Erstflug

Aus PASSAGIERRECHTE
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Bei einer mehrteiligen Flugreise der erste Flug (auch Zubringerflug) zu einem Flughafen, von dem aus ein zweiter Flug (Anschlussflug) den Passagier an den endgültigen Zielort bringt. Siehe auch: Anschlussflug verpasst - Rechte.