Flugverspätung Entschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Viele Reisende scheuen auch die Geltendmachung von Entschädigungssansprüchen, weil sie nicht wissen, an welche Stelle sie sich wenden müssen. | Viele Reisende scheuen auch die Geltendmachung von Entschädigungssansprüchen, weil sie nicht wissen, an welche Stelle sie sich wenden müssen. | ||
==Entschädigung bei Flugverspätung== | ==Entschädigung bei [[Flugverspätung]]== | ||
Im Allgemeinen wird die [[Flugverspätung]] als nicht rechtzeitiges Eintreffen am Bestimmungsort (Zielort) definiert. Insofern wird immer auf die Flugzeiten abgestellt. | Im Allgemeinen wird die [[Flugverspätung]] als nicht rechtzeitiges Eintreffen am Bestimmungsort (Zielort) definiert. Insofern wird immer auf die Flugzeiten abgestellt. | ||
== | ==Entschädigung nach Reiseart== | ||
===Flugverspätung Entschädigung Individualreise=== | ===[[Flugverspätung]] Entschädigung Individualreise=== | ||
Bei einer [[Individualreise]] handelt es sich um eine Reise, bei welcher Flug und Hotel sowie Ausflüge während des Urlaubs getrennt voneinander gebucht werden, es also keinen [[Reiseveranstalter]] gibt (was bei einer [[Pauschalreise]] der Fall wäre), welcher ein fertiges Reisepaket inkl. Flug, Hotel und Ausflügen verkauft. | Bei einer [[Individualreise]] handelt es sich um eine Reise, bei welcher Flug und Hotel sowie Ausflüge während des Urlaubs getrennt voneinander gebucht werden, es also keinen [[Reiseveranstalter]] gibt (was bei einer [[Pauschalreise]] der Fall wäre), welcher ein fertiges Reisepaket inkl. Flug, Hotel und Ausflügen verkauft. | ||
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Beträgt die Flugverspätung mehr als 3 Stunden, hat der Fluggast zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der FluggastrechteVO; vgl. AG Hannover, Urteil vom 14.3.2017, Az.: 523 C 12833/16. Hier ist eine Entschädigung von bis zu 600€ möglich. | Beträgt die Flugverspätung mehr als 3 Stunden, hat der Fluggast zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der FluggastrechteVO; vgl. AG Hannover, Urteil vom 14.3.2017, Az.: 523 C 12833/16. Hier ist eine Entschädigung von bis zu 600€ möglich. | ||
===Flugverspätung Entschädigung [[Pauschalreise]]=== | ===[[Flugverspätung]] Entschädigung [[Pauschalreise]]=== | ||
Tritt eine [[Flugverspätung]] im Zuge einer [[Pauschalreise]] ein, so hat der Reisende grundsätzlich sowohl einen Anspruch auf eine [[Ausgleichszahlung]] gemäß Art. 7 der FluggastrechteVO als auch einen Anspruch auf Reisepreis[[minderung]] gemäß §651 m BGB. | Tritt eine [[Flugverspätung]] im Zuge einer [[Pauschalreise]] ein, so hat der Reisende grundsätzlich sowohl einen Anspruch auf eine [[Ausgleichszahlung]] gemäß Art. 7 der FluggastrechteVO als auch einen Anspruch auf Reisepreis[[minderung]] gemäß §651 m BGB. | ||
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich [[Schadensersatz]]ansprüche gemäß §280ff. BGB geltend zu machen. | Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich [[Schadensersatz]]ansprüche gemäß §280ff. BGB geltend zu machen. | ||
===Flugverspätung Entschädigung Geschäftsreise=== | ===[[Flugverspätung]] Entschädigung Geschäftsreise=== | ||
Bei einer [[Flugverspätung]] im Rahmen einer [[Geschäftsreise]] denkt man zunächst, dass die Ausgleichszahlung grundsätzlich dem Arbeitgeber zustünde, da die Flugtickets in der Regel von diesem bezahlt werden. | Bei einer [[Flugverspätung]] im Rahmen einer [[Geschäftsreise]] denkt man zunächst, dass die Ausgleichszahlung grundsätzlich dem Arbeitgeber zustünde, da die Flugtickets in der Regel von diesem bezahlt werden. | ||
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Das Luftfahrtunternehmen muss keine [[Ausgleichszahlung]] leisten, wenn die [[Verspätung]] auf außergewöhnlichen Umstände beruht. | Das Luftfahrtunternehmen muss keine [[Ausgleichszahlung]] leisten, wenn die [[Verspätung]] auf außergewöhnlichen Umstände beruht. | ||
Geht ein Fall, in dem eine Fluggesellschaft unter Hinweis auf [[außergewöhnliche Umstände]] eine Zahlung verweigert, vor Gericht, muss sie diese Umstände belegen. Die Airline muss nicht nur den [ | Geht ein Fall, in dem eine Fluggesellschaft unter Hinweis auf [[außergewöhnliche Umstände]] eine Zahlung verweigert, vor Gericht, muss sie diese Umstände belegen. Die Airline muss nicht nur den [http://passagierrechte.org/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Umst%C3%A4nde außergewöhnlichen Umstand] nachweisen, sondern auch, dass sie alles Zumutbare getan hat, um den Passagier trotz der Widrigkeit rechtzeitig ans Ziel zu bringen. | ||
==Flugverspätung Entschädigung Höhe== | ==Flugverspätung Entschädigung Höhe== | ||
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Handelt es sich um eine [[Pauschalreise]], müssen Reisemängel dem Reiseveranstalter gemäß §651 o BGB unverzüglich angezeigt werden. | Handelt es sich um eine [[Pauschalreise]], müssen Reisemängel dem Reiseveranstalter gemäß §651 o BGB unverzüglich angezeigt werden. | ||
=Entschädigung nach dem [[Montrealer Übereinkommen]]= | |||
Zwar gewährt auch das Montrealer Übereinkommen Ansprüche auf finanzielle Entschädigung bei [[Verspätung]], allerdings kennt es - im Gegensatz zur [[Fluggastrechteverordnung]] - keine pauschale Entschädigung. Der Fluggast muss viel mehr konkret darlegen, was ihm für ein Schaden entstanden ist. Sollte die Fluggastrechteverordnung anwendbar sein, ist es für den Fluggastdaher wesentlich einfacher auf die hier garantierten Rechte Bezug zu nehmen. | |||
Der weitaus relevantere Teil des Montrealer Übereinkommens sind daher die Bestimmungen über [[Gepäckverlust]] oder [[Gepäckbeschädigung]]. Denn hierüber trifft die Fluggastrechteverordnungkeine Vorschriften. | |||
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Bei einer Schlichtungsstelle hat man Grundsätzich die Möglichkeit, den Ausgleichsanspruch in voller Höhe zu erhalten. Die [https://soep-online.de Berliner Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) ]vermittelt bei Streit zwischen Passagier und Fluggesellschaft. Die Schlichtung ist für Verbraucher stets kostenfrei, auch bei erfolglosem Verfahren. An das Ergebnis ist ein Passagier nur gebunden, wenn er sich auf den Vorschlag des Schlichters einlässt. Sieht die Empfehlung weniger als 100 Prozent der Entschädigung vor, kann der Kunde daher den Vorschlag ablehnen und zum Beispiel dennoch einen [[Fachanwalt]] einschalten. | Bei einer Schlichtungsstelle hat man Grundsätzich die Möglichkeit, den Ausgleichsanspruch in voller Höhe zu erhalten. Die [https://soep-online.de Berliner Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) ]vermittelt bei Streit zwischen Passagier und Fluggesellschaft. Die Schlichtung ist für Verbraucher stets kostenfrei, auch bei erfolglosem Verfahren. An das Ergebnis ist ein Passagier nur gebunden, wenn er sich auf den Vorschlag des Schlichters einlässt. Sieht die Empfehlung weniger als 100 Prozent der Entschädigung vor, kann der Kunde daher den Vorschlag ablehnen und zum Beispiel dennoch einen [[Fachanwalt]] einschalten. | ||
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Mithilfe eines Fachanwalts kann die Zahlung sehr schnell kommen. Manche Airlines wissen, dass Juristen nach dem Ablauf einer Frist sofort klagen und zahlen dann, um nicht auch noch Prozesskosten zahlen zu müssen. Der Mandant trägt dabei jedoch auch das Prozesskostenrisiko. | Mithilfe eines Fachanwalts kann die Zahlung sehr schnell kommen. Manche Airlines wissen, dass Juristen nach dem Ablauf einer Frist sofort klagen und zahlen dann, um nicht auch noch Prozesskosten zahlen zu müssen. Der Mandant trägt dabei jedoch auch das Prozesskostenrisiko. | ||
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Fluggastrechte-Portale streiten mit Airlines um Entschädigungen für betroffene Passagiere. Sie machen deren Forderungen gegenüber den Fluggesellschaften geltend. Kunden müssen auf der Website eines Fluggastrechte-Portals nur die Flugdaten eingeben und Angaben zur Person machen. Das Portal prüft, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, nimmt es den Fall an. Anschließend versucht es, zunächst außergerichtlich eine Zahlung zu erreichen. Klappt das nicht, reichen die Partneranwälte der Dienste Klage ein. | Fluggastrechte-Portale streiten mit Airlines um Entschädigungen für betroffene Passagiere. Sie machen deren Forderungen gegenüber den Fluggesellschaften geltend. Kunden müssen auf der Website eines Fluggastrechte-Portals nur die Flugdaten eingeben und Angaben zur Person machen. Das Portal prüft, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, nimmt es den Fall an. Anschließend versucht es, zunächst außergerichtlich eine Zahlung zu erreichen. Klappt das nicht, reichen die Partneranwälte der Dienste Klage ein. | ||
Weil die Dienste die Entschädigung teilweise erst einklagen müssen, dauert es zum Teil mehr als ein Jahr, bis der Kunde das Geld auf seinem Konto hat – gekürzt um die Erfolgsprovision für das Portal. | Weil die Dienste die Entschädigung teilweise erst einklagen müssen, dauert es zum Teil mehr als ein Jahr, bis der Kunde das Geld auf seinem Konto hat – gekürzt um die Erfolgsprovision für das Portal. | ||
Diese Provision liegt je nach Anbieter zumeist zwischen 23 und 35 Prozent der von der | Diese Provision liegt je nach Anbieter zumeist zwischen 23 und 35 Prozent der von der Fluggesellschaft gezahlten Entschädigung. Viele Portale nehmen allerdings nur Fälle, bei denen eine Zahlung der Airline sicher ist. | ||
'''[ | '''[http://passagierrechte.org/Fluggastrechte_Portale_und_Inkassob%C3%BCros#Sofortentsch.C3.A4diger Sofortentschädiger]''' | ||
Kunden, die sofort ihr Geld haben wollen, nutzen häufig Sofortentschädiger. Der Kunde gibt auf der Internetseite eines Portals wie nur seine Flugdaten ein. Der Dienst prüft, ob es sich lohnt, dem Passagier seinen Anspruch abzukaufen. Der Fluggast hat oft innerhalb weniger Stunden sein Geld. | Kunden, die sofort ihr Geld haben wollen, nutzen häufig Sofortentschädiger. Der Kunde gibt auf der Internetseite eines Portals wie nur seine Flugdaten ein. Der Dienst prüft, ob es sich lohnt, dem Passagier seinen Anspruch abzukaufen. Der Fluggast hat oft innerhalb weniger Stunden sein Geld. | ||
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==Flugverspätung Entschädigung Musterbrief== | ==Flugverspätung Entschädigung Musterbrief== | ||
Bei Airlines, die kein Online-Verfahren zur Reklamation von Entschädigungen haben, oder solchen, die auf die Online-Beschwerde des Kunden gar nicht reagieren, empfiehlt es sich, einen der Musterbriefe weiter unten zu verwenden. Dieses sollte aus Beweisgründen als Einwurfeinschreiben, Email oder Fax an die Airline gehen. | |||
===Flugverspätung Entschädigung Formular=== | ===Flugverspätung Entschädigung Formular=== | ||
Wichtig ist zunächst, dass der genaue Forderungsbetrag bekannt ist. Wissen Fluggäste nicht genau welche Summe sie von der Airline einfordern wollen bzw. können (z.B. die genau Höhe der Ausgleichszahlung, oder aber Kosten für Verpflegung und Unterkunft, welche nicht von der Fluggesellschaft übernommen wurden), kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fluggesellschaft diese Summe ablehnt. | |||
Wichtig ist zunächst, dass der genaue Forderungsbetrag bekannt ist. Wissen Fluggäste nicht genau welche Summe sie von der Airline einfordern wollen bzw. können (z.B. die genau Höhe der Ausgleichszahlung, oder aber Kosten für Verpflegung und Unterkunft, welche nicht von der Fluggesellschaft übernommen wurden), kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fluggesellschaft diese Summe | |||
Wurden Fluggäste gemäß Art. 5 I c der FluggastrechteVO nicht rechtzeitig über die Flugverspätung informiert, so muss auch das in | Wurden Fluggäste gemäß Art. 5 I c der FluggastrechteVO nicht rechtzeitig über die [[Flugverspätung]] informiert, so muss sich auch das in dem Formular widerspiegeln. | ||
Schließlich sollten auch die allgemeinen Angaben zur Person (Name und Anschrift), sowie Angaben zum Flug (ausführendes Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Buchungsnummer, Abflughafen und Zielflughafen) Teil des Formulars sein. | Schließlich sollten auch die allgemeinen Angaben zur Person (Name und Anschrift), sowie Angaben zum Flug (ausführendes Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Buchungsnummer, Abflughafen und Zielflughafen) Teil des Formulars sein. | ||
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Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website mehrere Musterbriefe an. Im Rahmen einer Flugverspätung bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 9 der FluggastrechteVO an. | Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website mehrere Musterbriefe an. Im Rahmen einer Flugverspätung bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 9 der FluggastrechteVO an. | ||
[https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media234273A.pdf Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Geltendmachung von Ansprüche aus Artikel 9 der FluggastrechteVO]. | |||
===Flugverspätung Entschädigung Musterbrief ADAC=== | ===Flugverspätung Entschädigung Musterbrief ADAC=== | ||
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Daher ist es meist von Vorteil, wenn das Formular zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung ebenfalls auf Englisch ist. |
Daher ist es meist von Vorteil, wenn das Formular zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung ebenfalls auf Englisch ist. | ||
[https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_en.pdf Formular zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung (Sprache: Englisch)]. | |||
===Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Word=== | ===Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Word=== | ||
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==Flugverspätung Entschädigung Fluggesellschaft== | ==Flugverspätung Entschädigung Fluggesellschaft== | ||
Verbraucher brauchen nicht immer die Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines kommerziellen Fluggasthelfers, um ihre [[Fluggastrechte]] auf Entschädigung bei [[Verspätung]], [[Flugannullierung ]] und Nichtbeförderung wegen Überbuchung durchzusetzen. Häufig reicht das Ausfüllen eines Online-Beschwerdeformulars auf der Internetseite der Fluggesellschaft. Funktioniert das nicht, empfiehlt es sich, weitere Schritte einzuleiten. | |||
Bequem ist es, wenn Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung online stellen können. Das ist vor allem dann praktisch, wenn die Airline ihren Sitz im Ausland hat. Ein Online-Antrag geht schnell und ein teurer Einschreibebrief ins Ausland entfällt. | |||
Viele Fluggesellschaften informieren Fluggäste über ihre Webseiten über mögliche Ansprüche, die Fluggäste gemäß der FluggastrechteVO bei einer Flugverspätung, Flugannullierung etc. gegen die entsprechende Airline geltend machen können. | Viele Fluggesellschaften informieren Fluggäste über ihre Webseiten über mögliche Ansprüche, die Fluggäste gemäß der FluggastrechteVO bei einer Flugverspätung, Flugannullierung etc. gegen die entsprechende Airline geltend machen können. | ||
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Der Link zur offiziellen Seite von Air France: [https://www.airfrance.de/DE/de/common/guidevoyageur/assistance/assistance-et-indemnisation.htm Informationsseite - Air France]. | Der Link zur offiziellen Seite von Air France: [https://www.airfrance.de/DE/de/common/guidevoyageur/assistance/assistance-et-indemnisation.htm Informationsseite - Air France]. | ||
Air France geht zunächst auf die Voraussetzungen ein, die erfüllt sein müssen, damit Entschädigungsansprüche wegen einer Flugverspätung gegen sie geltend gemacht werden können. | [[Air France]] geht zunächst auf die Voraussetzungen ein, die erfüllt sein müssen, damit Entschädigungsansprüche wegen einer Flugverspätung gegen sie geltend gemacht werden können. | ||
Laut Air France können Ansprüche wegen Flugverspätung gegen sie geltend gemacht werden, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen Air France, Joon (französische Fluggesellschaft) oder KLM (Fluglinie der Niederlande) war oder aber ein anderes Luftfahrtunternehmen Flüge im Auftrag von Air France durchgeführt hat. | Laut Air France können Ansprüche wegen Flugverspätung gegen sie geltend gemacht werden, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen Air France, Joon (französische Fluggesellschaft) oder KLM (Fluglinie der Niederlande) war oder aber ein anderes Luftfahrtunternehmen Flüge im Auftrag von Air France durchgeführt hat. | ||
Weiterhin müssen Fluggäste laut Air France eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug vorweisen können und zudem auch den Angaben zum Check-In Folge geleistet haben. | Weiterhin müssen Fluggäste laut Air France eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug vorweisen können und zudem auch den Angaben zum Check-In Folge geleistet haben. | ||
Das Ticktet soll darüber hinaus vom Fluggast für einen öffentlich verfügbaren Tarif gebucht worden sein oder im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt worden sein. | Das Ticktet soll darüber hinaus vom Fluggast für einen öffentlich verfügbaren Tarif gebucht worden sein oder im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt worden sein. | ||
Im Zusammenhang mit einer Flugverspätung erläutert Air France mögliche Entschädigungsansprüche gemäß den Artikeln 7, 8 und 9 der FluggastrechteVO. | Im Zusammenhang mit einer Flugverspätung erläutert Air France mögliche Entschädigungsansprüche gemäß den Artikeln 7, 8 und 9 der FluggastrechteVO. | ||
[[Air France]]: [https://www.airfrance.fr/vlb/ecrm/DE/de/local/core/engine/ecomplaint/InitComplaintAction.do Online-Antrag] | |||
===Flugverspätung Entschädigung Condor=== | ===Flugverspätung Entschädigung Condor=== | ||
War das ausführende Luftfahrtunternehmen des Flugpassagiers Condor, so gelten auch dann die allgemeinen Entschädigungsansprüche gemäß der FluggastrechteVO. | War das ausführende Luftfahrtunternehmen des Flugpassagiers [Condor], so gelten auch dann die allgemeinen Entschädigungsansprüche gemäß der FluggastrechteVO. | ||
Das bedeutet im Einzelnen, dass der Fluggast bei einer Flugverspätung von 3 Stunden einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung gegen Condor hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich auch hier nach der unmittelbaren Distanz zwischen Ausgangs- und Zielflughafen und kann bis zu 600€ pro Person betragen. | Das bedeutet im Einzelnen, dass der Fluggast bei einer Flugverspätung von 3 Stunden einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung gegen Condor hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich auch hier nach der unmittelbaren Distanz zwischen Ausgangs- und Zielflughafen und kann bis zu 600€ pro Person betragen. | ||
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Muss der Fluggast längere Zeit am Flughafen warten, so muss Condor diesem Verpflegung im angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stellen. | Muss der Fluggast längere Zeit am Flughafen warten, so muss Condor diesem Verpflegung im angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stellen. | ||
[[Condor]]: [https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/fluggastrechte.jsp Online-Antrag] | |||
===Flugverspätung Entschädigung Eurowings=== | ===Flugverspätung Entschädigung Eurowings=== | ||
Auch Eurowings stellt von einer Flugverspätung betroffenen Fluggästen ein Kontaktformular zur Überprüfung von Ansprüchen nach der Europäischen FluggastrechteVO bereit: [https://www.eurowings.com/de/4u/online-service-ausgleichsanspruch.html | Auch Eurowings stellt von einer Flugverspätung betroffenen Fluggästen ein Kontaktformular zur Überprüfung von Ansprüchen nach der Europäischen FluggastrechteVO bereit. | ||
[[Eurowings]]: [https://www.eurowings.com/de/4u/online-service-ausgleichsanspruch.html Online-Antrag] | |||
=== EasyJet=== | |||
EasyJet hält für Reisende ein Online-Formular bereit. | |||
[[EasyJet]]: [https://www.easyjet.com/de/claim/eu261 Online-Antrag] | |||
===Flugverspätung Entschädigung KLM=== | ===Flugverspätung Entschädigung KLM=== | ||
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KLM bietet auf seiner Homepage auch einen umfassenden Abschnitt inklusive Musteranträgen zur Geltendmachung der Entschädigungsansprüche aus der FluggastrechteVO an. | KLM bietet auf seiner Homepage auch einen umfassenden Abschnitt inklusive Musteranträgen zur Geltendmachung der Entschädigungsansprüche aus der FluggastrechteVO an. | ||
[[KLM Royal Dutch Airlines]]: [https://www.klm.com/travel/de_de/customer_support/customer_support/refunds_and_compensation/eucompensation.htm Online-Antrag] | |||
===Flugverspätung Entschädigung Lufthansa=== | ===Flugverspätung Entschädigung Lufthansa=== | ||
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Neben den bereits bekannten Entschädigungsansprüchen nach der FluggastrechteVO weist Lufthansa ihre Passagiere auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. hin. | Neben den bereits bekannten Entschädigungsansprüchen nach der FluggastrechteVO weist Lufthansa ihre Passagiere auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. hin. | ||
[[Lufthansa]]: [https://www.lufthansa.com/ge/de/feedback Online-Antrag] (Kategorie „Flugunregelmäßigkeiten“) | |||
===Flugverspätung Entschädigung Ryanair=== | ===Flugverspätung Entschädigung Ryanair=== | ||
Auch Ryanair führt auf seiner Homepage einen Abschnitt, der mögliche Entschädigungsansprüche nach der FluggastrechteVO im Rahmen einer Flugverspätung behandelt. | Auch Ryanair führt auf seiner Homepage einen Abschnitt, der mögliche Entschädigungsansprüche nach der FluggastrechteVO im Rahmen einer Flugverspätung behandelt. Dabei ist das Online-Formular jedoch auf Englisch. Ein deutscher Antrag auf die Entschädigung kann per Email an impressum.de@ryanair.com gesendet werden. | ||
[[Ryanair]]: [https://eu261compensationclaims.ryanair.com/ Online-Antrag] | |||
=== Tuifly=== | |||
[[TUIfly Deutschland]]: [https://claims.tuifly.com/tuifly/v1/claims/new Online-Antrag] | |||
===Flugverspätung Entschädigung Swiss=== | ===Flugverspätung Entschädigung Swiss=== |
Version vom 4. November 2019, 10:33 Uhr
Flugverspätungen sind heutzutage ebenso ein Problem wie etwa Flugannullierungen. Fluggäste vergessen dabei jedoch oftmals, dass sie auch im Fall einer Flugverspätung unter bestimmten Voraussetzungen Rücktritts- und Schadensersatzansprüche gegen das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen geltend machen können.
Geht der Fluggast mit einem Luftfahrtunternehmen seiner Wahl einen Beförderungsvertrag ein, welcher die eindeutige Angabe der Ankunftszeit in Flugplänen und der Buchungsbestätigung beinhaltet, wird die Ankunftszeit gleichzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt der Beförderungsleistung und damit zu einem wesentlichen Vertragsbestandteil. Hierdurch richtet sich der Fluggast selbstverständlich in seiner Terminplanung auf eine rechtzeitige Ankunft am Zielort ein, sie wird also zu seinem primären Ziel.
Viele Reisende scheuen auch die Geltendmachung von Entschädigungssansprüchen, weil sie nicht wissen, an welche Stelle sie sich wenden müssen.
Entschädigung bei Flugverspätung
Im Allgemeinen wird die Flugverspätung als nicht rechtzeitiges Eintreffen am Bestimmungsort (Zielort) definiert. Insofern wird immer auf die Flugzeiten abgestellt.
Entschädigung nach Reiseart
Flugverspätung Entschädigung Individualreise
Bei einer Individualreise handelt es sich um eine Reise, bei welcher Flug und Hotel sowie Ausflüge während des Urlaubs getrennt voneinander gebucht werden, es also keinen Reiseveranstalter gibt (was bei einer Pauschalreise der Fall wäre), welcher ein fertiges Reisepaket inkl. Flug, Hotel und Ausflügen verkauft.
Dieser Unterschied macht sich auch bei einer Flugverspätung bemerkbar. Während Pauschalreisende sich an ihren Reiseveranstalter oder an die Airline wenden können um eine Entschädigung wegen dieser Flugverspätung geltend zu machen, können sich Individualreisende ausschließlich mit dem das den Flug ausführenden Luftfahrtunternehmen in Verbindung setzen.
Demnach können Individualreisende bei einer Flugverspätung auch nur Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung geltend machen.
In diesem Fall haben Fluggäste einen Anspruch auf die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 und Betreuungsleistungen gemäß Artikel 9.
Nach Artikel 8 können Fluggäste zwischen der vollständigen Erstattung der Flugkosten, womit dann selbst Ersatzflüge gebucht werden können und einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen wählen.
Artikel 9 umfasst dagegen zum einen die Bereitstellung notwendiger Verpflegung durch die Airline während der Fluggast auf den sich verspätenden Flug wartet, zum anderen ist die Airline im Fall einer Flugverspätung zur Hotelunterbringung der Fluggäste verpflichtet, für den Fall dass ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder aber ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist.
Im Rahmen des Artikel 9 darf der Fluggast bei einer Flugverspätung weiterhin unentgeltlich zwei Telefongespräche führen oder aber 2 E-Mails verschicken.
Beträgt die Flugverspätung mehr als 3 Stunden, hat der Fluggast zudem einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der FluggastrechteVO; vgl. AG Hannover, Urteil vom 14.3.2017, Az.: 523 C 12833/16. Hier ist eine Entschädigung von bis zu 600€ möglich.
Flugverspätung Entschädigung Pauschalreise
Tritt eine Flugverspätung im Zuge einer Pauschalreise ein, so hat der Reisende grundsätzlich sowohl einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der FluggastrechteVO als auch einen Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §651 m BGB.
Demnach können Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht (§651 ff. BGB) ausschließlich gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Die Ausgleichszahlung erfolgt durch Barzahlung, elektronische oder herkömmliche Überweisung, durch Scheck oder in Form von Reisegutscheinen oder anderen Dienstleistungen. Die letzten beiden Punkte sind jedoch nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Fluggastes möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich Schadensersatzansprüche gemäß §280ff. BGB geltend zu machen.
Flugverspätung Entschädigung Geschäftsreise
Bei einer Flugverspätung im Rahmen einer Geschäftsreise denkt man zunächst, dass die Ausgleichszahlung grundsätzlich dem Arbeitgeber zustünde, da die Flugtickets in der Regel von diesem bezahlt werden.
Allerdings steht die Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der FluggastrechteVO bei einer Flugverspätung tatsächlich zunächst dem Arbeitnehmer, also hier dem Dienstreisenden zu, da dieser am Flughafen warten musste und sämtliche damit einhergehende Unannehmlichkeiten zu Tragen hatte. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass sich viele Arbeitgeber bei Geschäftsreisen die Entschädigungsansprüche ihrer Arbeitnehmer abtreten lassen. Die damit verbundene Abtretungserklärung der Entschädigungsansprüche an den Arbeitgeber wird meistens im Dienstreiseantrag oder bereits im Arbeitsvertrag festgehalten.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber von der Airline, die den verspäteten Flug durchgeführt hat, Schadensersatz gemäß Art. 19, Art. 22, Art. 29 des Montrealer Übereinkommens fordern.
Ausschlussgründe
Das Luftfahrtunternehmen muss keine Ausgleichszahlung leisten, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umstände beruht. Geht ein Fall, in dem eine Fluggesellschaft unter Hinweis auf außergewöhnliche Umstände eine Zahlung verweigert, vor Gericht, muss sie diese Umstände belegen. Die Airline muss nicht nur den außergewöhnlichen Umstand nachweisen, sondern auch, dass sie alles Zumutbare getan hat, um den Passagier trotz der Widrigkeit rechtzeitig ans Ziel zu bringen.
Flugverspätung Entschädigung Höhe
Einen Anspruch auf Ausgleichszahlung kann der Fluggast bei einer 3-stündigen Verspätung am Endziel geltend machen, da die mit einer 3-stündigen Verspätung verbundenen Unannehmlichkeiten für den Fluggast auf derselben Stufe mit denen stehen, die mit einer Annullierung verbunden wären; AG Hannover, Urteil vom 14.3.2017, Az.: 523 C 12833/16; AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 18.12.2017, Az.: 4 C 1217/17 (2).
Die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich auch hier nach der unmittelbaren Entfernung zwischen dem Abflugsort und dem letzten Zielort. Danach ergeben sich folgende mögliche Ausgleichszahlungen:
250€ pro Person bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger 400€ pro Person bei allen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km 600€ pro Person bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km.
Die Ausgleichszahlung erfolgt durch Barzahlung, durch elektronische oder durch gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder in Form von Reisegutscheinen oder anderer Dienstleistungen. Die letzten beiden Punkte sind jedoch nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Fluggastes möglich.
Fristen
Für Flugverspätung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß dem Bürgerliches Gesetzbuch von drei Jahren zum Jahresende. Dies gilt für alle Fälle, bei denen der Ankunfts- oder Abflugsort in Deutschland liegt. Näheres dazu unter Reiserecht Fristen.
Handelt es sich um eine Pauschalreise, müssen Reisemängel dem Reiseveranstalter gemäß §651 o BGB unverzüglich angezeigt werden.
Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen
Zwar gewährt auch das Montrealer Übereinkommen Ansprüche auf finanzielle Entschädigung bei Verspätung, allerdings kennt es - im Gegensatz zur Fluggastrechteverordnung - keine pauschale Entschädigung. Der Fluggast muss viel mehr konkret darlegen, was ihm für ein Schaden entstanden ist. Sollte die Fluggastrechteverordnung anwendbar sein, ist es für den Fluggastdaher wesentlich einfacher auf die hier garantierten Rechte Bezug zu nehmen.
Der weitaus relevantere Teil des Montrealer Übereinkommens sind daher die Bestimmungen über Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung. Denn hierüber trifft die Fluggastrechteverordnungkeine Vorschriften.
Durchsetzung der Entschädigung
Fluggäste, brauchen oft Hilfe beim Durchsetzen ihrer Ansprüche. Denn viele Fluggesellschaften reagieren gar nicht auf Schreiben ihrer Kunden. Welche Hilfe Passagiere am besten in Anspruch nehmen, hängt von ihren Vorlieben ab. Es gibt vier verschiedene Wege zum Ausgleichsanspruch.
Bei einer Schlichtungsstelle hat man Grundsätzich die Möglichkeit, den Ausgleichsanspruch in voller Höhe zu erhalten. Die Berliner Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) vermittelt bei Streit zwischen Passagier und Fluggesellschaft. Die Schlichtung ist für Verbraucher stets kostenfrei, auch bei erfolglosem Verfahren. An das Ergebnis ist ein Passagier nur gebunden, wenn er sich auf den Vorschlag des Schlichters einlässt. Sieht die Empfehlung weniger als 100 Prozent der Entschädigung vor, kann der Kunde daher den Vorschlag ablehnen und zum Beispiel dennoch einen Fachanwalt einschalten.
Fluggäste können auch Ansprüche wegen Gepäckschäden geltend machen und die Erstattung von Hotelkosten fordern, die wegen einer Annullierung entstanden sind. Die Söp ist die Adresse für Kunden aller deutschen und vieler ausländischer Airlines wie Ryanair und EasyJet. Für alle übrigen ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
Erst ist allerdings erst nach Airline-Kontakt möglich, die Schlichtungsstelle anzurufen. Wer sich an die Stelle wenden will, muss vorher selbst das Unternehmen zur Zahlung aufgefordert haben. Wer sich an die Söp wendet muss im Einzelfall aber etwas Geduld mitbringen. Angestrebt ist zwar eine maximal dreimonatige Verfahrensdauer. Die tatsächliche Dauer ist jedoch von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie etwa dem Arbeitsaufwand der Schlichtungsstelle.
Mithilfe eines Fachanwalts kann die Zahlung sehr schnell kommen. Manche Airlines wissen, dass Juristen nach dem Ablauf einer Frist sofort klagen und zahlen dann, um nicht auch noch Prozesskosten zahlen zu müssen. Der Mandant trägt dabei jedoch auch das Prozesskostenrisiko. Wegen dieses Risikos und weil es bei der Fluggastentschädigung nur um relativ geringe Beträge geht, kommt für viele dieser Weg nur infrage, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Der Streit mit einer Airline ist über jede Rechtsschutzversicherung versichert, es sei denn es handelt sich um eine Spezialpolice, die etwa ausschließlich Mietrechts-Fälle versichert.
Fluggastrechte-Portale streiten mit Airlines um Entschädigungen für betroffene Passagiere. Sie machen deren Forderungen gegenüber den Fluggesellschaften geltend. Kunden müssen auf der Website eines Fluggastrechte-Portals nur die Flugdaten eingeben und Angaben zur Person machen. Das Portal prüft, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, nimmt es den Fall an. Anschließend versucht es, zunächst außergerichtlich eine Zahlung zu erreichen. Klappt das nicht, reichen die Partneranwälte der Dienste Klage ein.
Weil die Dienste die Entschädigung teilweise erst einklagen müssen, dauert es zum Teil mehr als ein Jahr, bis der Kunde das Geld auf seinem Konto hat – gekürzt um die Erfolgsprovision für das Portal. Diese Provision liegt je nach Anbieter zumeist zwischen 23 und 35 Prozent der von der Fluggesellschaft gezahlten Entschädigung. Viele Portale nehmen allerdings nur Fälle, bei denen eine Zahlung der Airline sicher ist.
Kunden, die sofort ihr Geld haben wollen, nutzen häufig Sofortentschädiger. Der Kunde gibt auf der Internetseite eines Portals wie nur seine Flugdaten ein. Der Dienst prüft, ob es sich lohnt, dem Passagier seinen Anspruch abzukaufen. Der Fluggast hat oft innerhalb weniger Stunden sein Geld.
Sofortentschädiger prüfen noch strenger als Portale, die mit Erfolgsprovision arbeiten, ob sie einen Fall übernehmen. Wenn ja, schließen Kunde und Sofortentschädiger einen Kaufvertrag. Sofortentschädiger zahlen nur einen Bruchteil der Entschädigung, die dem Kunden von der Airline zusteht. Je nach Anbieter betragen die Abzüge zwischen 35 und 49 Prozent.
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief
Bei Airlines, die kein Online-Verfahren zur Reklamation von Entschädigungen haben, oder solchen, die auf die Online-Beschwerde des Kunden gar nicht reagieren, empfiehlt es sich, einen der Musterbriefe weiter unten zu verwenden. Dieses sollte aus Beweisgründen als Einwurfeinschreiben, Email oder Fax an die Airline gehen.
Flugverspätung Entschädigung Formular
Wichtig ist zunächst, dass der genaue Forderungsbetrag bekannt ist. Wissen Fluggäste nicht genau welche Summe sie von der Airline einfordern wollen bzw. können (z.B. die genau Höhe der Ausgleichszahlung, oder aber Kosten für Verpflegung und Unterkunft, welche nicht von der Fluggesellschaft übernommen wurden), kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Fluggesellschaft diese Summe ablehnt.
Wurden Fluggäste gemäß Art. 5 I c der FluggastrechteVO nicht rechtzeitig über die Flugverspätung informiert, so muss sich auch das in dem Formular widerspiegeln.
Schließlich sollten auch die allgemeinen Angaben zur Person (Name und Anschrift), sowie Angaben zum Flug (ausführendes Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Buchungsnummer, Abflughafen und Zielflughafen) Teil des Formulars sein.
Seine Bankdaten sollte der Fluggast in dem Formular ebenfalls vermerken, damit die Fluggesellschaft ohne Probleme den Forderungsbetrag dem geschädigten Fluggast überweisen kann. Eine Frist, bis wann der Betrag überwiesen werden soll, sollte auch in das Formular aufgenommen werden.
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website mehrere Musterbriefe an. Im Rahmen einer Flugverspätung bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Art. 9 der FluggastrechteVO an.
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief ADAC
Auch der ADAC stellt Fluggästen einen Musterbrief zur Verfügung.
Hier der Link zum Musterbrief: ADAC Musterbrief.
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Englisch
Wenn Fluggäste einen Flug auf EU-Gebiet mit einer ausländischen Airline antreten (z.B. Emirates, British Airlines, American Airlines) ist es oft so, dass das Servicepersonal dieser Fluggesellschaften hauptsächlich Englisch statt Deutsch spricht. Daher ist es meist von Vorteil, wenn das Formular zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen einer Flugverspätung ebenfalls auf Englisch ist.
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief Word
Hier ein Musterschreiben für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei einer Flugverspätung als Word-Dokument
Medium:Musterschreiben_Flugverspätung_Entschädigung.doc
Flugverspätung Entschädigung Musterbrief pdf
Hier ein Musterschreiben als PDF-Datei: Medium:Musterschreiben_-_Entschädigung_nach_der_FluggastrechteVO.pdf
Flugverspätung Entschädigung Fluggesellschaft
Verbraucher brauchen nicht immer die Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines kommerziellen Fluggasthelfers, um ihre Fluggastrechte auf Entschädigung bei Verspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung wegen Überbuchung durchzusetzen. Häufig reicht das Ausfüllen eines Online-Beschwerdeformulars auf der Internetseite der Fluggesellschaft. Funktioniert das nicht, empfiehlt es sich, weitere Schritte einzuleiten.
Bequem ist es, wenn Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung online stellen können. Das ist vor allem dann praktisch, wenn die Airline ihren Sitz im Ausland hat. Ein Online-Antrag geht schnell und ein teurer Einschreibebrief ins Ausland entfällt. Viele Fluggesellschaften informieren Fluggäste über ihre Webseiten über mögliche Ansprüche, die Fluggäste gemäß der FluggastrechteVO bei einer Flugverspätung, Flugannullierung etc. gegen die entsprechende Airline geltend machen können.
Im Folgenden werden einige Beispiele aufgezeigt.
Flugverspätung Entschädigung Air France
Der Link zur offiziellen Seite von Air France: Informationsseite - Air France.
Air France geht zunächst auf die Voraussetzungen ein, die erfüllt sein müssen, damit Entschädigungsansprüche wegen einer Flugverspätung gegen sie geltend gemacht werden können.
Laut Air France können Ansprüche wegen Flugverspätung gegen sie geltend gemacht werden, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen Air France, Joon (französische Fluggesellschaft) oder KLM (Fluglinie der Niederlande) war oder aber ein anderes Luftfahrtunternehmen Flüge im Auftrag von Air France durchgeführt hat. Weiterhin müssen Fluggäste laut Air France eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug vorweisen können und zudem auch den Angaben zum Check-In Folge geleistet haben. Das Ticktet soll darüber hinaus vom Fluggast für einen öffentlich verfügbaren Tarif gebucht worden sein oder im Rahmen eines Vielfliegerprogramms ausgestellt worden sein.
Im Zusammenhang mit einer Flugverspätung erläutert Air France mögliche Entschädigungsansprüche gemäß den Artikeln 7, 8 und 9 der FluggastrechteVO.
Flugverspätung Entschädigung Condor
War das ausführende Luftfahrtunternehmen des Flugpassagiers [Condor], so gelten auch dann die allgemeinen Entschädigungsansprüche gemäß der FluggastrechteVO.
Das bedeutet im Einzelnen, dass der Fluggast bei einer Flugverspätung von 3 Stunden einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung gegen Condor hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich auch hier nach der unmittelbaren Distanz zwischen Ausgangs- und Zielflughafen und kann bis zu 600€ pro Person betragen.
Hat ihr Flug jedoch mehr als 5 Stunden Verspätung, sind Fluggäste darüber hinaus berechtigt vom Flug zurückzutreten. In diesem Fall muss Condor den Fluggästen den vollen Ticketpreis erstatten und sich um eine Alternativbeförderung kümmern (Art. 8 der VO).
Sollte sich der Flug bis auf den nächsten Tag verspäten, ist Condor gemäß Artikel 9 der VO dazu verpflichtet, den betroffenen Fluggästen eine Hotelübernachtung bereitzustellen, sowie den Transport vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück zu organisieren.
Muss der Fluggast längere Zeit am Flughafen warten, so muss Condor diesem Verpflegung im angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stellen.
Flugverspätung Entschädigung Eurowings
Auch Eurowings stellt von einer Flugverspätung betroffenen Fluggästen ein Kontaktformular zur Überprüfung von Ansprüchen nach der Europäischen FluggastrechteVO bereit.
EasyJet
EasyJet hält für Reisende ein Online-Formular bereit.
Flugverspätung Entschädigung KLM
KLM ist eine Fluggesellschaft der Niederlande, welches wiederum ein Mitglied der EU ist. Daher ist auch die FluggastrechteVO auf Flugverspätungen mit dieser Airline anwendbar.
KLM bietet auf seiner Homepage auch einen umfassenden Abschnitt inklusive Musteranträgen zur Geltendmachung der Entschädigungsansprüche aus der FluggastrechteVO an.
KLM Royal Dutch Airlines: Online-Antrag
Flugverspätung Entschädigung Lufthansa
Neben den bereits bekannten Entschädigungsansprüchen nach der FluggastrechteVO weist Lufthansa ihre Passagiere auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. hin.
Lufthansa: Online-Antrag (Kategorie „Flugunregelmäßigkeiten“)
Flugverspätung Entschädigung Ryanair
Auch Ryanair führt auf seiner Homepage einen Abschnitt, der mögliche Entschädigungsansprüche nach der FluggastrechteVO im Rahmen einer Flugverspätung behandelt. Dabei ist das Online-Formular jedoch auf Englisch. Ein deutscher Antrag auf die Entschädigung kann per Email an impressum.de@ryanair.com gesendet werden.
Tuifly
TUIfly Deutschland: Online-Antrag
Flugverspätung Entschädigung Swiss
Swiss ist eine Fluggesellschaft, die ihren Hauptsitz in der Schweiz hat. Die Schweiz ist jedoch kein EU-Land, weswegen man zunächst davon ausgehen könnte, dass im Fall einer Flugverspätung verursacht durch Swiss, die FluggastrechteVO nicht angewendet werden kann.
Allerdings legt der BGH mit seinem Urteil vom 9.4.2013 (Az. X ZR 105/12) fest, dass die EU-Verordnung für Flüge zwischen der Schweiz und einem Mitgliedstaat der EU angewendet werden kann.
Sollten Flugpassagiere also einen Flug mit Swiss von z.B. Deutschland in die Schweiz buchen und sollte dieser Flug sich verspäten, so ist hier die FluggastrechteVO anwendbar, womit auch die Entschädigungsansprüche aus der Verordnung gegen Swiss geltend gemacht werden können.
Auch Swiss hat eine Seite, wo sie Fluggäste über mögliche Rechte, die bei einer Flugverspätung mit Swiss entstehen können, informiert: [1]
Rechtsprechung
Urteile, Datum | Aktenzeichen | Zusammenfassung |
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EuGH, Urteil vom 4.9.2014 | C-452/13 | Der tatsächliche Ankunftszeitpunkt ist der, in dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird. |
AG Hannover, Urteil vom 14.3.2017 | 523 C 12833/16 | Bei einer 3-stündigen Verspätung am Endziel hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der FluggastrechteVO. |
LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015 | 13 S 2291/15 | Die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Distanz vom Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort. |
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.11.2012 | 2/24 S 67/12 | Im Rahmen einer Pauschalreise kann der Reisende bei einer Flugverspätung entweder eine Ausgleichszahlung vom Luftfahrtunternehmen oder eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter fordern. Beides ist nicht möglich |
EuGH, Urteil vom 17.2.2016 | C-429/14 | Kommt es im Rahmen einer Geschäftsreise zu einer Flugverspätung, kann der Arbeitgeber gemäß Art.19, Art.22, Art. 29 des Montrealer Übereinkommens, Schadensersatz von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen fordern. |
BGH, Urteil vom 11.3.2008 | X ZR 49/07 | Ausgleichsansprüche gemäß Artikel 7 der FluggastrechteVO können nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern nur gegen das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden. |
BGH, Urteil vom 9.4.2013 | X ZR 105/12 | Die FluggastrechteVO ist bei Flügen mit Swiss zwischen der Schweiz und einem Mitgliedsstaat der EU anwendbar. |