Coronavirus Rechte bei Pauschalreisen
Version vom 24. März 2020, 11:28 Uhr von Wikipadmin (Diskussion | Beiträge)
Einleitung
Pandemie, Epidemie, Endemie
Höhere Gewalt im Reiserecht Beispiele
- Definition Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Pandemien wie das Coronavirus gehören rechtlich zur höheren Gewalt, da sie weder zum Betriebsrisiko des Reiseveranstalters, noch zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zählen.
- Begriff Höhere Gewalt
- Substantiv, feminin: die höhere Gewalt
- Worttrennung: Hö|he|re Ge|walt
Ansprüche im Falle der höheren Gewalt wegen Coronavirus Pandemie
- Anspruch auf Rücktritt und Rückzahlung des vollen Reisepreises (kostenlose Stornierung) gemäß §651 h Abs. 1 BGB
- Anspruch auf Rückzahlung von 100% Reisepreis innerhalb von 14 Tagen gemäß §651 h Abs. 5 BGB
- Anspruch auf Aufwendungsersatz (z.B. Rechtsanwaltskosten), wenn Verzug oder Erfüllung verweigert wird
- Anspruch auf Verzugszinsen
CORONAVIRUS als unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand gemäß § 651 h Abs. 3 BGB
- Definition Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände
- Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände gemäß § 651 h Abs. 3 BGB sind von außen kommende, unbeherrschbare Vorkommnisse und unabwendbare Ereignisse. Pandemien wie das Coronavirus gehören rechtlich zu unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, da sie weder zum Betriebsrisiko des Reiseveranstalters, noch zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zählen.
Ansprüche im Falle unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände wegen Coronavirus Pandemie
- Anspruch auf Rücktritt und Rückzahlung des vollen Reisepreises (kostenlose Stornierung) gemäß §651 h Abs. 1 BGB
- Anspruch auf Rückzahlung von 100% Reisepreis innerhalb von 14 Tagen gemäß §651 h Abs. 5 BGB
- Anspruch auf Aufwendungsersatz (z.B. Rechtsanwaltskosten), wenn Verzug oder Erfüllung verweigert wird
- Anspruch auf Verzugszinsen