximalgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr entrichtet werden, die teilweise sehr hoch sein kann. Es können aber auch andere Praktiken vorkommen, die zwei oder mehrere Gepäckstücke gestatten und nur das Gewicht berücksichtigen. Im Hauptgepäck dürfen ebenfalls keine Waffen und explosive Gegenstände aufgegeben werden. Ferner ist es verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft außerhalb der EU mitzubringen. Es existieren weitere Bestimmungen bezüglich Medikamente, Alkohol, Printsachen usw., die je nach Land und Art der mitgeführten Gegenstände unterschiedlich sind. Nachdem das Gepäck erfolgreich registriert ist, wird dem Fluggast ein Gepäckschein ausgehändigt, der alle wichtigen Informationen zum Gepäck enthält. Mit diesem Schein können die Sachen im Fall des Verlustes eindeutig identifiziert werden.

Freigepäck

Das Entgelt für den Gepäcktransport ist in der Regel im Flugpreis bereits enthalten. Nur Billigfluggesellschaften verlangen für jedes Gepäckstück eine Gebühr. Bei anderen Fluggesellschaften wird die Menge an Gepäck, die ohne weitere Kosten mitgenommen werden darf, als Freigepäck bezeichnet. Diese Menge kann sich entweder nach Gesamtgewicht oder nach Anzahl der Gepäckstücke richten. Bei der ersten Variante kann das feste Gesamtgewicht auf mehrere Gepäckstücke pro Reisenden aufgeteilt werden. Eine eher strengere Möglichkeit ist die Begrenzung der Gepäckmenge nach Gewicht und nach Anzahl der Koffer gleichzeitig. Soll das Gepäck das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, muss eine Gebühr für Übergepäck entrichtet werden. Diese ist entweder vom jeden zusätzlichen Kilogramm abhängig, oder wird pauschal in verschiedenen Gewichtsklassen erhoben. In jeden Fall kann die Übergepäckgebühr relativ hoch sein.

Siehe auch

Flug
Sicherheitskontrolle (Passagierverkehr)
Flughafensicherheit

Urteile und Rechtsprechung

Verordnung (EG) Nr. 889/2002 (Haftung der Fluggesellschaften bei Kofferverlust und Unfällen)
Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (Haftung der Fluggesellschaften für Gepäckschaden u. -verlust)
Europäische Haftungsregeln bei Gepäckschäden / Unfällen
Urteil des AG Rüsselheim vom 27. November 2003 | 7-Tages-Anzeige-Frist bei Gepäckschäden
Urteil des AG Berlin vom 01. Dezember 2005 | Raub Schadensersatz Reisegepäckversicherung
Urteil des AG Charlottenburg vom 08. September 2009 | Mitverschulden bei Gepäckverlust
Urteil des LG Hannover vom 06. April 2000 | Haftung für vergessenes Gepäck