Coronavirus Rechte bei Pauschalreisen

Aus PASSAGIERRECHTE
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Einleitung

Coronavirus und Rechte bei Pandemie

Pandemie, Epidemie, Endemie

Coronavirus als höhere Gewalt?

Höhere Gewalt im Reiserecht Beispiele

CORONAVIRUS als höhere Gewalt

Definition Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Pandemien wie das Coronavirus gehören rechtlich zur höheren Gewalt, da sie weder zum Betriebsrisiko des Reiseveranstalters, noch zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zählen.
Begriff Höhere Gewalt
Substantiv, feminin: die höhere Gewalt
Worttrennung: Hö|he|re Ge|walt

Ansprüche im Falle der höheren Gewalt wegen Coronavirus Pandemie

Anspruch auf Rücktritt und Rückzahlung des vollen Reisepreises (kostenlose Stornierung) gemäß §651 h Abs. 1 BGB
Anspruch auf Rückzahlung von 100% Reisepreis innerhalb von 14 Tagen gemäß §651 h Abs. 5 BGB
Anspruch auf Aufwendungsersatz (z.B. Rechtsanwaltskosten), wenn Verzug oder Erfüllung verweigert wird
Anspruch auf Verzugszinsen


Coronavirus als außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 651 h Abs. 3 BGB

CORONAVIRUS als unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand gemäß § 651 h Abs. 3 BGB

Definition Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände
Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände gemäß § 651 h Abs. 3 BGB sind von außen kommende, unbeherrschbare Vorkommnisse und unabwendbare Ereignisse. Pandemien wie das Coronavirus gehören rechtlich zu unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, da sie weder zum Betriebsrisiko des Reiseveranstalters, noch zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zählen.

Ansprüche im Falle unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände wegen Coronavirus Pandemie

Anspruch auf Rücktritt und Rückzahlung des vollen Reisepreises (kostenlose Stornierung) gemäß §651 h Abs. 1 BGB
Anspruch auf Rückzahlung von 100% Reisepreis innerhalb von 14 Tagen gemäß §651 h Abs. 5 BGB
Anspruch auf Aufwendungsersatz (z.B. Rechtsanwaltskosten), wenn Verzug oder Erfüllung verweigert wird
Anspruch auf Verzugszinsen


Coronavirus und kostenlose Stornierung der Reise

Kostenlose Reisestornierung §651 h BGB

Pauschalreisende können Reise kostenfrei stornieren

Anspruch auf Rückleistung des vollen Reisepreises in Geld

Reisepreiserstattung durch Gutschein

Erstattung durch Gutschein und Insolvenzrisiko

Reisepreis durch Gutschein ersetzt

Coronavirus und Pauschalreise

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