EU Verordnung 261/04

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Am 11. Februar 2004 verabschiedeten Europäisches Parlament und Rat die EU Verordnung 261/04. Diese 17. Februar 2005 in Kraft. Die EU Verordnung 261/04 regelt unter anderem die Entschädigung und Ausgleichszahlung für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie die zu leistenden Betreuungs- und Versorgungsleistungen durch das ausführende Luftfahrtunternehmen. Der offizielle Titel der Verordnung lautet Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Die Gültigkeit und Konformität der EU Verordnung 261/04 bestätigte der Europäische Gerichtshof am 10. Januar 2006 mit einem Urteil im Vorabentscheidungsverfahren zur Rechtssache C-344/04. Kläger in einem britischen Ausgangsverfahren waren die internationale Luftfahrtvereinigung IATA sowie die Vereinigung europäischer Billigfluggesellschaften ELFAA. Die EU Verordnung 261/04 wurde verabschiedet, um Flugreisende vor den Unannehmlichkeiten, die aus langen Wartezeiten oder Flugausfällen entstehen, die die Airline vermeiden hätte können, zu schützen. Die Verordnung heißt mit vollem Namen: “Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen”. Unter anderem wurde darin ein System von Ausgleichsleistungen als grundlegender Schutz für die Fluggäste geschaffen, der die Fluggesellschaften auch dazu bewegen soll, Verspätungen und Ausfälle zu vermeiden. Die Flugverordnung 261 gewährt Fluggästen weitreichende Rechte und Ansprüche im Falle einer Flugverspätung oder Flugnnullierung. Desweiteren liefert die Flugverordnung 261 in Artikel 2 eine Vielzahl von Begriffsbestimmungen die nicht nur Auslegungshilfe für Probleme im Luftverkehr sind, sondern auch für Streitigkeiten eine Vielzahl weiterer Verordnungen benutzt werden können. So regelt die Flugverordnung 261 die verschiedenen Definitionen der Buchung, Freiwilligen und dem Begriff des Endziels.

Buchung

Endziel

Person mit eingeschränkter Mobilität

Freiwilliger

Annullierung