Reisebestätigung

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Reisebestätigung ist ein Dokument, das einem Reisenden nach Abschluss des Reisevertrages ausgestellt wird und alle wichtigen Informationen zu der geplanten Reise enthält. Die Reisebestätigung stellt eine Angebotsannahme seitens des Reiseveranstalters dar. Mit ihrer Erteilung wird der Reisevertrag wirksam.

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht des Reiseveranstalters oder des Reisevermittlers eine Reisebestätigung zur Verfügung zu stellen folgt aus dem § 651a Abs. 3 BGB. Ferner enthält § 6 der Informationspflicht-Verordnung die genauen inhaltlichen Vorgaben einer Reisebestätigung. Demnach muss sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Reisepreis und Zahlungsbedingungen
  • Zeitliche Angaben des Reiseantritts
  • Zielort, oder ggf. mehrere Zielorte mit Angaben zur An- und Abreise
  • Im Reisepreis enthaltene touristische Leistungen
  • Hinweise auf mögliche Preisänderungen und weitere Sonderkosten
  • Weitere, nicht im Paket berücksichtige Vereinbarungen
  • Kontaktdaten des Reiseveranstalters
  • Hinweise auf das Kündigungsrecht und die Pflicht des Reisenden, etwaige Reisemängel unverzüglich anzuzeigen
  • Hinweise auf Abschluss notwendiger Versicherungen

Weitere Regelungen

Des weiteren – wie bei jeder Vertragsart - hat der Reiseveranstalter seine allgemeine Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss dem Kunden vorzulegen. Die Pflicht, die Angaben über die Zeit, den Ort der Abreise und die Zielorte sowie im Paket enthaltene Reiseleistungen anzugeben, entfällt, wenn diese bereits in einem dem Kunden vorgelegten Prospekt genannt waren. Die Punkte 2 bis 5 müssen nicht mit einbezogen werden, wenn die Reise weniger als sieben Tage vor Beginn gebucht wird. Unterscheidet sich die Reisebestätigung von der Buchung, kommt kein Reisevertrag zustande. Eine abgeänderte Bestätigung wird als ein neues Angebot des Reiseveranstalters verstanden und bedarf der Annahme oder Absage des Reisekunden. Der in der Reisebestätigung aufgeführte Reisepreis darf nur dann erhöht werden, wenn dies der Reisevertrag vorsah und der Erhöhung eine Berechnungsgrundlage beigelegt wird. Die Erhöhung darf nur Beförderungskosten, Abgaben und Wechselkursänderungen berühren und nicht mehr als fünf Prozent betragen. Sie soll außerdem nicht ab dem 20. Tage vor dem Abreisetermin stattfinden, anderenfalls darf der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

Elektronische Reisebestätigung

In der Praxis des elektronischen Geschäftsverkehrs ist es üblich, den Eingang einer Bestellung zu bestätigen. In nahezu allen Fällen bedeutet diese Bestellbestätigung nicht, dass bereits ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, sondern lediglich, dass der Auftrag bearbeitet wird. Diese Verfahrensweise wird genauso in der Touristikbranche praktiziert. Der Reisevertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn eine gesonderte Bestätigung vom Reiseveranstalter über das Vorhandensein der angefragten Angebote erfolgt.

Urteile und Rechtsprechung

Urteile, Datum Aktenzeichen Zusammenfassung
AG München, Urteil vom 6.5.2009 212 C 1623/09 Die Reisezeiten bilden eine wesentliche Vertragsbedingung, deren Änderung für den Reisenden unzumutbar sein kann und ihn zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen kann.