Coronavirus Fluggastrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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=Flugstornierung Anspruch auf Rückleistung des Flugpreises | =Flugstornierung Anspruch auf Rückleistung des Flugpreises= | ||
==Flug storniert und Anspruch auf Rückzahlung== | |||
==Artikel 8 Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004== | |||
=Flugstornierung Anspruch auf | ==Flugstornierung Anspruch auf Geldleistung== | ||
=Flugstornierung | ==Flugstornierung Erstattung Frist== | ||
"''binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten''" | |||
===Fluggesellschaft bietet nur Gutschein=== | ===Fluggesellschaft bietet nur Gutschein=== | ||
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===Flugstorno Erstattung und Rückzahlung=== | ===Flugstorno Erstattung und Rückzahlung=== | ||
=Flugstornierung Anspruch auf Ausgleichszahlung= | |||
=Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission zum Coronavirus= | =Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission zum Coronavirus= |
Version vom 24. März 2020, 12:57 Uhr
Flugstornierung Anspruch auf Rückleistung des Flugpreises
Flug storniert und Anspruch auf Rückzahlung
Artikel 8 Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004
Flugstornierung Anspruch auf Geldleistung
Flugstornierung Erstattung Frist
"binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten"