ICAO

Aus PASSAGIERRECHTE
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Die International Civil Aviation Organization (ICAO) wurde im Zusammenhang mit dem Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (Chicagoer Abkommen) gegründet. Ihr Hauptsitz liegt im kanadischen Montréal. Ihr gehören mittlerweile 191 Vertragsstaaten an.

Sitz in Europa

Ein für Europa verantwortliches ICAO-Regionalbüro befindet sich in Neuilly-sur-Seine bei Paris. Deutschland wird durch eine Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten, Österreich durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben der ICAO bestehen aus:

  • dem Erarbeiten und Festlegen verbindlicher Standards für die Luftfahrt, zu deren Einhaltung die Mitgliedsländer verpflichtet sind,
  • Regelung internationaler Verkehrsrechte,
  • Ausbau und Entwicklung neuer und Sicherheitskontrollen bestehender Infrastrukturen,
  • Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien für den internationalen Zivilluftverkehr (z.B. Brandschutz- und generelle Sicherheitsmaßnahmen),
  • Zuteilung sogenannter ((ICAO-Codes)) für einzelne Länder und Flugzeugtypen,
  • Entwicklung und Festlegung von Standards für maschinenlesbare Reisedokumente
  • Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen nach verschiedenen Klassen,
  • Vergabe der Edward-Warner-Medaille für besondere Leistungen in der Zivilluftfahrt.

Institutionen

Gemäß Artikel 43 des Chicagoer Abkommens setzt sich die ICAO aus einer Versammlung, einem Rat und anderen notwendigen Organen zusammen.

Versammlung (Art. 48 f.):

Bei der Versammlung handelt es sich um das ranghöchste Organ der ICAO, das zu den meisten Entscheidungen berechtigt ist. Sie ist aus jeweils einem Vertreter jedes Mitgliedstaats zusammengesetzt und trifft sich mindestens alle 3 Jahre. Beschlüsse per Mehrheitsentscheid gefasst, wobei allen Mitgliedsländern je eine Stimme zusteht. Zu den Aufgaben der Versammlung gehören:

  • die Wahl der im Rat vertretenen Mitgliedstaaten,
  • die Prüfung der Berichte des Rates und
  • die regelmäßige Überarbeitung und Aktualisierung des Chicagoer Abkommens gemäß aktueller Entwicklungen.

Der Rat (Art. 50 ff.):

Beim ICAO-Rat handelt es sich um die exekutive Institution der Organisation. Er ist für die Geschäftsführung zuständig und gilt entsprechend als wichtigstes Organ der ICAO. Der Rat besteht aus den Vertretern von 36 Mitgliedsstaaten, die von der Versammlung für eine dreijährige Amtsdauer bestimmt werden. Hierbei wird auf eine Berücksichtigung der Wichtigkeit im zivilen Luftverkehr selbst als auch der geografischen Lage Wert gelegt. Zu den Aufgaben des Rates gehören:

  • das Ausführen der Anordnungen durch die Versammlung,
  • ein Mal pro Jahr eine Berichterstattung an die Versammlung,
  • die Ernennung eines sogenannten Luftverkehrsausschusses sowie
  • die Ernennung einer sogenannten Luftfahrtkommission.

Außerdem hat der Rat die letztendliche Entscheidungsmacht über die Annahme oder Ablehnung der von der Luftfahrtkommission empfohlenen Richtlinienänderungen: Für eine Annahme bedarf es gemäß Art. 90 einer Zweidrittelmehrheit der Ratsstimmen.

Bisherige Ratspräsidenten:

  • Edward Warner (USA): 1947-57
  • Walter Binaghi (Argentinien: 1957-76
  • Assad Kotaite (Libanon): 1976-2006
  • Roberto Kobeh González (Mexiko): seit 2006

Bisherige Generalsekretäre:

  • Albert Roper (Frankreich): 1944-51
  • Carl Ljungberg (Schweden): 1952-59
  • Ronald MacAlister Macdonnell (Kanada): 1959-64
  • Bernardus Tieleman Twigt (Niederlande): 1964-70
  • Assad Kotaite (Libanon): 1970-76
  • Yves Lambert (Frankreich): 1976-88
  • Shivinder Singh Sidhu (Indien): 1988-91
  • Philippe Rochat (Schweiz): 1991-97
  • Renato Cláudio Costa Pereira (Brasilien): 1997-2003
  • M. Taïeb Chérif (Algerien): 2003-09
  • Raymond Benjamin (Kanada): seit 2009

Luftfahrtkommission (Art. 56 f.):

Die Luftfahrtkommission, die vom Rat ernannt wird, setzt sich aus wissenschaftlichen Vertretern von 19 Mitgliedsländern zusammen. Diese müssen über Erfahrung auf wissenschaftlich-theoretischen und/oder praktischen Gebieten der Luftfahrt verfügen. Die Hauptaufgabe besteht hierbei in der Anpassung und Aktualisierung des Chicagoer Abkommens.

Deutsche Flugsicherung

In Deutschland ist das ausführende Organ der ICAO die Deutsche Flugsicherung GmbH. Sie ging aus der ehemaligen Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Obwohl es sich um eine Gesellschaft handelt, befindet sich im ausschließlichen Eigentum des Staates, der hierbei durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird. Seit April 2002 hat die Deutsche Flugsicherung ihren Sitz im hessischen Langen bei Frankfurt am Main.

Aufgaben

Der Hauptzweck dieser Institution besteht in der Einhaltung von Maßnahmen, die der Flugsicherung dienen. Auf deutscher Ebene sind diese neben den Empfehlungen der ICAO im Luftverkehrsgesetz geregelt und bestehen aus Folgendem:

  • Flugverkehrskontrolle des in Deutschland stattfindenden Luftverkehrs durch den Tower, eine Abflugkontrolle sowie eine Bezirkskontrolle,
  • Errichtung und Instandhaltung technischer Einrichtungen,
  • Errichtung und Instandhaltung von Funknavigationsanlagen,
  • Planung und Erprobung von Maßnahmen und Organisationen zum Zweck der Flugsicherung,
  • Erstellung von Gutachten zum Stand der Sicherheitsmaßnahmen,
  • Sammlung und Bekanntgabe von Luftfahrtinformationen und aktuellen -karten,
  • überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland,
  • Ausbildung von Fluglotsen.

Festlegung von Standards

SAR (Search and Rescue)

Der ICAO gibt gemeinsam mit dem IMO ein sogenanntes Aeronautical and Maritime Search and Rescue Manual heraus, in dem Bestimmungen für Maßnahmen bei Luft- und Seenotfällen festgehalten werden. Die Anleitung gibt Hilfestellungen für angemessene Maßnahmen, die von den jeweiligen länderspezifischen Rettungsdiensten genutzt werden können und sollen.

ICAO-Alphabet

Beim ICAO-Alphabet (auch: Internationales Buchstabieralphabet oder NATO-Alphabet) handelt es sich um ein sogenanntes Merkwortalphabet, das auf internationaler Basis eingesetzt wird, ohne dass eine spezifische, übergreifende Sprache nötig ist. Es wurde am 1. März 1956 von der Flugsicherungskommission der ICAO eingeführt und wird seitdem verbindlich im Funkverkehr genutzt. Es wird also nicht nur im zivilen Luftverkehr, sondern durchaus auch in der militärischen Kommunikation verwendet. Grund für die Einführung eines solchen Alphabets war, dass die ICAO feststellte, dass die bis dahin verwendete Buchstabiertafel, bestehend aus weitgehend englischen Begriffen, für nicht-englische Muttersprachler schwierig zu erlernen und nachzuvollziehen war. Neben gängigen Funkwörtern ist von der ICAO festgelegt, dass im internationalen Flugfunk Eigennamen, Betriebsabkürzungen und schwer verständliche Worte nach dieser internationalen Buchstabiertafel zu buchstabieren sind. In Zusammenarbeit mit mehreren Wissenschaftlern wurde daraufhin eine neue Buchstabiertafel entwickelt, die das Problem durch eine Vereinfachung der Begriffe lösen sollte. Dieses neue Alphabet wurde bereits 1947 von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) übernommen und nur ein einziges Mal, 1956, überarbeitet. 1965 wurde sie schließlich auch im Bereich der Schifffahrt angenommen.

ICAO-Codes

ICAO-Codes dienen zur eindeutigen Identifizierung von Fluggesellschaften und von Flugplätzen (Flughäfen oder Hubschrauberlandeplätze). Sie bestehen aus vier lateinischen Buchstaben und werden weltweit nur ein einziges Mal vergeben. ICAO-Codes dürfen dabei nicht IATA-Codes für Flughäfen verwechselt werden. Während diese auch den Passagier selbst betreffen und ihm bekannt sind, handelt es sich bei ICAO-Codes weitgehend um solche, die dem Flugreisenden unbekannt sind und stattdessen eher internen Abläufen dienlich sind.

Verwendung

Genutzt werden ICAO-Codes hauptsächlich zur eindeutigen Identifizierung von Flugplätzen, Heliports und Fluglinien bei

  • der Planung der Flugroute und
  • bei Flugverkehrskontrollen.

Jeder Code – man nennt ihn auch „Location Indicator“ Dokument 7910 der ICAO – wird weltweit nur einmal vergeben.

Zusammensetzung eines ICAO-Codes

Der erste Teil, bestehend aus einem oder zwei Buchstaben, bezeichnet den Kontinent, die Region oder das Land, in dem sich ein Flugplatz befindet. Die Codes sehen entsprechend wie folgt aus:

   A=Südwest-Pazifik
       AG - Salomonen
       AN - Nauru
       AY - Papua-Neuguinea
   B=Polarregion / Südeuropa
       BG - Grönland
       BI - Island
       BK - Kosovo
   C=Kanada
   D=Westafrika
       DA - Algerien
       DB - Benin
       DF - Burkina Faso
       DG - Ghana
       DI - Elfenbeinküste
       DN - Nigeria
       DR - Niger
       DT - Tunesien
       DX - Togo
   E=Nordeuropa
       EB - Belgien
       ED - Deutschland
       EE - Estland
       EF - Finnland
       EG - Großbritannien
       EH - Niederlande
       EI - Irland
       EK - Dänemark
       EL - Luxemburg
       EN - Norwegen
       EP - Polen
       ES - Schweden
       ET - Deutschland (militärisch; früher: DDR)
       EV - Lettland
       EY - Litauen
   F=Südliches Afrika
       FA - Südafrika
       FB - Botswana
       FC - Republik Kongo
       FD - Swasiland
       FE - Zentralafrikanische Republik
       FG - Äquatorialguinea
       FH - Ascension
       FI - Mauritius
       FK - Kamerun
       FL - Sambia
       FM - Komoren
       FM - Réunion und Madagaskar
       FN - Angola
       FO - Gabun
       FP - São Tomé und Príncipe
       FQ - Mosambik
       FS - Seychellen
       FT - Tschad
       FV - Simbabwe
       FW - Malawi
       FY - Namibia
       FX - Lesotho
       FZ - Demokratische Republik Kongo
   G=Westafrikanische Küste
       GA - Mali
       GB - Gambia
       GC - Kanarische Inseln
       GE - Melilla und Ceuta
       GF - Sierra Leone
       GG - Guinea-Bissau
       GL - Liberia
       GM - Marokko
       GO - Senegal
       GQ - Mauretanien
       GS - Westsahara
       GU - Guinea
       GV - Kap Verde
   H=Ostafrika
       HA - Äthiopien
       HB - Burundi
       HC - Somalia
       HD - Dschibuti
       HE - Ägypten
       HH - Eritrea
       HK - Kenia
       HL - Libyen
       HR - Ruanda
       HS - Sudan
       HT - Tansania
       HU - Uganda
   K= Kontinental-USA 
   L=Südeuropa
       LA - Albanien
       LB - Bulgarien
       LC - Zypern
       LD - Kroatien
       LE - Spanien
       LF - Frankreich
       LG - Griechenland
       LH - Ungarn
       LI - Italien
       LJ - Slowenien
       LK - Tschechische Republik
       LL - Israel
       LM - Malta
       LN - Monaco
       LO - Österreich
       LP - Portugal
       LQ - Bosnien und Herzegowina
       LR - Rumänien
       LS - Schweiz
       LT - Türkei
       LU - Moldawien
       LV - Gazastreifen
       LW - Mazedonien
       LX - Gibraltar
       LY - Serbien und Montenegro
       LZ - Slowakei
   M=Zentralamerika
       MB - Turks- und Caicosinseln
       MD - Dominikanische Republik
       MG - Guatemala
       MH - Honduras
       MK - Jamaika
       MM - Mexiko
       MN - Nicaragua
       MP - Panama
       MR - Costa Rica
       MS - El Salvador
       MT - Haiti
       MU - Kuba
       MW - Kaimaninseln
       MY - Bahamas
       MZ - Belize
   N=Südpazifik
       NC - Cookinseln
       NF - Fidschi und Tonga
       NG - Kiribati und Tuvalu
       NI - Niue
       NL - Wallis und Futuna
       NS - Samoa
       NT - Polynesien
       NV - Vanuatu
       NW - Neukaledonien
       NZ - Neuseeland
   O=Naher Osten
       OA - Afghanistan
       OB - Bahrain
       OE - Saudi-Arabien
       OI - Iran
       OJ - Jordanien
       OK - Kuwait
       OL - Libanon
       OM - Vereinigte Arabische Emirate
       OO - Oman
       OP - Pakistan
       OR - Irak
       OS - Syrien
       OT - Katar
       OY - Jemen
   P=Nördlicher Pazifik
       PA - Alaska
       PG - Nördliche Marianen
       PH - Hawaii
       PJ - Johnstoninsel
       PK - Marshallinseln
       PL - Kiribati
       PM - Midwayinseln
       PT - Mikronesien
       PW - Wake
   R=Ostasien
       RC - Republik China (Taiwan)
       RJ - Japan
       RK - Korea
       RO - Japan
       RP - Philippinen
   S=Südamerika
       SA - Argentinien
       SB - Brasilien
       SC - Chile
       SE - Ecuador
       SF - Falklandinseln
       SG - Paraguay
       SK - Kolumbien
       SL - Bolivien
       SM - Suriname
       SO - Französisch-Guayana
       SP - Peru
       SU - Uruguay
       SV - Venezuela
       SY - Guyana
   T=Karibik
       TA - Antigua und Barbuda
       TB - Barbados
       TD - Dominica
       TF - Französische Antillen
       TG - Grenada
       TI - Virgin Islands
       TJ - Puerto Rico
       TK - St. Kitts und Nevis
       TL - St. Lucia
       TN - Aruba und Niederländische Antillen
       TQ - Anguilla
       TR - Montserrat
       TT - Trinidad und Tobago
       TU - Virgin Islands
       TV - St. Vincent und die Grenadinen
       TX - Bermuda
   U=ehemalige Sowjetunion
       UA - Kasachstan und Kirgisistan
       UB - Aserbaidschan
       UD - Armenien
       UE - Russische Föderation
       UG - Georgien
       UH - Russische Föderation
       UI - Russische Föderation
       UK - Ukraine
       UL - Russische Föderation
       UM - Weißrussland
       UN - Russische Föderation
       UO - Russische Föderation
       UR - Russische Föderation
       US - Russische Föderation
       UT - Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
       UU - Russische Föderation
       UW - Russische Föderation
   V=Südasien
       VA - Indien
       VC - Sri Lanka
       VD - Kambodscha
       VE - Indien
       VG - Bangladesch
       VH - Hongkong
       VI - Indien
       VL - Laos
       VM - Macao
       VN - Nepal
       VO - Indien
       VQ - Bhutan
       VR - Malediven
       VT - Thailand
       VV - Vietnam
       VY - Myanmar
   W=Südostasien
       WA - Indonesien (Sulawesi, Irian Jaya)
       WB - Brunei, Sabah und Sarawak (Malaysia)
       WI - Indonesien (Java, Kalimantan)
       WM - Malaysia (Festland)
       WP - Osttimor
       WR - Indonesien (Bali, Lombok, Flores)
       WS - Singapur
   Y=Australien
   Z=China, Mongolei und Nordkorea
       Z - Volksrepublik China (außer ZK und ZM)
       ZK - Nordkorea
       ZM - Mongolei

Der zweite Teil, bestehend aus zwei oder drei Buchstaben, dienen der individuellen Flughafen/Flugplatz-Zuordnung innerhalb der jeweiligen Länder. Deren spezifische Bedeutungen sind je nach Land unterschiedlich geregelt. So steht in diesem 2. Teil in Deutschland beispielsweise „D“ für einen Flughafen der zivilen Luftfahrt oder ein „A“ für Flughäfen der US Air Force, während hierbei in Österreich die jeweiligen Zuständigkeiten und nicht die institutionelle Zugehörigkeit festgelegt wird.