Luftfrachtführer: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vertraglicher Luftfrachtführer ==
== Vertraglicher Luftfrachtführer ==


Der vertragliche Luftfrachtführer verpflichtet sich zur Beförderung. Er muss diese jedoch nicht selbst durchführen, sondern kann sie durch jemand anderen durchführen lassen. Derjenige agiert dann als ausführender Luftfrachtführer.
Der vertragliche Luftfrachtführer '''verpflichtet sich zur Beförderung'''. Er muss diese jedoch nicht selbst durchführen, sondern kann sie durch jemand anderen durchführen lassen. Derjenige agiert dann als ausführender Luftfrachtführer.


== Ausführender Luftfrachtführer ==
== Ausführender Luftfrachtführer ==


Der ausführende Luftfrachtführer ist derjenige, der die Beförderung tatsächlich durchführt. Dies geschieht in der Regel aufgrund einer Vereinbarung mit dem vertraglichen Luftfrachtführer.
Der ausführende Luftfrachtführer ist derjenige, der die '''Beförderung tatsächlich durchführt'''. Dies geschieht in der Regel aufgrund einer Vereinbarung mit dem vertraglichen Luftfrachtführer.
 


== Beispiele ==
== Beispiele ==


Das '''auseinanderfallen''' von '''vertraglichem''' und '''ausführendem''' '''Luftfrachtführer''' ist beispielsweise bei Flugbuchungen in Reisebüros der Fall: Das Reisebüro stellt den vertraglichen und das befördernde Luftfahrtunternehmen den ausführenden Luftfrachtführer dar.  
Das '''auseinanderfallen''' von '''vertraglichem''' und '''ausführendem''' '''Luftfrachtführer''' ist beispielsweise bei Flugbuchungen in Reisebüros der Fall: Das Reisebüro verpflichtet sich zwar zur Beförderung, lässt diese aber meist durch einen Dritten ausführen. Daher stellt das Reisebüro den vertraglichen Luftfrachtführer dar. Der tatsächlich befördernde Dritte wird dann zum ausführenden Luftfrachtführer.


Bei '''[[Code-Sharing]]''' stellt die Fluggesellschaft, bei welcher man das Ticket erworben hat beziehungsweise welche auf dem [[Flugticket]] steht, den vertraglichen Luftfrachtführer dar. Die im Rahmen des [[Code-Sharing|Code-Sharings]] befördernde Fluggesellschaft ist der ausführende Luftfrachtführer.
Bei '''[[Code-Sharing]]''' stellt die Fluggesellschaft, bei welcher man das Ticket erworben hat beziehungsweise welche auf dem [[Flugticket]] steht, den vertraglichen Luftfrachtführer dar. Die im Rahmen des [[Code-Sharing|Code-Sharings]] befördernde Fluggesellschaft ist der ausführende Luftfrachtführer.


== Aufeinanderfolgende Luftfrachtführer ==
Eine '''wichtige Unterscheidung''' hat stattzufinden, wenn der [[Fluggast|Passagier]] über '''mehrere [[Teilstrecken]]''' von jeweils '''unterschiedlichen Luftfrachtführern''' befördert wird.
Gemäß [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point1 Art. 3 III MÜ] gilt eine '''Beförderung über mehrere Teilstrecken''' als '''eine einzige Beförderung''', unabhängig davon, ob nur ein oder mehrere Beförderungsverträge geschlossen wurden. '''Voraussetzung''' dafür ist, dass die verschiedenen Flugabschnitte als '''einheitliche Leistung vereinbart''' wurden.
Die Unterscheidung ist wichtig, um im Haftungsfall den richtigen Anspruchsgegner benennen zu können. So haftet nach [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point36 Art. 36 II MÜ] und [http://reise-recht-wiki.de/luftvg.html#point48a § 48a I LuftVG] für die Konstellation der aufeinanderfolgenden Luftfrachtführer nur derjenige Luftfrachtführer, dessen Teilstrecke der Haftungsfall betrifft. Diese Haftung kann ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn der erste Luftfrachtführer explizit die Haftung für die gesamte Reise übernimmt.


== Gegen wen richtet sich der Anspruch? ==
== Gegen wen richtet sich der Anspruch? ==


Grundsätzlich gilt: Ansprüche aus einem [[Luftbeförderungsvertrag]] richten sich gegen den '''vertraglichen Luftfrachtführer'''. Auf der Grundlage des [http://reise-recht-wiki.de/luftvg.html#point48b|§ 48b LuftVG] können sich die Ansprüche jedoch auch gegen den ausführenden Luftfrachtführer richten.
Grundsätzlich gilt: Ansprüche aus einem [[Luftbeförderungsvertrag]] richten sich gegen den '''vertraglichen Luftfrachtführer'''. Auf der Grundlage des [http://reise-recht-wiki.de/luftvg.html#point48b| § 48b LuftVG] können sich die Ansprüche jedoch auch gegen den ausführenden Luftfrachtführer richten.


== Quellen ==
== Quellen ==


Münchener Kommentar zum BGB, Klaus Tonner, 6. Auflage, Nach § 651 Rn. 21
Münchener Kommentar zum BGB, Klaus Tonner, 6. Auflage, Nach § 651 Rn. 21

Version vom 25. Februar 2018, 15:26 Uhr

Der Luftfrachtführer ist in der Regel die Fluggesellschaft, bei der man den Flug gebucht hat und welche diesen Flug auch durchführt. Etwaige Ansprüche kann man dann direkt gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Es gibt allerdings auch Konstellationen, bei denen man zwischen dem vertraglichen und dem ausführenden Luftfrachtführer unterscheiden muss. Dies ist insbesondere für die Schadensersatzansprüche wichtig.

Vertraglicher Luftfrachtführer

Der vertragliche Luftfrachtführer verpflichtet sich zur Beförderung. Er muss diese jedoch nicht selbst durchführen, sondern kann sie durch jemand anderen durchführen lassen. Derjenige agiert dann als ausführender Luftfrachtführer.

Ausführender Luftfrachtführer

Der ausführende Luftfrachtführer ist derjenige, der die Beförderung tatsächlich durchführt. Dies geschieht in der Regel aufgrund einer Vereinbarung mit dem vertraglichen Luftfrachtführer.

Beispiele

Das auseinanderfallen von vertraglichem und ausführendem Luftfrachtführer ist beispielsweise bei Flugbuchungen in Reisebüros der Fall: Das Reisebüro verpflichtet sich zwar zur Beförderung, lässt diese aber meist durch einen Dritten ausführen. Daher stellt das Reisebüro den vertraglichen Luftfrachtführer dar. Der tatsächlich befördernde Dritte wird dann zum ausführenden Luftfrachtführer.

Bei Code-Sharing stellt die Fluggesellschaft, bei welcher man das Ticket erworben hat beziehungsweise welche auf dem Flugticket steht, den vertraglichen Luftfrachtführer dar. Die im Rahmen des Code-Sharings befördernde Fluggesellschaft ist der ausführende Luftfrachtführer.

Aufeinanderfolgende Luftfrachtführer

Eine wichtige Unterscheidung hat stattzufinden, wenn der Passagier über mehrere Teilstrecken von jeweils unterschiedlichen Luftfrachtführern befördert wird.

Gemäß Art. 3 III MÜ gilt eine Beförderung über mehrere Teilstrecken als eine einzige Beförderung, unabhängig davon, ob nur ein oder mehrere Beförderungsverträge geschlossen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass die verschiedenen Flugabschnitte als einheitliche Leistung vereinbart wurden.

Die Unterscheidung ist wichtig, um im Haftungsfall den richtigen Anspruchsgegner benennen zu können. So haftet nach Art. 36 II MÜ und § 48a I LuftVG für die Konstellation der aufeinanderfolgenden Luftfrachtführer nur derjenige Luftfrachtführer, dessen Teilstrecke der Haftungsfall betrifft. Diese Haftung kann ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn der erste Luftfrachtführer explizit die Haftung für die gesamte Reise übernimmt.

Gegen wen richtet sich der Anspruch?

Grundsätzlich gilt: Ansprüche aus einem Luftbeförderungsvertrag richten sich gegen den vertraglichen Luftfrachtführer. Auf der Grundlage des § 48b LuftVG können sich die Ansprüche jedoch auch gegen den ausführenden Luftfrachtführer richten.

Quellen

Münchener Kommentar zum BGB, Klaus Tonner, 6. Auflage, Nach § 651 Rn. 21