Gepäck: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PASSAGIERRECHTE
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Unter Gepäck versteht man diejenigen Gegenstände, die auf einer Reise vom Passagier mitgeführt oder ohne dessen Beisein von einem Transportunternehmen in seinem Auftrag transportiert werden.
Als Gepäck bezeichnet man die Menge an Privatsachen, die ein Passagier auf seine Reise mitnimmt. Bei [[Flug | Flugreisen]] wird zwischen '''Handgepäck''' und '''aufgegebenem Gepäck''' (Hauptgepäck) unterschieden.
=Rechtlicher Begriff=
Unter dem Begriff des Reisegepäcks nach [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point17 Art. 17 II MÜ] ist zunächst '''jegliches Reisegepäck des Reisenden''' zu verstehen. Dabei ist  „Reisender“, wer mit einer [[Fluggesellschaft]] („[[Luftfrachtführer]]“) einen [[Luftbeförderungsvertrag]]  geschlossen hat und aufgrund dessen befördert wird. Dabei wird in der Regel '''kein zusätzlicher Vertrag''' über die Beförderung des Reisegepäcks geschlossen, sie ist vielmehr bereits Bestandteil des [[Luftbeförderungsvertrag|Luftbeförderungsvertrages]]. Das [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html MÜ], geht davon aus, dass Passagiere grundsätzlich immer dazu berechtigt sind, ein Handgepäckstück während des Fluges kostenlos mitzuführen. Kommt es bei bestimmten Flugtarifen zu Einschränken diesbezüglich, so müssen diese Einschränkungen daher mit dem Reisenden bei Vertragsschluss unmissverständlich geklärt werden.


Umfasst sind Gegenstände, die vom Reisenden nach der Vereinbarung der Parteien in demselben Flugzeug zur Entgegennahme am Bestimmungsort mitgeführt werden. Güter i.S.v. [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point5 Art. 5 I MÜ] sind hingegen Gegenstände, die ohne Bezug zu Personen auf dem Luftweg befördert werden. Tiere sind nach der Auffassung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.1978 – 18 U 118/77 als Gut anzusehen. Eine Ausnahme dazu stellen in der Praxis Haustiere, bei denen eine besondere Absprache getroffen wurde oder die Begleitumstände eine Klassifizierung als Reisegepäck darstellen. Die Haftungsfrage differenziert zwischen aufgegebenem Gepäck und nicht aufgegebenem Gepäck.


=Handgepäck=
==Allgemeines==
Das Handgepäck umfasst alle Gepäckstücke, die ein [[Fluggast]] in die Kabine mitnimmt. Die kostenfreie Mitnahme ist in der Regel auf ein Gepäckstück begrenzt, für welches es weitere Bestimmung bezüglich der höchsten erlaubten Maße und des maximalen Gewichtes gibt. Oft sind auch eine Damentasche und ein Laptop mit Tasche erlaubt. Für die im Handgepäck mitgeführten Sachen gibt es strenge Bestimmungen, die die Sicherheit an Bord des Flugzeuges erhöhen. Im [[Flugzeug]] muss das Handgepäck in die Ablage über den Sitzen weggeräumt werden. Schweres Gepäck sollte aber unter dem Vordersitz verstaut werden. Aus rechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, '''wertvolle Gegenstände''', sofern ihre Maße und Gewicht zulässig sind, im Handgepäck mitzuführen. Für den [[Gepäckverlust|Verlust von Gepäck]] mit besonderen Wertsachen, welche aber problemlos im Handgepäck transportiert werden können, ordnen die Gerichte in der Regel keinen Schadensersatz an, da solche Situationen einen sogenannten Fall des Mitverschuldens darstellen (siehe: [[Gepäckbeschädigung]]).


== Freigepäck ==
== Zugelassene Größe und Gewicht==
Die Kontrolle der Maximalmaße und des Maximalgewichts werden immer strikter, so dass es schon bei einer geringen Überschreitung der Vorgaben zu einem enormen Mehrpreis (durchschnittlich 30 - 50 €) führen kann. Deshalb empfiehlt es sich, diese wichtigen Informationen vor Abflug in Erfahrung zu bringen und einzuhalten, da es auch hier immer wieder zu Änderungen kommt.


Freigepäck ist das Gewicht derjenigen Gepäckstücke, die ein Passagier bei einem Flug ohne Mehrkosten transportieren lassen kann. Es hängt von den individuellen Bestimmungen der [[Fluggesellschaft|Luftfahrtunternehmen]] ab. Diese wiederum können ihr Freigepäck nach unterschiedlichen Konzepten festlegen: zum einen nach der Anzahl der Gepäckstücke, die das Flugzeug aufnehmen kann (''piece concept'') oder nach dem Gewicht derselben (''weight concept''). In der Regel erfolgt die Aufteilung nach dem weight concept, sodass pro Fluggast ein gewisses Gewicht angegeben werden kann, das ihm bei seiner Reise zusteht. Für jedes zusätzliche Kilogramm des Übergewichts muss er infolgedessen Zusatzkosten zahlen, die entweder pauschal oder im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis berechnet werden.
Die erlaubte Größe ist nicht einheitlich festgelegt, weshalb die zugelassenen Maße des Handgepäcks je nach [[Fluggesellschaft]] variiert. Viele Fluggesellschaften geben die maximalen Abmessungen von 55 x 40 x 20 cm für das Handgepäck aufgrund der '''Empfehlung der [[IATA]] von 56 x 45 x 25 cm'''. Beim Abmessen des Handgepäckstücks ist es wichtig, alle Griffe, Außentaschen und Rollen mit einzurechnen, da die angegebenen Maße diese mit einschließen. Das zugelassene Gewicht ist ebenso wie die Größe nicht einheitlich festgelegt, weshalb es bei der Gewichtsbestimmung der verschiedenen Fluggesellschaften zu großen Unterschieden kommen kann.
Das Maximalgewicht befindet sich meistens zwischen 5 kg und 12 kg. Das Handgepäckstück wird oftmals bereits beim [[Check-in]] mit einer Klebemarke versehen, auf dem "approved carry-on" oder auch "approved cabin bag" steht. Gewicht, Größe und Inhalt des jeweiligen Gepäckstücks sind ausschlaggebend dafür, ob es als Handgepäck mit an Bord des [[Flugzeug|Flugzeuges]] darf oder als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert wird.
Das Handgepäck-Bändchen wird vorab verteilt, damit das [[Boarding]] beschleunigt wird. Zusätzliche Kontrollen am Gate oder in der Flugzeugkabine sind nicht mehr erforderlich.


== Aufgegebenes Gepäck ==
Die angegebenen Bestimmungen beziehen sich auf die Handgepäckstücke von Fluggästen, die in der [[Economy Class]] reisen.
Keine Gewähr auf die untenstehenden Werte.
Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug auf den entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaft über die Gepäckbestimmungen.
{| class="wikitable sortable" style="text-align:center"
|- class="hintergrundfarbe6"
! style="width:30%"| Fluggesellschaft!! style="width:45%"| max. Abmessung!! style="width:20%"| max. Gewicht
|-
| [[Adria Airways|Adria]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[Aerolineas Argentinas]] || l + b + h = max. 115 cm || 10 kg (Inland Argentinien 8 kg)
|-
| [[Aer Lingus]] || 55 x 40 x 24 cm || 10 kg
|-
| [[Aeroflot]] || 55 x 40 x 25 cm || 10 kg
|-
| [[Air Algerie]] || 55 x 35 x 25 cm || 10 kg
|-
| [[Air Baltic]] || 55 x 40 x 20 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm || insgesamt 8 kg
|-
| [[Air Canada]] || 55 x 40 x 23 cm ||
|-
| [[Air China]] || 55 x 40 x 20 cm || 5 kg
|-
| [[Air Dolomiti]] || 55 x 40 x 20 cm || 7 kg
|-
| [[Air France]] || 55 x 35 x 25 cm || 12 kg
|-
| [[Air Malta]] || 55 x 40 x 20 cm || 10 kg
|-
| [[Air Moldova]] || 50 x 40 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[AirSerbia]] || 55 x 40 x 20 cm || 8 kg
|-
| [[Alitalia]] || 55 x 35 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[American Airlines]] || 56 x 36 x 23 cm ||
|-
| [[ASL Airlines France]] || l + b + h = max. 115 cm (nur ein Gepäckstück) || 8 kg
|-
| [[Atlasglobal]] || 56 x 45 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[Austrian Airlines]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[Belavia Airways|Belavia]] || l + b + h = max. 115 cm || 8 kg
|-
| [[Blue Air]] || 55 x 40 x 20 cm || 10 kg
|-
| [[British Airways]] || 56 x 45 x 25 cm || 23 kg
|-
| [[Brussels Airlines S.A.|Brussels Airlines]] || 55 x 40 x 23 cm || 12 kg
|-
| [[Bulgaria Air]] || 55 x 40 x 23 cm || 10 kg
|-
| [[Cathay Pacific Airways]] || 56 x 36 x 23 cm || 7 kg
|-
| [[Condor]] || 55 x 40 x 20 cm || 6 kg
|-
| [[Croatia Airlines]] || 55 x 40 x 20 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm || 8 kg
|-
| [[Czech Airlines]] || 55 x 45 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[Delta Air Lines]] || 56 x 35 x 23 cm ||
|-
| [[easyJet]] || 56 x 45 x 25 cm ||
|-
| [[Edelweiss Air]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[EgyptAir]] || 58 x 45 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[Emirates Group|Emirates]] || 55 x 38 x 20 cm || 7 kg
|-
| [[Etihad Airways]] || 50 x 40 x 25 cm || 7 kg
|-
| [[Eurowings]] || 50 x 40 x 23 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm || 8 kg
|-
| [[Finnair]] || 56 x 45 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[Germania]] || 55 x 40 x 20 cm || 6 kg
|-
| [[Iberia Líneas Aéreas de Espana|Iberia]] || 56 x 45 x 25 cm ||
|-
| [[Icelandair]] || 55 x 40 x 20 cm || 10 kg
|-
| [[KLM Royal Dutch Airlines|KLM]] || 55 x 35 x 25 cm || 12 kg
|-
| [[LATAM]] || 55 x 35 x 25 cm || 8 kg
|-
| [[Laudamotion]] || 55 x 40 x 20 cm (Gepäckraum) + zusätzl. Tasche 35 x 20 x 20 cm (Kabine)|| 10 kg
|-
| [[Lufthansa]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[Malaysian Airline]] || 56 x 36 x 23 cm || 7 kg
|-
| [[Norwegian]] || 55 x 40 x 23 cm || 10 kg
|-
| [[Oman Air]] || 51 x 41 x 24 cm || 7 kg
|-
| [[Pegasus Airlines]] || 55 x 40 x 20 cm || 8 kg
|-
| [[Qantas Airways]] || 56 x 36 x 23 cm || 7 kg
|-
| [[Qatar Airways]] || 50 x 37 x 25 cm || 7 kg
|-
| [[RAM|Royal Air Maroc]] || l + b + h = max. 115 cm || 10 kg
|-
| [[Ryanair]] || 55 x 40 x 20 cm (Gepäckraum) + zusätzl. Tasche 35 x 20 x 20 cm (Kabine) || insgesamt 10 kg
|-
| [[SAS]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[Singapore Airlines]] || l + b + h = max. 115 cm || 7 kg
|-
| [[SunExpress]] || 55 x 40 x 20 cm || 8 kg
|-
| [[Swiss]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[TAP Air Portugal]] || 55 x 40 x 20 cm || 8 kg
|-
| [[TUIfly Deutschland]] || 55 x 40 x 25 cm || 10 kg
|-
| [[Turkish Airlines]] || 55 x 40 x 23 cm || 8 kg
|-
| [[United Airlines]] || 56 x 35 x 22 cm + zusätzl. Tasche 43 x 25 x 22 cm ||
|-
| [[Vietnam Airlines]] || 56 x 36 x 23 cm || 7 kg
|-
| [[Vueling]] || 55 x 40 x 20 cm || 10 kg
|-
| [[Wizz Air]] || 55 x 40 x 23 cm || 10 kg
|-


|}


Aufgegebenes Gepäck sind diejenigen Gegenstände, die der Passagier nicht selbst transportiert, sondern in die Transportverantwortung des jeweiligen Unternehmenes gibt (englischer Begriff: ''checked-in baggage''). Es wird getrennt vom Reisenden zu dessen Ziel befördert.
==Verbotene Gegenstände im Handgepäck ==
Hierbei wird eine Unterscheidung in begleitetes und unbegleitetes aufgegebenes Gepäck getroffen: Ersteres bedeutet, dass der Passagier gleichzeitig, aber räumlich getrennt von seinen Gepäckstücken transportiert wird, Letzteres, dass der Transport unabhängig vom Reisenden erfolgt.
Es dürfen aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes folgende Gegenstände nicht mit in die Passagierkabine genommen werden:
Aufgegebenes Gepäck wird nur dann in das entsprechende Luftfahrzeug verladen, wenn die folgenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden:
* Waffen jeglicher Art
*Die Zuordnung zum Besitzer muss bereits äußerlich eindeutig erkennbar sein (s. Gepäckanhänger).
* Gegenstände, die nur wie Waffen aussehen oder als Waffe gebraucht werden können (z.B. Baseballschläger, Sricknadeln, usw.)
*Der zum Gepäck gehörige Fluggast wurde tatsächlich für den Flug abgefertigt, auf dem das Gepäck befördert werden soll.
* Kinderspielzeug in Form von Waffen
*Das aufgegebene Gepäck wird vor seinem Verladen in einem Bereich des Flughafens aufbewahrt, zu dem ausschließlich befugte Personen Zutritt haben.
* Messer, die länger als 6 cm sind, und Rasierklingen
*Jedes Gepäckstück ist dahingehend gekennzeichnet, ob es begleitet oder unbegleitet transportiert wird. Die Kennzeichnung kann dabei per Hand oder automatisch erfolgen.
* explosions-, brandgefährliche oder ätzende Stoffe und Flüssigkeiten


== Handgepäck ==
Die [[IATA]] gibt [http://www.iata.org/whatwedo/passenger/baggage/Pages/check-bag.aspx allgemeine Richtlinien] für Fluggäste vor, die aber je nach [[Fluggesellschaft]], Flugzeugtyp oder Flugstrecke variieren können.
Ein Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz kann zu 2 Jahren Freiheitsstrafe führen.


Mit Handgepäck sind diejenigen Gepäckstücke gemeint, die ein Passagier auf einer Flugreise mit an Bord nimmt. Hierbei sind bestimmte Regelungen bezüglich der Anzahl der Gepäckstücke, ihrer Größe, des Gewichts und des Inhalts zu beachten. Diese werden von den einzelnen Fluggesellschaften individuell festgelegt und sind auch abhängig vom Fluggerät. Als Richtwert bezüglich der Größe gelten die Außenmaße 25 x 45 x 56 cm, bei [[Billigfluggesellschaft|Billigfluggesellschaften]] 20 x 40 x 45 cm. Das Gewicht darf zwischen 5 und 12 kg betragen.
Flüssigkeiten dürfen nur in eingeschränkten Mengen mitgenommen werden. Über die Regelungen der Mitnahme von Flüssigkeiten gibt die EU-Handgepäcksrichtlinie Aufschluss.
Bei einigen [[Fluggesellschaft|Fluggesellschaften]] gelten bestimmte Gepäckstücke nicht als Handgepäck und dürfen aus diesem Grund zusätzlich zu diesem mit an Bord genommen werden. Darunter fallen beispielsweise kleine Handtaschen, Laptoptaschen, Gehhilfen oder auch Kindersitze. Über die jeweiligen Bestimmungen hat sich der Fluggast vor seiner Reise bei seiner Fluggesellschaft zu informieren.
Folgende Vorschriften müssen eingehalten werden:
Auch die Aufbewahrung des Handgepäcks ist fest vorgeschrieben: So müssen sämtliche Gepäckstücke während des Starts und der Landung in den vorgesehenen Gepäckablagen oder unter den Sitzen des Flugzeugs verstaut werden, um eine Gefährdung der Fluggäste zu vermeiden. Auf speziellen Sitzen, die beispielsweise an Notausgängen liegen, dürfen diese keinesfalls durch dort gelagerte Gepäckstücke versperrt werden.
* Flüssigkeiten, Cremes, Gels dürfen nur in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden.
Bei einer Bahnreise von Handgepäck zu sprechen, ist eher unüblich. Dennoch gelten für die Beförderung des mit in den Zug genommenen Gepäcks diejenigen Bedingungen, die das jeweilige Transportunternehmen festlegt.
* Größere Behältnisse, die beispielsweise nur halb voll sind, sind nicht zulässig.
* Zu den Flüssigkeiten zählen auch Deodorants, Zahnpasta, Parfüms, Kosmetik (wie z.B. Mascara), Lotionen, Rasierschaum, Haargel, Duschgel, Suppen, Marmelade, Sirup, Honig oder Leberwurst.
* Alle Einzelbehältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (mit fest integriertem Zipper oder einer Druckverschlussleiste) von max. 1 Liter verstaut werden.  
* Ein Plastikbeutel ist pro Passagier erlaubt und muss bei der Sicherheitskontrolle separat gezeigt werden.
* Medikamente, Babynahrung und Spezialnahrung sind von diesen Richtlinien nicht betroffen. Babys müssen allerdings mitreisen und kranke Reisende müssen im Zweifelsfall nachweisen können, die eingepackten Medikamente zu benötigen (beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder einen Dosierungshinweis eines Apothekers).
Man kann jedoch eine leere Plastikflasche mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen und diese im Wartebereich vor dem Boarding mit Trinkwasser befüllen, um für den [[Flug]] ausgestattet zu sein.


=== EU-Handgepäckbestimmungen auf Flügen ===
==Zusätzliches Handgepäck==
Im Regelfall ist es dem [[Fluggast|Passagier]], der in der [[Economy Class]] reist, nur erlaubt, ein Handgepäck in die Flugzeugkabine mitzunehmen. In der [[Business Class]] kann man in der Regel 2 Handgepäckstücke mitnehmen.
Viele Fluggesellschaften gestatten jedoch die Mitnahme eines zusätzlichen persönlichen Gegenstandes (personal item). Dieser sollte sichtbar kleiner sein, als das reguläre Handgepäckstück. Folgende Gegenstände können ein „personal item“ sein:
* elektronische Geräte wie beispielsweise eine kleine Kamera oder ein Laptop/Notebook
* Kleidung, wie zum Beispiel eine Jacke oder ein Mantel
* eine kleine Handtasche
* ein Gehstock oder Krücken
* Lesematerial
==Sonderregelungen beim Handgepäck==
*Mitreisende Kleinkinder
Bei mitreisenden Kleinkindern unter 2 Jahren darf häufig ein zusätzliches Handgepäckstück mit in die Flugzeugkabine genommen werden, wie etwa ein faltbarer Buggy, eine Baby-Tragetasche oder ein Kinderautositz.
*Haustiere
Haustiere dürfen nur unter bestimmten Umständen während des [[Flug|Fluges]] in der Passagierkabine untergebracht werden. Hierbei spielt unter anderem die Größe und die Art des Tieres eine entscheidende Rolle. Die Regelungen können je nach [[Fluggesellschaft]] variieren.
Kleintiere, wie Hunde und Katzen, können in einem wasserdichten und verschlossenem Behältnis auf dem Boden vor dem eigenen Sitz transportiert werden, solange die Anforderungen der maximalen Abmessungen und des Gewicht eingehalten werden. Üblicherweise werden zusätzliche Kosten für die Mitnahme eines Haustieres fällig.
Andere Kleintiere, wie beispielsweise Kaninchen, Vögel oder Reptilien, dürfen generell nicht in der Flugzeugkabine transportiert werden.
Tiertransporte müssen in jedem Fall einige Tage vor dem [[Flug]] bei der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden. Auch sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass es keine Garantie für die Mitnahme des Haustieres gibt.
Eine generelle Möglichkeit ist auch der Transport des Tieres in einem speziellen, klimatisierten Frachtraumbereich. Hierbei gilt ebenfalls die Regelung des verschlossenen, wasserdichten Behältnisses (sog. Flugbox). Die Box muss eine geeignete Größe für das Tier haben und mit einem gefüllten Trinkwasserbehälter ausgestattet sein. Auch hier wird eine zusätzliche Gebühr berechnet.
*Musikinstrumente
Musikinstrumente fallen zwar nicht in die Rubrik der gefährlichen Gegenstände, jedoch gibt es hier Sonderregelungen, da sie aufgrund ihrer Größe nur unter bestimmten Umständen als Handgepäck in die Passagierkabine mitgenommen werden dürfen. Hier variieren die Reglementierungen je nach [[Fluggesellschaft]]. Meistens können Instrumente bis zu einer Größe einer Gitarre mit in der Kabine transportiert werden. Falls dieses als zusätzliches Handgepäckstück zählt, können häufig zusätzliche Kosten dafür entstehen.


=Hauptgepäck=
Als '''Hauptgepäck''' wird das am [[Check-in | Check-in-Schalter]] '''aufgegebene Gepäck''' bezeichnet. Die meisten Fluggesellschaften erlauben ein Gepäckstück mit festgelegten Höchstmaßen und Maximalgewicht pro Passagier. Das Gepäck wird dabei am Schalter gewogen und, falls das Maximalgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr entrichtet werden, die teilweise sehr hoch sein kann. Es können aber auch andere Praktiken vorkommen, die zwei oder mehrere Gepäckstücke gestatten und nur das Gewicht berücksichtigen. Dies ist besonders bei Business- und Firstclasstarifen der Fall. Im Hauptgepäck dürfen ebenfalls '''keine Waffen''' und '''explosive Gegenstände''' aufgegeben werden. Ferner ist es verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft außerhalb der EU mitzubringen. Es existieren weitere Bestimmungen bezüglich Medikamente, Alkohol, Printsachen und weitere, die je nach Land und Art der mitgeführten Gegenstände unterschiedlich sind. Nachdem das Gepäck erfolgreich registriert ist, wird dem Fluggast ein Gepäckschein ausgehändigt, der alle wichtigen Informationen zum Gepäck enthält. Mit diesem Schein können die Sachen im Fall des Verlustes eindeutig identifiziert werden.


Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf solchen mit Zwischenlandung in der EU dürfen Flüssigkeiten nur in begrenzten Mengen und unter bestimmten Konditionen im Handgepäck transportiert werden.
=Freigepäck=
Das Entgelt für den Gepäcktransport ist in der Regel im Flugpreis bereits enthalten. Nur bei Billigfluggesellschaften oder in den günstigsten Tarifen der anderen Fluggesellschaften wird für jedes Gepäckstück eine Gebühr verlangt. Andernfalls wird die Menge an Gepäck, die ohne weitere Kosten mitgenommen werden darf, als Freigepäck bezeichnet. Diese Menge kann sich entweder nach dem Gesamtgewicht oder nach der Anzahl der Gepäckstücke richten. Bei der ersten Variante kann das feste Gesamtgewicht auf mehrere Gepäckstücke pro Reisenden aufgeteilt werden. Eine eher strengere Möglichkeit ist die Begrenzung der Gepäckmenge nach Gewicht und nach Anzahl der Koffer gleichzeitig. Sollte das Gepäck das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, muss eine Gebühr für Übergepäck entrichtet werden. Diese ist entweder von jeden zusätzlichen Kilogramm abhängig oder wird pauschal in verschiedenen Gewichtsklassen erhoben. In jeden Fall kann die Übergepäckgebühr relativ hoch sein. Üblich sind zwischen 10€ und 25€ pro Kilogramm Übergepäck, abhängig von der Flugstrecke.


Die Bestimmungen hierfür lauten wie folgt:
=Begriffe Rund um das Gepäck=
*approved carry-on
Das Handgepäckstück wird oftmals bereits beim [[Check-in]] mit einer Klebemarke versehen, auf dem "approved carry-on" steht. Gewicht, Größe und Inhalt des jeweiligen Gepäckstücks sind ausschlaggebend dafür, ob es als Handgepäck mit an Bord des [[Flugzeug|Flugzeuges]] darf oder als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert wird.
Das Handgepäck-Bändchen wird vorab verteilt, damit das [[Boarding]] beschleunigt wird. Zusätzliche Kontrollen am Gate oder in der Flugzeugkabine sind nicht mehr erforderlich.


*Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten (Creme, Gels) dürfen höchstens 100 ml fassen und müssen durchsichtig sein.
*personal item
*Alle einzelnen Behältnisse müssen in einem verschließbaren Plastikbeutel mit einem Maximal-Fassungsvermögen von 1000 ml pro Person verstaut werden. Ausgenommen sind hiervon Medikamente und Nahrung für Kleinkinder, die während der Reise benötigt werden. Diese dürfen außerhalb des Beutels transportiert werden, müssen bei der Sicherheitskontrolle jedoch separiert vom restlichen Handgepäck überprüft werden.
Auf einer weiteren Klebemarke findet sich die Aufschrift "personal item". Dieses kennzeichnet den persönlichen Gegenstand, den [[Fluggast|Passagiere]]bei einigen [[Fluggesellschaft|Fluggesellschaften]] zusätzlich zum Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen dürfen. Somit wird den Fluggästen eine Differenzierung bezüglich des Aufbewahrungsortes in der Kabine unter dem Vordersitz (personal item) in den Gepäckfächern (approved carry-on) erleichtert und das Boarding kann schneller abgeschlossen werden.
*Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
*Einen Sonderfall bilden flüssige Duty Free-Artikel: Diese dürfen in einer vom verkaufenden Geschäft versiegelten Tüte mitgeführt werden, solange ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (Sonderregelungen bei [[Codesharing]]-Flügen).


=Reisegepäckversicherung=
Reisegepäck kann man wie viele andere Gegenstände auch versichern. Eine '''[[Reisegepäckversicherung]]''' kann unter Umständen schon bei Buchung der Reise angeboten werden. Gepäck kann [[Gepäckverlust|verloren]] gehen, [[Gepäckbeschädigung|beschädigt]], oder auch zerstört werden.


== Sperrgepäck ==
'''Siehe dazu: [[Reisegepäckversicherung]].'''


Bei Sperrgepäck handelt es sich um Gegenstände, die die festgelegten Maximalmaße eines Transportunternehmens überschreiten. Sollen solche bei einer Reise mitgeführt werden, ist dies immer vorher anzumelden. Das Transportunternehmen darf zusätzliche Gebühren für die Beförderung erheben.
= Verspätungen wegen Gepäckausladen=
Das Nichterscheinen eines bereits eingecheckten Passagiers beim Boarding stellt keinen [[außergewöhnlichen Umstand]] dar.
Dies ist ein typsisches Risiko beim Betrieb eines Verkehrsfluges.
Genauso verhält es sich auch, wenn das bereits eingecheckte Gepäck dann wieder aus dem Flugzeug entladen werden muss. Vielmehr handelt es sich bei diesem Vorgang um einen gewöhnlichen und häufig vorkommenden Umstand, der üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann. Somit liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor.
Das Flugunternehmen muss alle ihr zumutbaren Maßnahmen treffen, den Gast noch rechtzeitig zu befördern.  Dazu gehören ausreichende Zeitreserven im Rahmen der Rotationskette des Flugzeuges, oder etwa die
Passagiere mit einem vorrangigem Anschlussflug vorrangig zu behandeln und diese direkt zu ihrem [[Flug]] zu bringen.


== Gepäckanhänger ==
=Beschädigung, Verspätung, Verlust des Gepäcks=
Kommt es rund um den Flug zu Beschädigung oder Verlust des [[Gepäck|'''Gepäcks''']], ist für Passagiere folgendes zu beachten:


Bei aufgegebenem Gepäck muss die Flugroute und der zugehörige Besitzer klar erkennbar sein. Zu diesem Zweck erhält jedes Gepäckstück, das aufgegeben wird, einen sogenannten Gepäckanhänger, auf dem alle wichtigen Daten über einen Strichcode enthalten sind. Hierzu zählen die Flugnummer, die IATA-Nummer des Zielflughafens, eventuelle Umstiegflughäfen und der Name des Reisenden.
<div style="background:#E5ECFF; padding:5px 5px 5px 5px;">
 
{|
== Normalgepäck ==
|Bei Feststellung eines '''Verlustes''', einer '''Zerstörung''' oder '''Verspätung des Gepäcks''' am Zielflughafen:
 
|
Unter Normalgepäck versteht man bei der [[Deutschen Bahn AG]] Gepäck, das zu bestimmten Konditionen zur Beförderung aufgegeben werden kann.
| '''→ [[Gepäckverlust]]'''
Hierbei gibt es bestimmte Beförderungsbedingungen: Die zu befördernden Gegenstände müssen in einer der Reise angemessenen Umverpackung - also einem Koffer, einer Reisetasche, einer Kunststoffbox o.ä. - untergebracht sein. Außerdem dürfen sie eine Länge von 1,50 m und eine Breite von 3 m sowie ein Gewicht von 30 kg nicht überschreiten. Diejenigen Gepäckstücke, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können gegebenenfalls dennoch transportiert werden, fallen dann aber unter die Konditionen des Sondergepäcks.
|-
 
|Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges:
== Verbotene Gegenstände ==
|
 
| '''→ [[Gepäckbeschädigung]]'''
Für die einzelnen Gepäckarten gibt es bestimmte Verbote, was ihren Inhalt betrifft. Dabei geht es stets um die Wahrung der Beförderungssicherheit. Gegenstände, die diese potenziell gefährden können, gelten aus diesem Grund als verboten. So dürfen beispielsweise Waffen in keiner der verschiedenen Gepäckarten transportiert werden, während für das Handgepäck zusätzliche Einschränkungen bestehen. Verstöße können in Deutschland nach dem Luftsicherheitsgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren bestraft werden.
|-
Seit Anfang 2008 dürfen auf Flügen in die und aus den USA wegen der bestehenden Brandgefahr keine Lithium-Ionen-Akkus mehr im Gepäck transportiert werden.
|'''Rechtsgrundlage''' etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das
Nach [[EG-Verordnung Nr. 2320/2002]] sind folgende Gegenstände im Gepäck verboten:
|
*Schusswaffen: alle Waffen, bei denen der Schuss durch Explosion, Druckluft oder Gas abgefeuert wird, also auch Start- und Leuchtpistolen
| '''→ [[Montrealer Übereinkommen]]'''
*Spielzeugwaffen und andere Gegenstände, die für Waffen gehalten werden könnten
|-
*Messer und Schneidwerkzeuge ab 6 cm Klingenlänge (kann in einzelnen Ländern gesondert reglementiert werden)
| - Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen
*Schlagwaffen (z.B. Totschläger, Schlagstöcke oder Baseballschläger)
|
*Sprengstoffe
| '''→ [[Gerichtsstand bei Gepäckschäden]]'''
*Munition
|}
*brennbare Flüssigkeiten, Zündhölzer und Feuerzeuge
</div>
*ätzende Flüssigkeiten
*Explosivstoffe
*brandauslösende Stoffe
*Abwehrmittel in Gasform (Tränengas, Pfefferspray u.ä.) sowie in elektronischer Form (z.B. Elektroschocker)
*Gegenstände, die generell nicht als tödliche Waffe gelten, aber als solche missbraucht werden könnten (z.B. Eispickel, Wanderstöcke, Rasierklingen, Scheren,…)
*chemische und biologische Stoffe, die dem Bau einer Waffe dienen könnten
 
Für das Handgepäck gelten gesonderte Bedingungen (s. Handgepäck).
 
== Haftung ==
 
Für den Verlust des Gepäcks oder eine eventuelle Beschädigung ist stets das zuständige Transportunternehmen verantwortlich. Allerdings gilt hier bei Flügen eine Höchstgrenze von 1.330 Euro pro Passagier, solange der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Reisende muss einen solchen Schaden oder Verlust jedoch innerhalb von 6 Tagen schriftlich bei seinem Luftfahrtunternehmen melden, andernfalls erlöschen seine Rechte.

Aktuelle Version vom 3. Januar 2019, 16:14 Uhr

Als Gepäck bezeichnet man die Menge an Privatsachen, die ein Passagier auf seine Reise mitnimmt. Bei Flugreisen wird zwischen Handgepäck und aufgegebenem Gepäck (Hauptgepäck) unterschieden.

Rechtlicher Begriff

Unter dem Begriff des Reisegepäcks nach Art. 17 II MÜ ist zunächst jegliches Reisegepäck des Reisenden zu verstehen. Dabei ist „Reisender“, wer mit einer Fluggesellschaft („Luftfrachtführer“) einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat und aufgrund dessen befördert wird. Dabei wird in der Regel kein zusätzlicher Vertrag über die Beförderung des Reisegepäcks geschlossen, sie ist vielmehr bereits Bestandteil des Luftbeförderungsvertrages. Das , geht davon aus, dass Passagiere grundsätzlich immer dazu berechtigt sind, ein Handgepäckstück während des Fluges kostenlos mitzuführen. Kommt es bei bestimmten Flugtarifen zu Einschränken diesbezüglich, so müssen diese Einschränkungen daher mit dem Reisenden bei Vertragsschluss unmissverständlich geklärt werden.

Umfasst sind Gegenstände, die vom Reisenden nach der Vereinbarung der Parteien in demselben Flugzeug zur Entgegennahme am Bestimmungsort mitgeführt werden. Güter i.S.v. Art. 5 I MÜ sind hingegen Gegenstände, die ohne Bezug zu Personen auf dem Luftweg befördert werden. Tiere sind nach der Auffassung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.1978 – 18 U 118/77 als Gut anzusehen. Eine Ausnahme dazu stellen in der Praxis Haustiere, bei denen eine besondere Absprache getroffen wurde oder die Begleitumstände eine Klassifizierung als Reisegepäck darstellen. Die Haftungsfrage differenziert zwischen aufgegebenem Gepäck und nicht aufgegebenem Gepäck.

Handgepäck

Allgemeines

Das Handgepäck umfasst alle Gepäckstücke, die ein Fluggast in die Kabine mitnimmt. Die kostenfreie Mitnahme ist in der Regel auf ein Gepäckstück begrenzt, für welches es weitere Bestimmung bezüglich der höchsten erlaubten Maße und des maximalen Gewichtes gibt. Oft sind auch eine Damentasche und ein Laptop mit Tasche erlaubt. Für die im Handgepäck mitgeführten Sachen gibt es strenge Bestimmungen, die die Sicherheit an Bord des Flugzeuges erhöhen. Im Flugzeug muss das Handgepäck in die Ablage über den Sitzen weggeräumt werden. Schweres Gepäck sollte aber unter dem Vordersitz verstaut werden. Aus rechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, wertvolle Gegenstände, sofern ihre Maße und Gewicht zulässig sind, im Handgepäck mitzuführen. Für den Verlust von Gepäck mit besonderen Wertsachen, welche aber problemlos im Handgepäck transportiert werden können, ordnen die Gerichte in der Regel keinen Schadensersatz an, da solche Situationen einen sogenannten Fall des Mitverschuldens darstellen (siehe: Gepäckbeschädigung).

Zugelassene Größe und Gewicht

Die Kontrolle der Maximalmaße und des Maximalgewichts werden immer strikter, so dass es schon bei einer geringen Überschreitung der Vorgaben zu einem enormen Mehrpreis (durchschnittlich 30 - 50 €) führen kann. Deshalb empfiehlt es sich, diese wichtigen Informationen vor Abflug in Erfahrung zu bringen und einzuhalten, da es auch hier immer wieder zu Änderungen kommt.

Die erlaubte Größe ist nicht einheitlich festgelegt, weshalb die zugelassenen Maße des Handgepäcks je nach Fluggesellschaft variiert. Viele Fluggesellschaften geben die maximalen Abmessungen von 55 x 40 x 20 cm für das Handgepäck aufgrund der Empfehlung der IATA von 56 x 45 x 25 cm. Beim Abmessen des Handgepäckstücks ist es wichtig, alle Griffe, Außentaschen und Rollen mit einzurechnen, da die angegebenen Maße diese mit einschließen. Das zugelassene Gewicht ist ebenso wie die Größe nicht einheitlich festgelegt, weshalb es bei der Gewichtsbestimmung der verschiedenen Fluggesellschaften zu großen Unterschieden kommen kann. Das Maximalgewicht befindet sich meistens zwischen 5 kg und 12 kg. Das Handgepäckstück wird oftmals bereits beim Check-in mit einer Klebemarke versehen, auf dem "approved carry-on" oder auch "approved cabin bag" steht. Gewicht, Größe und Inhalt des jeweiligen Gepäckstücks sind ausschlaggebend dafür, ob es als Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges darf oder als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert wird. Das Handgepäck-Bändchen wird vorab verteilt, damit das Boarding beschleunigt wird. Zusätzliche Kontrollen am Gate oder in der Flugzeugkabine sind nicht mehr erforderlich.

Die angegebenen Bestimmungen beziehen sich auf die Handgepäckstücke von Fluggästen, die in der Economy Class reisen. Keine Gewähr auf die untenstehenden Werte. Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug auf den entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaft über die Gepäckbestimmungen.

Fluggesellschaft max. Abmessung max. Gewicht
Adria 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Aerolineas Argentinas l + b + h = max. 115 cm 10 kg (Inland Argentinien 8 kg)
Aer Lingus 55 x 40 x 24 cm 10 kg
Aeroflot 55 x 40 x 25 cm 10 kg
Air Algerie 55 x 35 x 25 cm 10 kg
Air Baltic 55 x 40 x 20 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm insgesamt 8 kg
Air Canada 55 x 40 x 23 cm
Air China 55 x 40 x 20 cm 5 kg
Air Dolomiti 55 x 40 x 20 cm 7 kg
Air France 55 x 35 x 25 cm 12 kg
Air Malta 55 x 40 x 20 cm 10 kg
Air Moldova 50 x 40 x 25 cm 8 kg
AirSerbia 55 x 40 x 20 cm 8 kg
Alitalia 55 x 35 x 25 cm 8 kg
American Airlines 56 x 36 x 23 cm
ASL Airlines France l + b + h = max. 115 cm (nur ein Gepäckstück) 8 kg
Atlasglobal 56 x 45 x 25 cm 8 kg
Austrian Airlines 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Belavia l + b + h = max. 115 cm 8 kg
Blue Air 55 x 40 x 20 cm 10 kg
British Airways 56 x 45 x 25 cm 23 kg
Brussels Airlines 55 x 40 x 23 cm 12 kg
Bulgaria Air 55 x 40 x 23 cm 10 kg
Cathay Pacific Airways 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Condor 55 x 40 x 20 cm 6 kg
Croatia Airlines 55 x 40 x 20 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm 8 kg
Czech Airlines 55 x 45 x 25 cm 8 kg
Delta Air Lines 56 x 35 x 23 cm
easyJet 56 x 45 x 25 cm
Edelweiss Air 55 x 40 x 23 cm 8 kg
EgyptAir 58 x 45 x 25 cm 8 kg
Emirates 55 x 38 x 20 cm 7 kg
Etihad Airways 50 x 40 x 25 cm 7 kg
Eurowings 50 x 40 x 23 cm + zusätzl. Tasche 40 x 30 x 10 cm 8 kg
Finnair 56 x 45 x 25 cm 8 kg
Germania 55 x 40 x 20 cm 6 kg
Iberia 56 x 45 x 25 cm
Icelandair 55 x 40 x 20 cm 10 kg
KLM 55 x 35 x 25 cm 12 kg
LATAM 55 x 35 x 25 cm 8 kg
Laudamotion 55 x 40 x 20 cm (Gepäckraum) + zusätzl. Tasche 35 x 20 x 20 cm (Kabine) 10 kg
Lufthansa 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Malaysian Airline 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Norwegian 55 x 40 x 23 cm 10 kg
Oman Air 51 x 41 x 24 cm 7 kg
Pegasus Airlines 55 x 40 x 20 cm 8 kg
Qantas Airways 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Qatar Airways 50 x 37 x 25 cm 7 kg
Royal Air Maroc l + b + h = max. 115 cm 10 kg
Ryanair 55 x 40 x 20 cm (Gepäckraum) + zusätzl. Tasche 35 x 20 x 20 cm (Kabine) insgesamt 10 kg
SAS 55 x 40 x 23 cm 8 kg
Singapore Airlines l + b + h = max. 115 cm 7 kg
SunExpress 55 x 40 x 20 cm 8 kg
Swiss 55 x 40 x 23 cm 8 kg
TAP Air Portugal 55 x 40 x 20 cm 8 kg
TUIfly Deutschland 55 x 40 x 25 cm 10 kg
Turkish Airlines 55 x 40 x 23 cm 8 kg
United Airlines 56 x 35 x 22 cm + zusätzl. Tasche 43 x 25 x 22 cm
Vietnam Airlines 56 x 36 x 23 cm 7 kg
Vueling 55 x 40 x 20 cm 10 kg
Wizz Air 55 x 40 x 23 cm 10 kg

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Es dürfen aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes folgende Gegenstände nicht mit in die Passagierkabine genommen werden:

  • Waffen jeglicher Art
  • Gegenstände, die nur wie Waffen aussehen oder als Waffe gebraucht werden können (z.B. Baseballschläger, Sricknadeln, usw.)
  • Kinderspielzeug in Form von Waffen
  • Messer, die länger als 6 cm sind, und Rasierklingen
  • explosions-, brandgefährliche oder ätzende Stoffe und Flüssigkeiten

Die IATA gibt allgemeine Richtlinien für Fluggäste vor, die aber je nach Fluggesellschaft, Flugzeugtyp oder Flugstrecke variieren können. Ein Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz kann zu 2 Jahren Freiheitsstrafe führen.

Flüssigkeiten dürfen nur in eingeschränkten Mengen mitgenommen werden. Über die Regelungen der Mitnahme von Flüssigkeiten gibt die EU-Handgepäcksrichtlinie Aufschluss. Folgende Vorschriften müssen eingehalten werden:

  • Flüssigkeiten, Cremes, Gels dürfen nur in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden.
  • Größere Behältnisse, die beispielsweise nur halb voll sind, sind nicht zulässig.
  • Zu den Flüssigkeiten zählen auch Deodorants, Zahnpasta, Parfüms, Kosmetik (wie z.B. Mascara), Lotionen, Rasierschaum, Haargel, Duschgel, Suppen, Marmelade, Sirup, Honig oder Leberwurst.
  • Alle Einzelbehältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (mit fest integriertem Zipper oder einer Druckverschlussleiste) von max. 1 Liter verstaut werden.
  • Ein Plastikbeutel ist pro Passagier erlaubt und muss bei der Sicherheitskontrolle separat gezeigt werden.
  • Medikamente, Babynahrung und Spezialnahrung sind von diesen Richtlinien nicht betroffen. Babys müssen allerdings mitreisen und kranke Reisende müssen im Zweifelsfall nachweisen können, die eingepackten Medikamente zu benötigen (beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder einen Dosierungshinweis eines Apothekers).

Man kann jedoch eine leere Plastikflasche mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen und diese im Wartebereich vor dem Boarding mit Trinkwasser befüllen, um für den Flug ausgestattet zu sein.

Zusätzliches Handgepäck

Im Regelfall ist es dem Passagier, der in der Economy Class reist, nur erlaubt, ein Handgepäck in die Flugzeugkabine mitzunehmen. In der Business Class kann man in der Regel 2 Handgepäckstücke mitnehmen. Viele Fluggesellschaften gestatten jedoch die Mitnahme eines zusätzlichen persönlichen Gegenstandes (personal item). Dieser sollte sichtbar kleiner sein, als das reguläre Handgepäckstück. Folgende Gegenstände können ein „personal item“ sein:

  • elektronische Geräte wie beispielsweise eine kleine Kamera oder ein Laptop/Notebook
  • Kleidung, wie zum Beispiel eine Jacke oder ein Mantel
  • eine kleine Handtasche
  • ein Gehstock oder Krücken
  • Lesematerial

Sonderregelungen beim Handgepäck

  • Mitreisende Kleinkinder

Bei mitreisenden Kleinkindern unter 2 Jahren darf häufig ein zusätzliches Handgepäckstück mit in die Flugzeugkabine genommen werden, wie etwa ein faltbarer Buggy, eine Baby-Tragetasche oder ein Kinderautositz.

  • Haustiere

Haustiere dürfen nur unter bestimmten Umständen während des Fluges in der Passagierkabine untergebracht werden. Hierbei spielt unter anderem die Größe und die Art des Tieres eine entscheidende Rolle. Die Regelungen können je nach Fluggesellschaft variieren. Kleintiere, wie Hunde und Katzen, können in einem wasserdichten und verschlossenem Behältnis auf dem Boden vor dem eigenen Sitz transportiert werden, solange die Anforderungen der maximalen Abmessungen und des Gewicht eingehalten werden. Üblicherweise werden zusätzliche Kosten für die Mitnahme eines Haustieres fällig. Andere Kleintiere, wie beispielsweise Kaninchen, Vögel oder Reptilien, dürfen generell nicht in der Flugzeugkabine transportiert werden. Tiertransporte müssen in jedem Fall einige Tage vor dem Flug bei der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden. Auch sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass es keine Garantie für die Mitnahme des Haustieres gibt. Eine generelle Möglichkeit ist auch der Transport des Tieres in einem speziellen, klimatisierten Frachtraumbereich. Hierbei gilt ebenfalls die Regelung des verschlossenen, wasserdichten Behältnisses (sog. Flugbox). Die Box muss eine geeignete Größe für das Tier haben und mit einem gefüllten Trinkwasserbehälter ausgestattet sein. Auch hier wird eine zusätzliche Gebühr berechnet.

  • Musikinstrumente

Musikinstrumente fallen zwar nicht in die Rubrik der gefährlichen Gegenstände, jedoch gibt es hier Sonderregelungen, da sie aufgrund ihrer Größe nur unter bestimmten Umständen als Handgepäck in die Passagierkabine mitgenommen werden dürfen. Hier variieren die Reglementierungen je nach Fluggesellschaft. Meistens können Instrumente bis zu einer Größe einer Gitarre mit in der Kabine transportiert werden. Falls dieses als zusätzliches Handgepäckstück zählt, können häufig zusätzliche Kosten dafür entstehen.

Hauptgepäck

Als Hauptgepäck wird das am Check-in-Schalter aufgegebene Gepäck bezeichnet. Die meisten Fluggesellschaften erlauben ein Gepäckstück mit festgelegten Höchstmaßen und Maximalgewicht pro Passagier. Das Gepäck wird dabei am Schalter gewogen und, falls das Maximalgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr entrichtet werden, die teilweise sehr hoch sein kann. Es können aber auch andere Praktiken vorkommen, die zwei oder mehrere Gepäckstücke gestatten und nur das Gewicht berücksichtigen. Dies ist besonders bei Business- und Firstclasstarifen der Fall. Im Hauptgepäck dürfen ebenfalls keine Waffen und explosive Gegenstände aufgegeben werden. Ferner ist es verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft außerhalb der EU mitzubringen. Es existieren weitere Bestimmungen bezüglich Medikamente, Alkohol, Printsachen und weitere, die je nach Land und Art der mitgeführten Gegenstände unterschiedlich sind. Nachdem das Gepäck erfolgreich registriert ist, wird dem Fluggast ein Gepäckschein ausgehändigt, der alle wichtigen Informationen zum Gepäck enthält. Mit diesem Schein können die Sachen im Fall des Verlustes eindeutig identifiziert werden.

Freigepäck

Das Entgelt für den Gepäcktransport ist in der Regel im Flugpreis bereits enthalten. Nur bei Billigfluggesellschaften oder in den günstigsten Tarifen der anderen Fluggesellschaften wird für jedes Gepäckstück eine Gebühr verlangt. Andernfalls wird die Menge an Gepäck, die ohne weitere Kosten mitgenommen werden darf, als Freigepäck bezeichnet. Diese Menge kann sich entweder nach dem Gesamtgewicht oder nach der Anzahl der Gepäckstücke richten. Bei der ersten Variante kann das feste Gesamtgewicht auf mehrere Gepäckstücke pro Reisenden aufgeteilt werden. Eine eher strengere Möglichkeit ist die Begrenzung der Gepäckmenge nach Gewicht und nach Anzahl der Koffer gleichzeitig. Sollte das Gepäck das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, muss eine Gebühr für Übergepäck entrichtet werden. Diese ist entweder von jeden zusätzlichen Kilogramm abhängig oder wird pauschal in verschiedenen Gewichtsklassen erhoben. In jeden Fall kann die Übergepäckgebühr relativ hoch sein. Üblich sind zwischen 10€ und 25€ pro Kilogramm Übergepäck, abhängig von der Flugstrecke.

Begriffe Rund um das Gepäck

  • approved carry-on

Das Handgepäckstück wird oftmals bereits beim Check-in mit einer Klebemarke versehen, auf dem "approved carry-on" steht. Gewicht, Größe und Inhalt des jeweiligen Gepäckstücks sind ausschlaggebend dafür, ob es als Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges darf oder als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert wird. Das Handgepäck-Bändchen wird vorab verteilt, damit das Boarding beschleunigt wird. Zusätzliche Kontrollen am Gate oder in der Flugzeugkabine sind nicht mehr erforderlich.

  • personal item

Auf einer weiteren Klebemarke findet sich die Aufschrift "personal item". Dieses kennzeichnet den persönlichen Gegenstand, den Passagierebei einigen Fluggesellschaften zusätzlich zum Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen dürfen. Somit wird den Fluggästen eine Differenzierung bezüglich des Aufbewahrungsortes in der Kabine unter dem Vordersitz (personal item) in den Gepäckfächern (approved carry-on) erleichtert und das Boarding kann schneller abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung

Reisegepäck kann man wie viele andere Gegenstände auch versichern. Eine Reisegepäckversicherung kann unter Umständen schon bei Buchung der Reise angeboten werden. Gepäck kann verloren gehen, beschädigt, oder auch zerstört werden.

Siehe dazu: Reisegepäckversicherung.

Verspätungen wegen Gepäckausladen

Das Nichterscheinen eines bereits eingecheckten Passagiers beim Boarding stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Dies ist ein typsisches Risiko beim Betrieb eines Verkehrsfluges. Genauso verhält es sich auch, wenn das bereits eingecheckte Gepäck dann wieder aus dem Flugzeug entladen werden muss. Vielmehr handelt es sich bei diesem Vorgang um einen gewöhnlichen und häufig vorkommenden Umstand, der üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann. Somit liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor. Das Flugunternehmen muss alle ihr zumutbaren Maßnahmen treffen, den Gast noch rechtzeitig zu befördern. Dazu gehören ausreichende Zeitreserven im Rahmen der Rotationskette des Flugzeuges, oder etwa die Passagiere mit einem vorrangigem Anschlussflug vorrangig zu behandeln und diese direkt zu ihrem Flug zu bringen.

Beschädigung, Verspätung, Verlust des Gepäcks

Kommt es rund um den Flug zu Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, ist für Passagiere folgendes zu beachten:

Bei Feststellung eines Verlustes, einer Zerstörung oder Verspätung des Gepäcks am Zielflughafen: Gepäckverlust
Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges: Gepäckbeschädigung
Rechtsgrundlage etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das Montrealer Übereinkommen
- Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen Gerichtsstand bei Gepäckschäden