Anrechnung gem. Art. 12 VO (EG) Nr. 261/2004 Ausgleichszahlung und Entschädigung mit weitergehenden Forderungen

Aus PASSAGIERRECHTE
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Eine Anrechnung der Ausgleichszahlung auf einen Ersatzanspruch( z.B. Taxikosten) findet nicht statt (Art. 12 der VO), da es sich hierbei um Kosten handelt, die den Kosten von Betreuungsleistungen gemäß Art. 9 Abs. 1 der VO gleichzustellen sind. Derartige Leistungen sind jedoch regelmäßig zusätzlich zu den Ausgleichsleistungen zu gewähren und nicht mit diesen zu verrechnen.