Gepäckverlust

Aus PASSAGIERRECHTE
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Die Fluggesellschaften haben ein hohes Aufkommen an Flugpassagieren und Gepäckstücken, wobei es immer wieder zu Verlustfällen von Gepäckstücken kommt. In den meisten Fällen kommt das Gepäck innerhalb von fünf Tagen nach der Verlustmeldung am Bestimmungsort an. Sollte dies nicht der Fall sein, so bestehen gegen den Luftfrachtführer Schadensersatzansprüche.

Was ist zu tun?

Bleibt das Gepäckband nach der Ankunft stehen, ohne dass sich ihr Gepäck darauf befindet, melden Sie den Verlust so schnell wie Möglich am entsprechenden Schalter des Flughafens und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll ausfüllen, in welchem Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen und den Koffer beschreiben.

Grundsätzlich sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Melden Sie den Verlust des Gepäckstückes schnellstmöglich
  • Heben Sie Ihr Flugticket auf - auf diesem befindet sich die Registrierungsnummer, welche auf das Gepäckstück geklebt wurde
  • Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt und das Verlustprotokoll auf


Ansprüche

Ersatzkleidung

Wird das Gepäckstück auf dem Hinflug verloren, hat der Flugpassagier die Möglichkeit sich Ersatzkleidung zu kaufen. Dabei ist darauf zu achten, wirklich nur das Notwendige zu kaufen. Teure Markenkleidung wird nicht erstattet. Je nach Fluggesellschaft gibt es Notfallkoffer mit Toilettenartikeln und Unterwäsche. Die meisten Fluggesellschaften erstatten "nötige" Ausgaben zur Beschaffung von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln bis zu einem Wert von 200 EUR. Bei einer Pauschalreise können Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Endgültiger Verlust

Wenn ein Koffer endgültig verloren geht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 17 Abs. 2 MÜ. Dieser Anspruch hat eine Höchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten. Somit haften die Fluggesellschaften pro betroffenem Passagier mit maximal 1.131 Sonderziehungsrechten. Mit Stand 12.06.2018 entspricht dies 1.362 EUR. Die Anzahl der Gepäckstücke ist dabei nicht ausschlaggebend. Viele Fluggesellschaften verlangen einen Nachweis über den Wert des Gepäckinhaltes, dementsprechend ist es wichtig, den Inhalt des Gepäckes genau benennen zu können. Weiteres zu lesen gibt es in dem Artikel der Reisegepäckversicherung.


Weitere Ansprüche bei Pauschalreisen

Pauschalreisen bei denen Sie ohne Gepäck am Zielort ankommen, stellen einen Reisemangel dar, der zur Preisminderung berechtigt. Diese Mängelrechte können Sie geltend machen, wenn Sie dem Reiseleiter möglichst schnell vor Ort den Verlust des Gepäckstückes anzeigen. In der Urlaubszeit ohne Gepäckstück kann der Reisepreis gemindert werden. Man rechnet mit ca. 25% des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäckstück. Im Einzelfall kann dies auch deutlich mehr sein. Falls durch den Verlust des Gepäckstückes die Reise erheblich beeinträchtigt wird, kann auch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen. Diese Mängel- und Schadensersatzansprüche müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende gemeldet werden.


Urteile und Verordnungen

VO (EG) Nr. 889/2002

VO (EG) Nr. 2027/97

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 08.09.2009, 216 C 141/09

EuGH, Urteil v. 22.11.2012, C-410/11


Siehe auch

Gepäckschaden

Gepäck

Fluggastrechteverordnung

Flug