Gepäck: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff des Reisegepäcks nach [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point17 Art. 17 II MÜ] ist zunächst '''jegliches Reisegepäck des Reisenden''' zu verstehen. Dabei ist  „Reisender“, wer mit einer [[Fluggesellschaft]] („[[Luftfrachtführer]]“) einen [[Luftbeförderungsvertrag]]  geschlossen hat und aufgrund dessen befördert wird. Dabei wird in der Regel '''kein zusätzlicher Vertrag''' über die Beförderung des Reisegepäcks geschlossen, sie ist vielmehr bereits Bestandteil des [[Luftbeförderungsvertrag|Luftbeförderungsvertrages]]. Das [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html MÜ], geht davon aus, dass Passagiere grundsätzlich immer dazu berechtigt sind, ein Handgepäckstück während des Fluges kostenlos mitzuführen. Kommt es bei bestimmten Flugtarifen zu Einschränken diesbezüglich, so müssen diese Einschränkungen daher mit dem Reisenden bei Vertragsschluss unmissverständlich geklärt werden.
Unter dem Begriff des Reisegepäcks nach [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point17 Art. 17 II MÜ] ist zunächst '''jegliches Reisegepäck des Reisenden''' zu verstehen. Dabei ist  „Reisender“, wer mit einer [[Fluggesellschaft]] („[[Luftfrachtführer]]“) einen [[Luftbeförderungsvertrag]]  geschlossen hat und aufgrund dessen befördert wird. Dabei wird in der Regel '''kein zusätzlicher Vertrag''' über die Beförderung des Reisegepäcks geschlossen, sie ist vielmehr bereits Bestandteil des [[Luftbeförderungsvertrag|Luftbeförderungsvertrages]]. Das [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html MÜ], geht davon aus, dass Passagiere grundsätzlich immer dazu berechtigt sind, ein Handgepäckstück während des Fluges kostenlos mitzuführen. Kommt es bei bestimmten Flugtarifen zu Einschränken diesbezüglich, so müssen diese Einschränkungen daher mit dem Reisenden bei Vertragsschluss unmissverständlich geklärt werden.


Umfasst sind Gegenstände, die vom Reisenden nach der Vereinbarung der Parteien in demselben Flugzeug zur Entgegennahme am Bestimmungsort mitgeführt werden. Güter i.S.v. [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point5 Art. 5 I MÜ] sind hingegen Gegenstände, die ohne Bezug zu Personen auf dem Luftweg befördert werden. Tiere sind nach der Auffassung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.1978 – 18 U 118/77 als Gut anzusehen. Eine Ausnahme dazu stellen in der Praxis Haustiere, bei denen eine besondere Absprache getroffen wurde oder die Begleitumstände eine Klassifizierung als Reisegepäck darstellen. Die Haftungsfrage differenziert zwischen aufgegebenem [[ Gepäck]] und nicht aufgegebenem [[Gepäck]]. Der [[Luftfrachtführer]] haftet grundsätzlich nur für aufgegebenes [[Gepäck]]. Aufgegeben ist ein [[Gepäck]] dann, wenn der Reisende es in die Obhut des [[Luftfrachtführer|Luftfrachtführers]] gegeben hat. In sonstigen Fällen haftet der [[Luftfrachtführer]] nur bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Leute.
Umfasst sind Gegenstände, die vom Reisenden nach der Vereinbarung der Parteien in demselben Flugzeug zur Entgegennahme am Bestimmungsort mitgeführt werden. Güter i.S.v. [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point5 Art. 5 I MÜ] sind hingegen Gegenstände, die ohne Bezug zu Personen auf dem Luftweg befördert werden. Tiere sind nach der Auffassung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.1978 – 18 U 118/77 als Gut anzusehen. Eine Ausnahme dazu stellen in der Praxis Haustiere, bei denen eine besondere Absprache getroffen wurde oder die Begleitumstände eine Klassifizierung als Reisegepäck darstellen. Die Haftungsfrage differenziert zwischen aufgegebenem Gepäck und nicht aufgegebenem Gepäck.
Eine Fluggesellschaft haftet dem Fluggast grundsätzlich für sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die an aufgegebenem Reisegepäck entstehen.


=Handgepäck=
=Handgepäck=

Version vom 25. November 2018, 18:44 Uhr

Als Gepäck bezeichnet man die Menge an Privatsachen, die ein Passagier auf seine Reise mitnimmt. Bei Flugreisen wird zwischen Handgepäck und aufgegebenem Gepäck (Hauptgepäck) unterschieden.

Rechtlicher Begriff

Unter dem Begriff des Reisegepäcks nach Art. 17 II MÜ ist zunächst jegliches Reisegepäck des Reisenden zu verstehen. Dabei ist „Reisender“, wer mit einer Fluggesellschaft („Luftfrachtführer“) einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat und aufgrund dessen befördert wird. Dabei wird in der Regel kein zusätzlicher Vertrag über die Beförderung des Reisegepäcks geschlossen, sie ist vielmehr bereits Bestandteil des Luftbeförderungsvertrages. Das , geht davon aus, dass Passagiere grundsätzlich immer dazu berechtigt sind, ein Handgepäckstück während des Fluges kostenlos mitzuführen. Kommt es bei bestimmten Flugtarifen zu Einschränken diesbezüglich, so müssen diese Einschränkungen daher mit dem Reisenden bei Vertragsschluss unmissverständlich geklärt werden.

Umfasst sind Gegenstände, die vom Reisenden nach der Vereinbarung der Parteien in demselben Flugzeug zur Entgegennahme am Bestimmungsort mitgeführt werden. Güter i.S.v. Art. 5 I MÜ sind hingegen Gegenstände, die ohne Bezug zu Personen auf dem Luftweg befördert werden. Tiere sind nach der Auffassung des OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.1978 – 18 U 118/77 als Gut anzusehen. Eine Ausnahme dazu stellen in der Praxis Haustiere, bei denen eine besondere Absprache getroffen wurde oder die Begleitumstände eine Klassifizierung als Reisegepäck darstellen. Die Haftungsfrage differenziert zwischen aufgegebenem Gepäck und nicht aufgegebenem Gepäck.

Handgepäck

Unter Handgepäck versteht man alle Gepäckstücke, die ein Fluggast in die Kabine mitnimmt. Die kostenfreie Mitnahme ist in der Regel auf ein Gepäckstück begrenzt, für welches es weitere Bestimmung bezüglich der höchsten erlaubten Maße und des maximalen Gewichtes gibt. Oft sind auch eine Damentasche und ein Laptop mit Tasche erlaubt. Für die im Handgepäck mitgeführten Sachen gibt es strenge Bestimmungen. Es dürfen keine Waffen jeglicher Art, keine explosions- oder brandgefährliche Stoffe und Flüssigkeiten nur in eingeschränkten Mengen mitgenommen werden. Im Flugzeug muss das Handgepäck in die Ablage über den Sitzen weggeräumt werden. Schweres Gepäck sollte aber unter dem Vordersitz verstaut werden. Die IATA gibt allgemeine Richtlinien für Fluggäste vor, die aber je nach Fluggesellschaft, Flugzeugtyp oder Flugstrecke variieren können. Aus rechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, wertvolle Gegenstände, sofern ihre Maße und Gewicht zulässig sind, im Handgepäck mitzuführen. Für den Verlust von Gepäck mit besonderen Wertsachen, welche aber problemlos im Handgepäck transportiert werden können, ordnen die Gerichte in der Regel keinen Schadensersatz an, da solche Situationen einen sogenannten Fall des Mitverschuldens darstellen.

Hauptgepäck

Als Hauptgepäck wird das am Check-in-Schalter aufgegebene Gepäck bezeichnet. Die meisten Fluggesellschaften erlauben ein Gepäckstück mit festgelegten Höchstmaßen und Maximalgewicht pro Passagier. Das Gepäck wird dabei am Schalter gewogen und, falls das Maximalgewicht überschritten wird, muss eine Gebühr entrichtet werden, die teilweise sehr hoch sein kann. Es können aber auch andere Praktiken vorkommen, die zwei oder mehrere Gepäckstücke gestatten und nur das Gewicht berücksichtigen. Dies ist besonders bei Business- und Firstclasstarifen der Fall. Im Hauptgepäck dürfen ebenfalls keine Waffen und explosive Gegenstände aufgegeben werden. Ferner ist es verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft außerhalb der EU mitzubringen. Es existieren weitere Bestimmungen bezüglich Medikamente, Alkohol, Printsachen und weitere, die je nach Land und Art der mitgeführten Gegenstände unterschiedlich sind. Nachdem das Gepäck erfolgreich registriert ist, wird dem Fluggast ein Gepäckschein ausgehändigt, der alle wichtigen Informationen zum Gepäck enthält. Mit diesem Schein können die Sachen im Fall des Verlustes eindeutig identifiziert werden.

Freigepäck

Das Entgelt für den Gepäcktransport ist in der Regel im Flugpreis bereits enthalten. Nur bei Billigfluggesellschaften oder in den günstigsten Tarifen der anderen Fluggesellschaften wird für jedes Gepäckstück eine Gebühr verlangt. Andernfalls wird die Menge an Gepäck, die ohne weitere Kosten mitgenommen werden darf, als Freigepäck bezeichnet. Diese Menge kann sich entweder nach dem Gesamtgewicht oder nach der Anzahl der Gepäckstücke richten. Bei der ersten Variante kann das feste Gesamtgewicht auf mehrere Gepäckstücke pro Reisenden aufgeteilt werden. Eine eher strengere Möglichkeit ist die Begrenzung der Gepäckmenge nach Gewicht und nach Anzahl der Koffer gleichzeitig. Sollte das Gepäck das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, muss eine Gebühr für Übergepäck entrichtet werden. Diese ist entweder von jeden zusätzlichen Kilogramm abhängig oder wird pauschal in verschiedenen Gewichtsklassen erhoben. In jeden Fall kann die Übergepäckgebühr relativ hoch sein. Üblich sind zwischen 10€ und 25€ pro Kilogramm Übergepäck, abhängig von der Flugstrecke.

Begriffe Rund um das Gepäck

  • approved carry-on

Das Handgepäckstück wird oftmals bereits beim Check-in mit einer Klebemarke versehen, auf dem "approved carry-on" steht. Gewicht, Größe und Inhalt des jeweiligen Gepäckstücks sind ausschlaggebend dafür, ob es als Handgepäck mit an Bord des Flugzeuges darf oder als Aufgabegepäck im Frachtraum befördert wird. Das Handgepäck-Bändchen wird vorab verteilt, damit das Boarding beschleunigt wird. Zusätzliche Kontrollen am Gate oder in der Flugzeugkabine sind nicht mehr erforderlich.

  • personal item

Auf einer weiteren Klebemarke findet sich die Aufschrift "personal item". Dieses kennzeichnet den persönlichen Gegenstand, den Passagierebei einigen Fluggesellschaften zusätzlich zum Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen dürfen. Somit wird den Fluggästen eine Differenzierung bezüglich des Aufbewahrungsortes in der Kabine unter dem Vordersitz (personal item) in den Gepäckfächern (approved carry-on) erleichtert und das Boarding kann schneller abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung

Reisegepäck kann man wie viele andere Gegenstände auch versichern. Eine Reisegepäckversicherung kann unter Umständen schon bei Buchung der Reise angeboten werden. Gepäck kann verloren gehen, beschädigt, oder auch zerstört werden.

Siehe dazu: Reisegepäckversicherung.

Beschädigung, Verspätung, Verlust des Gepäcks

Kommt es rund um den Flug zu Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, ist für Passagiere folgendes zu beachten:

Bei Feststellung eines Verlustes, einer Zerstörung oder Verspätung des Gepäcks am Zielflughafen: Gepäckverlust
Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges: Gepäckbeschädigung
Rechtsgrundlage etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das Montrealer Übereinkommen