Ist ein Streik eine höhere Gewalt?

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Definition Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist immer dann anzunehmen, wenn Umstände auf einem betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführten Ereignis beruhen, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar war, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

Streik als höhere Gewalt

Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ein von außen organisiertem Streik von Fluglotsen als außergewöhnlicher Umstand eingestuft werden kann. Denn auch bei einem Streik handelt es sich um ein Ereignis, welches von außen auf ein Luftfahrtunternehmen einwirkt, ohne dass das Luftfahrtunternehmen darauf Einfluss nehmen kann. Durch den BGH wurde entschieden, dass die Androhung eines Streiks ein vom Luftfahrtunternehmen nicht beherrschbares Ereignis darstellt. Meistens erfolgt die Androhung eines Streiks durch die Gewerkschaft von außen und nicht aus dem Innern des Unternehmens. Damit liegt der Streik außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit des Unternehmens. Bei Arbeitskämpfen handelt es sich um Ereignisse mit einem unberechenbaren Ablauf und kann somit nicht durch ein Luftfahrtunternehmen kontrolliert werden. Aus dem Urteil des BGH (Az.: X ZR 138/11 und X ZR 146/11) vom 21.08.12 geht hervor, dass bei einem Streik von Fluglotsen durchaus höhere Gewalt angenommen werden kann.