Beförderungsvorgang

Aus PASSAGIERRECHTE
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Nach der VO-EG 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) ist ein Beförderungsvorgang ein konkreter Flug, mit denen ein Luftverkehrsunternehmen die Fluggäste unter Verwendung einer konkreten Flugnummer vom Startflughafen zum Landeflughafen befördert. Hat der Passagier eine mehrteilige Flugreise gebucht (z.B. von A nach B und weiter von B nach C), so liegt in der Regel jeweils ein eigener konkreter Beförderungsvorgang vor (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az.: X ZR 12/12).