European Aviation Safety Agency

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency) ist eine Organisation der Europäischen Union, die für die Kontrolle und Sicherheit der europäischen Luftfahrt zuständig ist. Sie wurde vom Europäischen Parlament und Rat am 15. Juli 2002 gegründet und ging am 28. September 2003 in Betrieb. Aktuell hat sie ihren Sitz in Köln und beschäftigt circa 600 Mitarbeiter. Vor der Gründung der Agentur war jeder europäische Staat selbst für die Sicherheit der Zivilluftfahrt verantwortlich. Dies führte dazu, dass Regelungen und Normen unterschiedlich interpretiert wurden, und wirkte sich insgesamt negativ am Erfolg der Branche im europäischen Raum aus. In den Zuständigkeitsbereich der EASA gehören Analyse und Forschung im Bereich der Sicherheit, Akkreditierung ausländischer Betreiber, Beratung bei der Ausarbeitung europäischer Gesetze, Implementierung und Überprüfung der Sicherheitsregeln (einschließlich Inspektionen in den Mitgliedsstaaten), Musterzulassung von Flugzeugen und Komponenten sowie Zulassung der in die Entwicklung, Herstellung und Wartung von Luftfahrtprodukten beteiligter Unternehmen.
Als Teil des Projektes Single European Sky II erfüllt die EASA zusätzliche Aufgaben, darunter Zertifizierung von Funktionalen Luftraumblöcken (FAB), wenn mehr als drei Parteien involviert sind.
Im Gegensatz zu Joint Aviation Authority (JAA – Zusammenschluss ziviler Luftfahrtbehörden in Europa) hat EASA eine Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb der Europäischen Union dadurch, dass die Vorschriften der EASA von der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Die JAA agiert ohne direkte Kraft des Gesetzes. Darüber hinaus, einige Mitgliedsstaaten der JAA, wie zum Beispiel die Türkei, sind nicht in der Europäischen Union, während die EASA per Definition die Agentur der EU ist und andere Staaten ihre Regeln und Verfahren auf freiwilliger Basis annehmen können.

Aufbau

Die wichtigsten Entscheidungen, die die Sicherheit betreffen, werden vom Generaldirektor der EASA getroffen. Diese Vorgehensweise wird in den meisten Ländern praktiziert, die bereits Vorkehrungen zur Erhöhung von Flugsicherheit getroffen haben. Zusätzlich wird der Generaldirektor durch den Vorstand unterstützt, der auch überprüft, ob gesetzliche Vorschriften in den Entscheidungen richtig Anwendung finden. Der Generaldirektor wird vom Verwaltungsrat der Agentur ernannt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus den Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammen und ist unter anderem für die Zielsetzung, die Aufstellung des Haushaltsplans und die Kontrolle der Arbeit der Agentur zuständig.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Die EASA wurde gegründet, um die Risiken, die aus teilweise unterschiedlicher Anwendung der Vorschriften durch die europäischen Staaten entstehen können, möglichst zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden von der EASA zum Beispiel folgende Aufgaben übernommen:

Unterstützung beim Entwerfen von neuen Rechtsvorschriften
Kontrolle der Anwendung der Sicherheitsstandards in den Mitgliedsstaaten
Zertifizierung technischer Erzeugnisse und Autorisation der in der Branche arbeitenden Unternehmen
Forschung und Erstellung von Statistiken

Zukünftig soll sich der Zuständigkeitsbereich der EASA auf die Ausarbeitung von Regelungen für Flughäfen und Flugverkehrsmanagementsysteme erweitern.

EASA ist zuständig für neuartige Zertifikate und andere konstruktionsbedingte Lufttüchtigkeitszulassungen für Flugzeuge, Triebwerke, Propeller und Ersatzteile. EASA arbeitet zusammen mit den nationalen Luftfahrtbehörden der EU-Staaten, hat jedoch viele ihrer Funktionen und Aufgaben zum Zwecke der Standardisierung innerhalb der EU und in der Türkei übernommen. EASA assistiert der Europäischen Kommission bei den Verhandlungen über Harmonisierungsabkommen mit dem „Rest der Welt“ (ROW) im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten und schließt auch technische Vereinbarungen auf Arbeitsebene direkt mit ähnlichen Organisationen überall auf der Welt. EASA bestimmt die Politik für die Luftfahrtreparaturstationen und stellt auch Zertifikate für Reparaturstationen außerhalb der EU aus. Die Zertifikate erlauben die Reparatur der EU-Flugzeuge unter der für die Europäische Union akzeptablen Arbeitsgrundsätzen. EASA entwickelte Vorschriften für Flugbetrieb, Flugbesatzung und Nicht-EU-Flugzeuge, die innerhalb der EU zum Einsatz kommen.

Mitglieder der EASA

Zu der EASA gehören folgende Staaten:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Island
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Vereinigtes Königreich

Einige dieser Staaten sind keine vollwertigen Mitglieder und haben keinen Stimmrecht im Vorstand.

Sicherheitsanalysen und Forschungsarbeit

Die Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit konzentriert sich auf die Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt auf höchsten Ebenen durch Produktzertifikate, Genehmigung von Organisationen, die Luftfahrtleistungen erbringen wollen, Entwickelung und Implementierung standardisierter europäischer Rechtsrahmen.
Diese Aufgaben werden unterstützt durch:

  • Koordinierung von internen und externen Sicherheitsinitiativen. Zum Beispiel, die Europäische strategische Sicherheitsinitiative (ESSI) ist eine Partnerschaft zwischen der EASA, anderen Aufsichtsbehörden und der Industrie. Das Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit für die Bürger in Europa und der Welt mit Hilfe von Analysen, Umsetzung von kosteneffektiven Arbeitsplänen und Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsinitiativen der Welt zu verbessern.
  • Berichterstattung über die Luftfahrtsicherheit in Europa und der Welt.
  • Anlaufstelle für Koordinierung der Sicherheitsempfehlungen für Flugunfalluntersuchung

Jährlicher Sicherheitsbericht

Durch den Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 ist EASA verpflichtet, eine jährliche Übersicht der Sicherheit im Luftverkehr zu liefern.
Der Jahressicherheitsbericht präsentiert die Statistiken der europäischen und weltweiten Luftfahrtsicherheit. Die Statistiken werden je nach Betriebsart geordnet, zum Beispiel kommerzielle Luftfahrt als Oberbegriff und Flugzeuge, Hubschrauber oder Segelflugzeuge als Unterkategorien. EASA hatte Zugang zu den Informationen über Flugunfälle, die von der ICAO gesammelt wurden. Gemäß dem Annex 13 der ICAO über Untersuchung von Unfällen und Zwischenfällen sind Staaten verpflichtet, der ICAO über ernst zu nehmende Unfälle mit Flugzeugen mit einem Gewicht von mindestens 2.250 kg zu berichten. Zusätzlich zu den ICAO-Daten wurde eine Anfrage an die Mitglieder der EASA gestellt, um die Informationen über Unfälle mit leichteren Luftfahrzeugen zu bekommen.

Links

Siehe auch