Beförderungsvertrag

Aus PASSAGIERRECHTE
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Ein Beförderungsvertrag ist stets ein Werkvertrag gemäß § 631 ff. BGB. Regelmäßig verpflichtet er den Befördernden dazu, den Passagier gegen die Zahlung des vereinbarten Preises (zu einem bestimmten Zeitpunkt) an einen bestimmten Ort zu befördern.


Hauptsächlich sind die verschiedenen Beförderungsverträge der Art des Beförderungsmittels nach zu unterscheiden. Relevant sind die Unterscheidungen zwischen Luftbeförderungen, Busreisen, Schiffsreisen und Eisenbahnbeförderungen.

Quellen

Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, Klaus Tonner, Nach § 651 Rn. 1