Flugunfall

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Ein Flugunfall ist ein unabsehbares Ereignis in der Luftfahrt, bei dem entweder Menschen verletzt, oder Maschinen beschädigt werden. Statistisch gesehen ist das Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel, obwohl Flugunfälle meist tödlich enden. 2012 ereigneten sich 22 Unfälle, bei denen 470 Menschen ums Leben kamen. Bei Autounfällen gab es im Jahr 2012 vergleichsweise allein in Deutschland etwa 3.600 Todesfälle.

Arten

Man unterscheidet zwischen einem Unfall und einer Störung. Eine Störung gefährdet den sicheren Betrieb eines Flugzeuges und kann Unfälle hervorrufen.
Flugunfälle können wie folgt kategorisiert werden:
Absturz: entweder unkontrolliert, wenn die Maschine aus technischen Gründen nicht mehr steuerbar ist, oder "kontrolliert" durch Fehler der Piloten, des Flugsicherungsdienstes oder des Autopiloten.
Kollision: Aufprall von zwei oder mehreren Flugzeugen aufeinander oder Vogelschlag.
Start- oder Landeunfälle: Laut Statistik ereignen sich die meisten Unfälle während des Starts oder der Landung.
Kollision am Boden: Zusammenprall zweier Flugzeuge auf einem Flughafen.
Der Begriff "Unfall" wird in Deutschland im §2 des Flugunfall-Untersuchung-Gesetzes bestimmt. Die Grundlage für dieses Gesetz bildet die VO (EU) 996/2010 vom 20. Oktober 2010.

Flugunfalluntersuchung

In Deutschland beschäftigt sich seit dem Jahr 1998 die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) mit der Rekonstruktion des Hergangs eines Unfalls und dessen Ursachen. Die Anforderungen an die Untersuchungen sind im Annex 13 des Chicagoer Abkommens definiert. Die Ermittlungen der BFU dienen der Erhöhung der Luftsicherheit. Parallel dazu werden auch polizeiliche Ermittlungen durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung der BFU wird die Unfallstelle inspiziert, die Daten aus den Flugschreibern werden entnommen und ausgewertet. Die Untersuchungsberichte sind auf der Homepage der BFU frei zugänglich.

Die größten Unfälle und Katastrofen

Die spektakulärste Katastrophe, in welche Luftfahrtzeuge verwickelt waren, waren mit Sicherheit die Terroranschläge auf die Türme des World Trade Centers in New York sowie auf das Pentagon vom 11. September 2001, auch bekannt als einfach "11. September". Eine weitere Maschine stürzte ab, ohne das Ziel zu erreichen. Bei diesen Anschlägen wurden alle 265 Passagiere der viel Flugzeuge getötet. Circa 2753 weitere Menschen starben auf dem Boden infolge der Anschläge.
Kollisionen zweier Flugzeuge auf dem Boden sind eine Seltenheit. Ein bekannter Fall dieses Unglückes ist die Flugzeugkatastrophe auf Teneriffa aus dem Jahr 1977, bei der eine Maschine der Pan America World Airways mit der Boeing der KLM auf dem Boden des Flughafens Los Rodeos zusammenprallte. Das Unglück forderte 583 Todesopfer und gilt als der folgenschwerste Flugzeugunfall in der Geschichte.
Der opferreichste Flugzeugabsturz ereignete sich 1985 mit einer Maschine der Japan Airlines. Alle vier hydraulischen Systeme fielen aus und die Maschine konnte nicht mehr kontrolliert werden. Dabei starben 520 Insassen.
Die Flugzeugkatastrophe von Königs Wusterhausen war bis jetzt die schwerste auf dem deutschen Boden. Der Unglück passierte am 14. August 1972, als eine Maschine der Interflug, einer damaligen Fluggesellschaft der DDR, durch einen Brand an Bord unkontrolliert abstürzte. Die Katastrophe kostete insgesamt 156 Menschen das Leben.
Ebenfalls eines der schwersten Unglücke war die Kollision zweier Flugzeuge bei Überlingen aus dem Jahr 2002. Eine Maschine der DHL befand sich auf der gleichen Flughöhe mit einer russischen TU-154M und kollidierte mit dieser infolge eines Fehlers des diensthabenden Fluglotsen. Die Katastrophe hatte 71 Todesopfer zur Folge, darunter 49 Schulkinder. Der Fall erregte unter anderem dadurch Aufsehen, dass ein Angehöriger einer verstorbenen Familie den Fluglotsen tötete. Nach seiner Haftentlassung 2007 wurde er in der Heimat feierlich empfangen und 2008 zum stellvertretenden Minister für Bau und Architektur der Republik Nordossetien.

Links

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Siehe auch

Sicherheitskontrolle (Passagierverkehr)
Flughafensicherheit
Flug

Urteile und Rechtsprechung

Opferentschädigungsgesetz (OEG) Deutschland
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 2008 Entschädigung über 100% für entgangene Urlaubserholung wegen Beinaheabsturz