Klage erhalten was tun: Unterschied zwischen den Versionen

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==Klageschrift Muster Schadensersatz==
==Klageschrift Muster Schadensersatz==
Klage auf Schadensersatz
Klage auf Schadensersatz
An das Amts-/ Landgericht
An das Amts-/ Landgericht

Version vom 31. März 2020, 19:26 Uhr

Viele menschen wissen nicht was zu tun ist, wenn sie eine Klage oder einen gelben Brief erhalten. In der Regel kommt eine Klage nicht überraschend, sondern die Forderung wurde schon vorher gestellt. Oft wird der Weg einer Klage oder einer Erwiderung deswegen nicht gewählt, weil die Angst besteht, dies würde zu viel kosten. Kommt es zu einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht, besteht die Möglichkeit, sich dort auch ohne einen Rechtsanwalt zu verteidigen, wohingegen vor dem Landgericht ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Mit Hilfe der „Rechtsantragsstelle“ am Amtsgericht hat zudem jede Person die Möglichkeit, sich bei einem gerichtlichen Klageverfahren kostenlos unterstützen zu lassen.

Klage erhalten Zustellung der Klage an den Beklagten

Die Erhebung der Klage erfolgt nach § 253 I ZPO durch Zustellung der Klageschrift. Die Klage ist grundsätzlich dann erhoben, wenn die Klageschrift an den Beklagten zugestellt ist. Es reicht somit nicht, dass die Klageschrift nur bei Gericht eingeht. Unter einer Klage versteht man im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Damit die Klage dem Beklagten zugestellt werden kann, muss der Kläger die Klageschrift zunächst beim zuständigen Gericht schriftlich einreichen, § 253 V ZPO. Der erforderliche Inhalt der Klageschrift ist in § 352 II, III ZPO geregelt. Die Klageerhebung läuft dann in zwei Schritten ab, zunächst wird die Klageschrift bei Gericht eingereicht, anschließend wird sie an den Beklagten durch das Gericht zugestellt. Nach der Einreichung bei Gericht spricht man von Anhängigkeit der Klage, nach der Zustellung an den Beklagten von Rechtshängigkeit. Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form, §§ 271 I, 166 ff. ZPO. Nach § 271 I ZPO hat die Zustellung unverzüglich zu erfolgen. Dadurch sollen die Interessen des Klägers gewahrt werden, da dieser einerseits ein berechtigtes Interesse an einer baldigen Zustellung hat, andererseits mit Einreichung der Klage bei Gericht keinerlei Einfluss darauf hat, wann die Klageschrift denn letztlich zugestellt wird. Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 BGB gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt, § 167 ZPO. Danach soll es dann, wenn von der Zustellung der Klageschrift die Wahrung einer Frist sowie die Verjährung eines Anspruchs abhängt, für den Zeitpunkt der Zustellung darauf ankommen, wann die Klage bei Gericht einging. § 167 ZPO fingiert die Vorwirkung des Zustellungszeitpunktes, mit der Folge, dass der Kläger nicht das Risiko einer verzögerten Bearbeitung bei Gericht tragen muss.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Durch die Zustellung soll eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder gehemmt werden.
  • Die Klageschrift muss wirksam zugestellt werden, allerdings nach Fristablauf/Verjährungsablauf.
  • Die Zustellung erfolgt demnächst. Das ist dann der Fall, wenn sich die Zustellung entweder aus Gründen verzögert, die der Kläger nicht zu vertreten hat oder aber wenn der Kläger die Umstände zwar zu vertreten hat, die Zustellung aber nur geringfügig verspätet erfolgt. Als „geringfügige Verspätung“ gelten nach momentaner Rechtsprechung etwa 14 Tage.

Folgen der Zustellung der Klageschrift

Mit der Zustellung der Klageschrift beginnt die Rechtshängigkeit der Klage. Die prozessualen Folgen der Rechtshängigkeit sind in § 261 III Nr.1, Nr.2 ZPO geregelt. Zum einen kann während der Dauer der Rechtshängigkeit die Streitsache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden, zum anderen wird die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nach Rechtshängigkeit nicht mehr berührt. In materiell-rechtlicher Hinsicht hemmt die Rechtshängigkeit die Verjährung von Ansprüchen, § 204 I Nr.1 BGB.

Klage vom Gericht was tun?

Post vom Gericht

Bei Briefen vom Amtsgericht handelt es sich meist um einen gelben Umschlag mit aufgedruckter Postzustellungsurkunde, auf der das Datum eingetragen ist, an dem der Brief übergeben oder in den Briefkasten geworfen wurde. Der Inhalt des Briefes kann unterschiedlichen Inhalt haben. Auf Briefe vom Amtsgericht sollte man sofort bzw. innerhalb einer 2- Wochen-Frist, beginnend mit dem Datum auf der Postzustellungsurkunde reagieren. Dabei sollte zu Beweiszwecken der gelbe Briefumschlag nicht weggeworfen, sondern an das Schreiben drangeheftet werden. Sollte die 2-Wochen-Frist unverschuldet versäumt werden, ist dies dem Gericht mitzuteilen und zu begründen. Dabei sollten Belege für diese Angaben, wie Tickets und sonstige Nachweise beigefügt werden. Gegen das Schreiben des Gerichts können schriftlich, formlos, mit oder ohne Begründung Rechtsmittel eingelegt werden. Der Einspruch ist per Einschreiben an die angegebene Adresse des Gerichts zu senden. Zur Fristwahrung gilt nicht der Poststempel, sondern das Eintreffen des Einspruchs beim Gericht. Sollte der Umschlag versehentlich entsorgt werden, kann das Zustellungsdatum immer telefonisch oder persönlich beim Gericht erfragt werden. Dieses kann auch bezüglich dem Ende der Frist aufklären.

Was bedeutet ein Brief vom Amtsgericht?

Durch einen Brief vom Amtsgericht wird der Empfänger darauf aufmerksam gemacht, dass er Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren ist.

Was bedeutet ein gelber Brief?

Erhält man von einem Gericht einen gelben Brief, handelt es sich um eine amtliche Zustellung. Damit wird der Empfänger darauf aufmerksam gemacht, dass er Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren ist. Damit wird die Gelegenheit gegeben, sich am Verfahren zu beteiligen. Liegt bereits ein vollstreckbarer Titel vor, steht die Zwangsvollstreckung bevor. Dann muss damit gerechnet werden, dass der Gläubiger auch die Konten pfändet, wenn er dieses nicht bereits schon zum Beispiel durch eine Vorpfändung veranlasst hat. Die Farbe hat keinerlei Bedeutung für den Inhalt. Es handelt sich bei diesem Brief nur um eine förmliche Zustellung samt Postzustellungsurkunde. Dies bedeutet, dass auf dem Umschlag das Datum notiert ist, an dem der Brief in den Briefkasten eingeworfen oder übergeben wurde und dieses Datum wird zeitgleich auch an das Gericht übergeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass später nicht behauptet werden kann, dass der Brief nicht zugestellt wurde. Nicht alle Briefe vom Gericht werden in einem gelben Briefumschlag versendet. Nur Mahnschreiben, Antwortschreiben sowie Klagebestätigungen, bei denen es um Fristen geht, werden auf diese Art und Weise versendet.


Post vom Gericht per Einschreiben

Einwurfeinschreiben

Bei der Zustellung von beispielsweise Mahnungen oder Kündigungen bei denen es auf einen beweissicheren fristgerechten Zugang ankommt, wird oftmals das Einschreiben gewählt. Beim Einwurfeinschreiben wirft der Postbote das entsprechende Schreiben in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers ein. Dabei dokumentiert der Postbote die Zustellung mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Damit ist der Schriftsatz in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Durch das Einwurfeinschreiben wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumindest ein Anscheinsbeweis für den rechtzeitigen Zugang erbracht, sofern das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren vom Zusteller eingehalten wurde (BGH, Az.: VIII ZR 95/11).

Übergabe-Einschreiben

Bei dem Übergabeeinschreiben muss der Empfänger den Erhalt der Sendung quittieren, was gleichsam vom Zusteller mitsamt Datumsangabe dokumentiert wird. Dieser Zustellungsbeleg kann im Streitfall beim Zusteller angefordert werden. Das Einwurf-Einschreiben ist als Zustellungsmöglichkeit riskant. Zudem kann der Empfänger im Streitfall behaupten, der Briefumschlag sei leer gewesen, das Schreiben habe keine Unterschrift enthalten oder es habe sich etwas gänzlich anderes als der tatsächlich verschickte Brief im Umschlag befunden. Daher ist es ratsam, das Schreiben im Beisein eines vertrauenswürdigen Zeugen in den Briefumschlag zu stecken.

Einschreiben mit Rückschein

Beim Versand mit einem Einschreiben mit Rückschein, erhält der Absender eine vom Empfänger unterzeichnete Empfangsbestätigung, den Rückschein. Mit dieser erklärt der Empfänger, die entsprechende Briefsendung in Empfang genommen zu haben. Bei einem Einschreiben mit Rückschein handelt es sich um ein gewöhnliches Einschreiben. Zusätzlich erhält der Versender schriftlich eine Zustellbenachrichtigung mit Datum der Zustellung und Unterschrift des Empfängers. Von Gesetzeswegen wird widerleglich vermutet, dass ein Einschreiben an dem im Rückschein genannten Datum den Empfänger erreicht hat. Hierdurch lässt sich regelmäßig der Zugang des Schreibens vor Gericht beweisen. Anders als beim normalen Einschreiben oder dem Einwurf-Einschreiben gibt es hier im Streitfall kein Risiko, dass Gerichte im Einzelfall eine solche Vermutung nicht anerkennen.

Was ist ein gelber Brief?

Ein gelber Brief, ist eine amtliche Zustellung des Gerichts. Damit wird der Empfänger darauf aufmerksam gemacht, dass er Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren ist. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie in §§ 166 ff ZPO. Nur Mahnschreiben, Antwortschreiben sowie Klagebestätigungen, bei denen es um Fristen geht, werden auf diese Art und Weise versendet. Neben Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheiden sind es vor allem Ladungen zu Terminen bei Gericht, die ein gelber Brief enthält.

Was ist eine förmliche Zustellung vom Gericht?

Die förmliche Zustellung beinhaltet den in gesetzlicher Form zu bewirkenden und zu beurkundenden Vorgang, durch den einer bestimmten Person ein Schriftstück übermittelt oder ihr Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen. Die förmliche Zustellung dient vorrangig als Beweis für die Übergabe einer Urkunde oder eines Schriftstückes. Im Zivilrecht ist die förmliche Zustellung in §§ 166 - 195 ZPO geregelt. Durch den Gerichtsvollzieher, die Post, vom Anwalt, oder durch die Geschäftsstelle des Gerichts kann zugestellt werden. Geregelt ist auch der Fall, in dem nicht direkt an die vorgesehene Person zugestellt werden kann. Für öffentliche Behörden ist die Zustellung in den Verwaltungszustellungsgesetzen geregelt. In der Praxis erfolgt die förmliche Zustellung meistens durch die Post. Diese erkennt man an einem gelben Briefumschlag, auf dem das Datum der Zustellung vermerkt ist. Zum Beweis der Zustellung empfiehlt es sich, den Umschlag sorgfältig aufbewahrt werden. Die Voraussetzungen einer sog. öffentlichen Zustellung, § 185 ZPO, können erfüllt sein, wenn der Adressat im In- und Ausland unbekannten Aufenthaltes, seine Adresse nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Die Ausführung der öffentlichen Zustellung erfolgt dann in der Form, dass an der Gerichtstafel eine Benachrichtigung ausgehängt wird, aus der die Person, für die zugestellt wird und der Zustelladressat mit Name und zuletzt bekannter Anschrift ersichtlich sind.

Was ist eine Postzustellungsurkunde?

In Deutschland ist die Postzustellungsurkunde (PZU) eine öffentliche Urkunde, die den vollen Beweis dafür erbringt, dass einem Empfänger ein bestimmtes amtliches Schriftstück zugestellt worden ist. Diese ist für bestimmte amtliche Schriftstücke vorgeschrieben. Als Auftraggeber muss die vorbereitete Zustellungsurkunde und den verschlossenen Innenumschlag in einen besonderen Versandumschlag (äußerer Umschlag) gesteckt werden. Der Innenumschlag ist mit einer Anschrift zu versehen, er enthält dabei auch das eigentliche Schriftstück. Der Außenumschlag stellt den Auftrag dar und wird mit dem Auftragsentgelt freigemacht. Die Sendung kann in den Briefkasten/ Filialen / Agenturen der Deutschen Post eingeworfen werden. Der Kunde muss somit lediglich die Zustellungsurkunde vorbereiten und mit dem verschlossenen inneren Umschlag (Schriftstück) in den äußeren Umschlag (Auftrag) einlegen, diesen Umschlag dann freimachen und mit der Anschrift des Zustellstützpunktes versehen. Ein Höchstgewicht ist nicht vorgesehen. Der äußere Umschlag darf maximal 125x238 mm groß sein. In der Regel trifft die Urkunde innerhalb von zwei bis vier Werktagen beim Auftraggeber ein. Der Empfänger der PZU kann sich der Zustellung nicht willkürlich entziehen. Die Deutsche Post erstellt für den Auftraggeber über die Zustellung und/oder Niederlegung eine öffentliche Urkunde als Beleg. Grundsätzlich wird die Zustellungsurkunde von Behörden, Gerichten etc. genutzt. Aufgrund von § 132 BGB können auch Privatpersonen die Zustellungsurkunde nutzen.

Post vom Gerichtsvollzieher

Ist eine Zwangsvollstreckung durch Post vom Gerichtsvollzieher angekündigt, bedeutet dies, dass schon mindestens vollstreckbares Urteil gegen den Empfänger vorliegt. Wenn es nicht um eine Zwangsvollstreckung geht, sondern lediglich ein Brief per Gerichtsvollzieher zugestellt wird, dann bedeutet das, dass der Versender nachweisen will, dass und wann genau der Brief erhalten wurde. Wird ein Schriftstück per Gerichtsvollzieher übersandt, dann gilt dieses schon dann als zugestellt, wenn das Schreiben oder die Benachrichtigung über diese Zustellung in den Briefkasten eingelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen zu laufen. Muss der Zugang eines Schreibens beim Adressaten bewiesen werden, dann empfiehlt sich eine Zustellung per Gerichtsvollzieher, insbesondere dann, wenn man befürchten muss, dass der Adressat den Zugang bestreiten könnte. Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustellung genau des Schreibens, mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Der Auftrag für die einfache Zustellung erfolgt über die Zusendung des zuzustellenden Schreibens an das zuständige Amtsgericht. Zuständig ist die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts, wo der Empfänger seinen Wohnsitz hat. Wird das Schreiben an die Verteilstelle gesendet, dann ist in der Regel sichergestellt, dass der Zustellungsauftrag zeitnah bearbeitet wird. Das Amtsgericht leitet den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Das Schreiben darf sich nicht in einem verschlossenen Umschlag befinden, da der Gerichtsvollzieher den Inhalt kennen muss. Wenn nicht ausdrücklich die persönliche Zustellung beauftragt ist, dann stellt der Gerichtsvollzieher das Schreiben über einen Zustelldienst zu und es wird eine Bescheinigung über die Zustellung ausgestellt (Postzustellurkunde). Der Gerichtsvollzieher verbindet dann alles zu einer Zustellungsurkunde und übersendet die Urkunde an den Auftraggeber.Diese gilt als Beweis für Übersendung vor Gericht

Was ist der Gerichtsvollzieher?

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter und zudem selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung. Seine Aufgabe besteht darin, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie Schriftstücke zuzustellen. Bei der Tätigkeit Ausübung der öffentliche Gewalt untersteht er der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Außerhalb seiner Tätigkeit als selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung untersteht er als Beamter der Dienstaufsicht des aufsichtsführenden Amtsgerichts. Nach § 1 Gerichtsvollzieherordnung ist er insoweit selbstständig, wie dem andere Grundsätze nicht entgegenstehen. Der Gerichtsvollzieher ist aufgrund der in der Zwangsvollstreckung geltenden Dispositionsmaxime an den Vollstreckungsantrag des Gläubigers gebunden. Der Gläubiger bestimmt damit Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung und kann bestimmte Gegenstände von der Pfändung ausnehmen. Den genauen Zeitpunkt einer Vollstreckungsmaßnahme bestimmt jedoch der Gerichtsvollzieher selbstständig. Der Gerichtsvollzieher führt als Beamter des mittleren oder gehobenen Dienstes einen eigenen Geschäftsbetrieb mit eigenem Geschäftszimmer und Büroangestellten auf eigene Kosten.

Was kostet eine Briefzustellung per Gerichtsvollzieher?

Die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher kostet etwa 13,00 €. Je nach Entfernung und anfallender Kilometerpauschale können diese Kosten auch höher liegen. 7,50 € fallen als Gebühren für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher an. Hinzu kommen ggf. noch Wegegeld (2,50 € bei einer Entfernung von 0-10 km) und die Auslagenpauschale i. H. v. 3,00 €.

Ablauf Klageverfahren

Im Zivilprozess ermitteln die Richter nicht von Amts wegen, die Kläger und Beklagten müssen von sich aus im Einzelnen darstellen und notfalls auch beweisen, was geschehen ist und worauf sich der geltend gemachte Anspruch stützt. Dazu können z.B. Zeugen aufgeführt werden. Schriftstücke müssen im Original beigefügt werden. Wichtig ist auch, dass das Gericht Fristen setzen kann, die man einhalten muss, anderenfalls kann man den Prozess verlieren, weil man etwas zu spät mitgeteilt oder eingereicht hat.

Die mündliche Verhandlung

Grundsätzlich gibt es eine mündliche Verhandlung mit einer vorgeschalteten Güteverhandlung. Es kann aber auch zunächst nur eine Güteverhandlung stattfinden. Einer Ladung des Gerichts zur mündlichen Verhandlung muss man befolgen. Wer unentschuldigt trotz Ladung nicht zum Gerichtstermin erscheint, dem drohen prozessuale Nachteile und Ordnungsmittel. Nur bei zwingender Verhinderung kann man einen Termin verlegen lassen. Die Einzelheiten dazu werden mit der Ladung mitgeteilt. Wenn das Gericht von einer mündlichen Verhandlung absieht, der Beklagte aber persönlich Stellung nehmen will, sollte man umgehend schriftlich einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen.

Vergleich

In der Güteverhandlung und der mündlichen Verhandlung versucht der Richter nochmals, die Parteien zu einer gütlichen Einigung (Vergleich) zu bewegen. Haben beide Parteien teilweise Recht oder die Kosten und Belastungen durch das Gerichtsverfahren stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zum voraussichtlichen Erfolg, ist ein vergleich ratsam. Erfahrungsgemäß ist eine einverständliche und schnelle Lösung für die Parteien letztlich befriedigender, und sie wird auch eher eingelöst. Ein Vergleich schließt das Verfahren ebenso ab wie ein Urteil. In einem Vergleich kann man nicht nur den Streit beilegen, der von der Klageschrift umschrieben ist, sondern auch andere Punkte mit regeln, z.B. Zahlungsmodalitäten ausmachen oder Gegenleistungen vereinbaren, die bei rein rechtlicher Betrachtungsweise nicht Gegenstand des Verfahrens wären, die beiden Parteien aber die Lösung des Konflikts erleichtern.


Beweisaufnahme

Wenn sich die Darstellungen von Kläger und Beklagtem widersprechen und es für die Entscheidung darauf ankommt, erhebt das Gericht Beweise. Es werden unter anderem die von den Parteien benannten Zeugen vernommen, ein Sachverständigengutachten eingeholt, Urkunden eingesehen. Sachverständige sind meist freiberuflich tätige Privatpersonen, die dem Gericht ihre besondere Sachkunde für den einzelnen Fall zur Verfügung stellen und dafür nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entschädigt werden. Sie müssen als Helfer der Richter unparteiisch sein. Urkunden, also z.B.Schriftstücke oder Zeichnungen, die für den Fall eine Rolle spielen, müssen im Original vorgelegt werden.

Stellung des Zeugen bei Gericht

Wenn es für die gerichtliche Entscheidung auf die Vernehmung von Zeugen ankommt, werden die hierzu benötigten Zeugen geladen. Zeugen müssen grundsätzlich erscheinen und haben nur in bestimmten Ausnahmefällen ein Aussageverweigerungsrecht. Ist man als Zeuge geladen und kann aus wichtigem Grund nicht zu dem Termin erscheinen sollte man dies im eigenen Interesse sofort dem Gericht mitteilen und geeignete Belege beifügen. Zeugen, die unentschuldigt nicht kommen, kann ein empfindliches Ordnungsgeld auferlegt werden - außerdem die durch das Fernbleiben im Termin entstandenen Kosten. Notfalls kann der Zeuge zwangsweise zu einem neuen Termin vorgeführt werden. Zeugen vor Gericht sind zur Wahrheit verpflichtet. Falschaussagen vor Gericht sind strafbar. Die Zeugenvernehmung besteht in der Regel aus einer Belehrung durch das Gericht, der Vernehmung zur Person und der Vernehmung zur Sache. Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall, maximal aber 13,- EUR pro Stunde. Darüber hinaus können notwendige Fahrkosten und sonstige notwendige Aufwendungen erstattet werden.

Urteil

Wenn es nicht zu einem Vergleich oder zur Rücknahme der Klage aufgrund der Beweisaufnahme kommt, steht am Ende des Verfahrens das Urteil. Es wird entweder direkt am Ende der mündlichen Verhandlung gesprochen oder in einem besonderen "Verkündungstermin". Das Urteil mit der schriftlichen Begründung wird danach förmlich zugestellt. Wer zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, kann den Prozess durch ein "Versäumnisurteil" verlieren. Gegen dieses Urteil kann man innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. In diesem Falle wird das Gericht weiter verhandeln (§ 342 ZPO) und über die Aufrechterhaltung des ersten Versäumnisurteils oder dessen Aufhebung entscheiden. Gegen diese Entscheidung des Gerichts ist dann die Berufung zulässig, wenn die Berufungsvoraussetzungen gegeben sind. Wer als Beklagter einsieht, dass die Forderung des Klägers zu Recht besteht, kann ein "Anerkenntnis" abgeben. Er wird dann im Wege eines "Anerkenntnisurteils" verurteilt: Das Urteil wird nicht begründet und kostet weniger.


Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens

Im Idealfall hat nicht nur das Gericht den Rechtsstreit entschieden oder beigelegt, sondern die Parteien erfüllen anschließend auch ihre Verpflichtungen freiwillig und vollständig. Wenn die unterlegene Seite ihre Pflichten nicht freiwillig erfüllt, kann man aus dem Urteil oder dem Vergleich die Zwangsvollstreckung betreiben. Urteil und Vergleich sind sogenannte vollstreckbare Titel.

Kosten

Die Kosten des Gerichts und ggf. die Gebühren des Anwaltes muss man zunächst vorstrecken, wenn man eine Klage erheben will. Bevor der "Gerichtskostenvorschuss" nicht eingezahlt ist, wird die Klage nur zugestellt und damit z.B. die Verjährung unterbrochen, wenn man das ausdrücklich beantragt und seinen Antrag begründet. Zum Gerichtskostenvorschuss hinzu kommen die Auslagen für Zeugen oder Sachverständige, die man benennt - wenn das Gericht sie vernimmt. Die Kosten muss letztlich diejenige Partei tragen, die den Prozess verliert. Sehr oft aber gewinnen beide Parteien teilweise; dann werden die Kosten entsprechend geteilt.

Prozesskostenhilfe

Wer nicht in der Lage ist, seinen Prozess selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe vom Gericht bekommen. Der Richter muss prüfen, ob die Klage Erfolgsaussicht hat, nicht mutwillig erscheint und ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Je nach den finanziellen Verhältnissen muss die Hilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt werden oder nicht. Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bekommt, wer nicht mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat und nicht mehr als ca. 3000,-- € Ersparnisse oder sonstiges Vermögen hat. Nicht berücksichtigt wird eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder Haus.

Wie läuft eine Klage ab?

Im Zivilprozess beginnt das Klageverfahren damit, dass der Kläger die Klageschrift bei einem Gericht einreicht. Ab der Einreichung der Klage ist diese anhängig. Mit Zustellung dieser Klageschrift an den Beklagten gilt die Klage als erhoben, damit ist sie rechtshängig. Das Gericht ordnet dann entweder einen frühen ersten Termin oder das schriftliche Vorverfahren an. Dann fordert das Gericht den Beklagten dazu auf, anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will und setzt eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung. Wird diese Frist versäumt, kann der Kläger einen Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen, sofern die Klage ansonsten schlüssig war. Bis auf wenige Ausnahmen wird die Streitsache mündlich verhandelt. Dies kann in einem oder mehreren Terminen geschehen. Das hängt auch davon ab, ob Zeugen vernommen werden müssen oder nicht. Das Verfahren endet entweder durch Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme.

Dauer von Klage bis Verhandlung

Die Dauer eines Verfahrens hängt davon ab, wie umfangreich die Sache ist, ob eine Beweisaufnahme durchgeführt werden muss und wie die Terminlage des Gerichts ist. Das Gericht hat zwar grundsätzlich das Beschleunigungsgebot der Zivilprozessordnung zu beachten. Muss in einem Schadensprozess ein Sachverständigengutachten einholt werden, ist eine Verfahrensdauer unter einem Jahr selten. In der Regel brauchen Sachverständige nach mindestens drei bis vier Monate zur Erstellung ihres Gutachtens, oft sogar wesentlich länger.

Wird das Urteil mit einem Rechtsmittel angegriffen und geht es in die nächste Instanz, sind Verfahrensdauern von zwei Jahren die Regel.

Klage Amtsgericht

Wie kann ich Klage einreichen?

Bei welchem Gericht Sie die Klage einzureichen ist, hängt davon ab, wie hoch der Streitwert ist und um welches Problem es sich handelt. Bei zivilrechtlichen Problemen, d.h. Streitigkeiten zwischen privaten Parteien oder privaten Parteien und Gesellschaften des Privatrechts sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

Hier kommt es nun auf den Streitwert an. Mit dem Streitwert wird der Wert des Streitgegenstandes bemessen. Die Wertfestsetzung steht im freien Ermessen des Gerichts (vgl. dazu §§ 2 ff. ZPO). Nach dem Streitwert richtet sich auch die Höhe der Vergütung der Rechtsanwälte sowie die der Gerichtskosten. Bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, in dessen der Kläger wohnt. Ab 5.000 Euro Streitwert muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Die nächsthöheren Instanzen der ordentlichen Gerichte sind das Oberlandesgericht und die oberste und letzte Instanz: der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof lässt sich ausschließlich Berufung einlegen. Zusätzlich gibt es auch die besonderen Gerichte wie das Sozialgericht oder das Finanzgericht. Diese sind auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert.

Die Klage kann beim zuständigen Gericht schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Hier herrscht Anwaltszwang, das heißt, ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung übernehmen. Die Klage kann mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts eingereicht werden. Dies hat den Vorteil, dass die Beamten, die die Klage zu Protokoll nehmen, den Kläger unterstützen können und auf die Vollständigkeit der Klageeinreichung achten. Die Klageschrift kann auch schriftlich eingereicht werden. Dies sollte entweder mit anwaltlicher Unterstützung oder, sofern kein Anwaltszwang besteht, selbst verfasst werden. Das Gericht erwartet eine übersichtlich und nachvollziehbar formulierte Schilderung der Situation. Die Klageschrift muss in dreifacher Ausfertigung eingehen: Eine Kopie ist für den Richter, eine für den Beklagten und eine für die Gerichtsakte. Die Klageschrift wird postalisch versendet oder persönlich im Gericht abgegeben. Sie sollte möglichst viele Fakten, eine präzise Schilderung der Sachlage und wenn möglich auch bereits Hinweise auf Zeugen und Beweismittel enthalten. Die Klageschrift muss folgendes enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer von Kläger und Beklagtem
  • Datum der Klageerhebung
  • Bezeichnung des zuständigen Gerichts inkl. Anschrift
  • Der Grund für die Erhebung der Klage
  • Ziel der Klage
  • Unterschrift des Klägers

Was bedeutet Klage einreichen?

Eine Klage ist ein Antrag darauf, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Wer Klage einreicht, hat das Ziel, einen Streitfall in einem Gerichtsverfahren verbindlich zu klären oder sein Recht durchzusetzen. Jede volljährige Person kann Klage erheben. Für Minderjährige klagen stellvertretend die Eltern oder sein gesetzlicher Vertreter. Bei juristischen Personen steht dieses Recht handelt der Vorstand bzw. der Geschäftsführer.

Klage schreiben Muster

Wer einen Anspruch im Wege der Klage verfolgen will, muss sich an das hierfür zuständige Gericht der ersten Instanz wenden. Für Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist bei einem Streitwert bis EUR 5.000 fast ausschließlich das Amtsgericht zuständig. Für einige Verfahren ist das Amtsgericht immer die erste Instanz, beispielsweise für Familiensachen oder Mietrechtsstreitigkeiten über Wohnraum. Im Briefkopf soll enthalten sein:

  • Datum
  • Name des Klägervertreters/der Klägervertreter/ des Klägers
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwälte
  • Adresse

Dann folgt die Gerichtsadresse:

  • An das Amtsgericht/Landgericht (Ort)
  • Zivilabteilung/Zivilkammer

Klage In Sachen

  • Name und Adresse der Klägerin/des Klägers
  • -Kläger-
  • Prozessbevollmächtigter:
  • Name und Adresse

gegen

  • Name und Adresse Beklagter
  • -Beklagter-
  • wegen Forderung (z.B. wegen „Kaufpreisforderung“).

Streitwert: z.B. 1000,- Euro. Nach § 253 III Nr. 2 ZPO soll die Klage den Streitwert angeben, wenn hiervon die Zuständigkeit der Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, relevant ist der Wert der Hauptsache ohne Nebenforderungen. Namens und im Auftrag des Klägers unter Vollmachtssvorlage erhebe ich hiermit Klage zum Amtsgericht/Landgericht mit dem Antrag:

Hier den Klagegrund eintragen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beantrage ich den Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten (§ 331 Abs. 3 ZPO)

BEGRÜNDUNG:

I. IN TATSÄCHLICHER HINSICHT TRAGE ICH VOR: Hier den Sachverhalt wiedergeben. Folgende Beweismittel kommen in Betracht:

  • Augenschein (§ 371 ff. ZPO)

„Beweis: Augenschein oder Inaugenscheinnahme“

  • Zeugen (§ 373 ff. ZPO)

„Beweis: XY wohnhaft in XX als Zeuge/Zeugin oder N.N. als Zeuge/Zeugin “ (Identität ist bekannt, Namen aber noch nicht benannt)

  • Sachverständigengutachten (§ 402 ff. ZPO)

„Beweis: Sachverständigengutachten oder gerichtliches Gutachten“

  • Urkunden (§ 415 ff. ZPO)

„Beweis: Auftragsbestätigung, Kaufvertrag, Mietvertrag“

  • Parteivernehmung (§ 445 ff. ZPO)

„Beweis: Parteivernehmung des Beklagten“ Die Klagebegründung sollte mit einem Hinweis auf den gezahlten Gerichtskostenvorschuss abgeschlossen werden (siehe § 12 I 1 GKG).

III. Unterschrift – Am Ende muss unbedingt das Wort Unterschrift stehen, trotz der gesetzlichen Sollbestimmung (siehe §§ 253 IV, 129, 1330 Nr. 6 ZPO), ansonsten ist es ein bloßer Entwurf.

Klageschrift Muster Schadensersatz

Klage auf Schadensersatz An das Amts-/ Landgericht Klage des Herrn/ Frau (…) – Klägers – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte . . . gegen 1.) Herrn . . . – Beklagten zu 1) 2.) die . . . Versicherung, diese vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden . . ., – Beklagte zu 2) wegen: Forderungen aus einem Verkehrsunfall vorläufiger Streitwert: (…) Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen die Beklagten und werden beantragen: 1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von (…) Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank daraus seit dem (Datum) kostenpflichtig zu zahlen; 2.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von (…) Euro freizustellen; Begründung: 1.) Beispiel für Ablauf des Sachverhaltes Beweis: Zeugnis des Herrn . . . z.B: Die zum Unfallort gerufene Polizei verwarnte die Beklagte zu 1) mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro, welches diese akzeptierte. Alternativ: Die zum Unfallort gerufene Polizei fertigte Verkehrsunfallanzeige gegen die Beklagte zu 1) wegen . . . Beweis: Beiziehung der amtlichen Ermittlungsakte der . . . Zeugnis der Polizeibeamten . . ., zu laden über das Polizeipräsidium . . . Beweis: Vorlage der Abschlepprechnung in Ablichtung als Anlage K1 Der Kläger hat zunächst ein Gutachten über die unfallbedingten Beschädigungen an seinem Fahrzeug durch den Sachverständigen . . . erstellen lassen, welches wir nebst Gutachterrechnung in Ablichtung als Anlage K2 überreichen. Das Fahrzeug des Klägers ist sodann im Zeitraum von . . . bis . . . in der Werkstatt der Firma . . . fachgerecht instand gesetzt worden. Beweis: Vorlage der Rechnung der Firma . . . in Ablichtung als Anlage K3 Während der Reparaturdauer hat der Kläger einen Mietwagen der Firma . . . in Anspruch nehmen müssen. Beweis: Vorlage der Mietwagenrechnung der Firma . . . in Ablichtung als Anlage K4 Unter Bezugnahme auf die Überreichten Schadenbelege beziffern sich die mit Klageantrag zu 1) geltend gemachten Schadensersatzansprüche des Klägers daher wie folgt: 1.) Reparaturkosten lt. Rechnung Euro 2.) Sachverständigenkosten lt. Rechnung Euro 3.) Abschleppkosten lt. Rechnung Euro 4.) Mietwagenkosten lt. Rechnung Euro Alternativ: Nutzungsausfallentschädigung Euro 5.) Allgemeine Unkostenpauschale Euro Gesamt: Euro 4.) Mit Klageantrag zu 2) macht der Kläger die ihm durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend. Auf Basis des nunmehrigen Klageantrages zu 1) rechneten die Prozessbevollmächtigten ihre vorgerichtliche Tätigkeit nach den Regelungen des § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG gegenüber dem Kläger ab. Da der Kläger die in Ablichtung als Anlage K6 beigefügte Gebührenrechnung bislang nicht beglichen hat, wird mit Klageantrag zu 2 Freistellung von der Verbindlichkeit gefordert. Sollte das erkennende Gericht weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich halten, bitten wir diesbezüglich um die Erteilung eines rechtlichen Hinweises.

Klage Amtsgericht Dauer

Wenn das Gericht nicht allzu sehr ausgelastet ist, kann man pauschal mit zwei bis drei Wochen (vom Zeitpunkt der Einzahlung des Vorschusses bis zur Rückkunft der Zustellungsurkunde) rechnen. Die Verfahrensdauer variiert von Amtsgericht zu Amtsgericht und von Richter zu Richter.

Wie lange dauert es bis zur Klage?

Wann die Klage erhoben wird hängt davon ab, wie umfangreich die Sache. Zwar ist das Beschleunigungsgebot der ZPO zu beachten.. Muss in einem Schadensprozess ein Sachverständigengutachten einholt werden, ist eine Verfahrensdauer unter einem Jahr schon selten. In der Regel brauchen Sachverständige drei bis vier Monate zur Erstellung ihres Gutachtens, oft sogar wesentlich länger.

Was kostet eine Klage vor Gericht?

Bei der Klageeinreichung entstehen Gerichtskosten. Der Kläger muss zunächst die Kosten vorstrecken und den sogenannten Gerichtskostenvorschuss auslegen. Das Gericht arbeitet erst, wenn die Gebühr eingegangen ist. Wie hoch die Kosten für den Anwalt und das Gericht ausfallen, hängt vom Streitwert ab. Das Anwaltshonorar ist in der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) festgelegt. Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Um das Prozesskostenrisiko möglichst gering zu halten und eine aussichtslose Klage zu vermeiden, können Sie die Kosten vorab mit einem Prozesskostenrechner abschätzen. Wer Sie den Rechtsstreit vor Gericht verliert, muss in den allermeisten Fällen die entstandenen Kosten tragen. Kommt es zu einem Vergleich, handeln die Parteien aus, wer welche Prozesskosten trägt. Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei immer ihren eigenen Anwalt, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.


Wann kann eine Klage abgewiesen werden?

Der Klageabweisungsantrag wird folgenderweise formuliert: „Die Klage wird abgewiesen“. Als Begründung kann der Beklagte eine viele Gründe vortragen. Zum einen kann der Beklagte zur Begründung vortragen, dass eine Prozessvoraussetzung, wie etwa die Prozessfähigkeit der Gegenseite fehlt. Damit könnte er die Abweisung der Klage als unzulässig erreichen. Zum anderen kann der Beklagte aber auch ein Sachurteil begehren, mit dem die Klage als unbegründet abgewiesen wird. Hierzu muss der Beklagte den Tatsachenvortrag des Klägers im Einzelnen bestreiten. Das Bestreiten führt dazu, dass der Kläger nach den Grundsätzen der Beweislast die behaupteten Tatsachen beweisen muss. Bestreitet der Beklagte die vom Kläger behaupteten Tatsachen nicht, gelten die Tatsachen als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Für den Beklagten ist es daher wichtig, die Klageschrift intensiv zu lesen. Überliest er eine Tatsachenbehauptung und äußert sich demzufolge nicht, entfällt die Beweisbedürftigkeit für den Kläger. Gleiches gilt, wenn der Beklagte die behauptete Tatsache ausdrücklich zugesteht (§ 288 ZPO). Der Streit um Tatsachen kann daher über Erfolg oder Misserfolg einer Klage entscheiden. Der Beklagte kann aber auch die rechtliche Würdigung des Klägers hinterfragen. Er kann vortragen, dass die Rechtsansicht des Klägers unzutreffend ist. Sollte der Anspruch aus Sicht des Beklagten dem Grunde nach doch bestehen, kann er dagegen Einreden und Einwendungen geltend machen. Einwendungen werden vom Gericht von Amts wegen berücksichtigt, Einreden nur, wenn der Beklagte sich darauf beruft. Z.B. die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder die Sittenwidrigkeit eines Vertrags (§ 138 BGB).

Klage Landgericht

Klage Landgericht Dauer

Die Dauer des Verfahrens vor dem Landgericht hängt davon ab, wie umfangreich die Sache ist, und wie die Terminlage des Gerichts ist. Zwar ist das Beschleunigungsgebot der ZPO zu beachten. Dennoch kann im Einzelfall ein Räumungsklageverfahren wegen Eigenbedarfs, leicht ein Jahr dauern. Ist ein Sachverständigengutachten einzuholen, ist eine Verfahrensdauer über einem Jahr normal. Wird das Urteil mit einem Rechtsmittel angegriffen und geht es also in die nächste Instanz, sind Verfahrensdauern von zwei Jahren keine Seltenheit.

Klage Landgericht Ablauf

Die Klage beim Amtsgericht läuft grundsätzlich gleich wie beim Amtsgericht ab. Das Klageverfahren beginnt damit, dass der Kläger die Klageschrift beim Landgericht einreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist die Klage anhängig. Mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten gilt die Klage als erhoben. Damit ist sie rechtshängig. Beim Mahnbescheid gilt die Streitsache als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben wird, vgl. § 696 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO).

Das Gericht ordnet dann einen frühen ersten Termin oder ein schriftliches Vorverfahren an. Dann die Beklagtenseite dazu aufgefordert, anzuzeigen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will und setzt eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann auf klägerischen Antrag hin ein Versäumnisurteil ergehen, wenn die Klage ansonsten schlüssig war. Grundsätzlich wird die Streitsache mündlich verhandelt. Dies kann in einem Termin geschehen oder auch in mehreren. Das hängt auch davon ab, ob Zeugen vernommen werden müssen oder nicht. Das Verfahren endet entweder durch Urteil, Vergleich oder Klagerücknahme.

Klage Landgericht Kosten

Das Landgericht ist bereits in erster Instanz zuständig, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt. Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten einerseits und die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien andererseits. Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten werden nach dem sogenannten Streitwert berechnet. Den Streitwert trifft das Gericht nach billigem Ermessen. Bei Zahlungsklagen richtet sich der Streitwert nach der Klagesumme. Bei immateriellen Rechten wie zum Beispiel die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist der Streitwert hingegen schwieriger zu bemessen und kann je nach Art und Umfang der Verletzung mehrer tausend Euro betragen. Steht der Streitwert fest, so lassen sich die Kosten auch berechnen. Bei Gericht fallen in der Regel 3 Gerichtsgebühren an, welche als Vorschuss zu zahlen sind. Erst wenn diese eingezahlt wurden, stellt das Gericht die Klage an den Beklagten zu und der Rechtsstreit beginnt. Wird das Gerichtsverfahren nicht durch ein streitiges Urteil beendet, dann reduzieren sich die Gerichtskosten von 3 auf nur noch eine Gebühr. In diesem Fallen werden an den Kläger die beiden zu viel eingezahlten Gebühren wieder ausgekehrt.

Klage Landgericht ohne Anwalt

Beim Landgericht kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine Klage einreichen. Somit besteht vor dem Landgerichten Anwaltszwang. Beide Parteien müssen sich durch Anwälte vertreten lassen. Beim Amtsgericht kann man grundsätzlich auch ohne Anwalt prozessieren. Dort hilft bei der Formulierung der Klage eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts kostenlos.

Klage Landgericht Muster

Vereinfachtes Muster für eine mögliche Klage bei einem Landgericht: Datum Rechtsanwalt X (Adresse) An das Landgericht XY (Adresse) Klage

In Sachen

der Name des Klägers, (Adresse), Kläger, -Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt X, (Ort) – gegen Herrn B, (Adresse), Beklagter

beantrage ich Namens und in Vollmacht des Antragstellers

1. Ziel der Klage, etwa Zahlung einer Summe, Für den Fall, dass die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt wird, beantragen wir den Erlass eines entsprechenden Versäumnisurteils (§ 331 Absatz 2 Satz 1 ZPO). Begründung: Es folgen Ausführungen zum jeweiligen Sachverhalt. Beweis: Zeugnis des Herrn C, (Adresse) Gez. Rechtsanwalt X (Unterschrift)

Klage Landgericht Streitwert

Der Streitwert oder Gegenstandswert entscheidet in Zivilsachen über die Zuständigkeit des Gerichts. Bei Streit- oder Gegenstandswerten bis 5.000,00 Euro ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Ab einem Gegenstandswert von 5.000,01 Euro ist das Zivilverfahren beim Landgericht anhängig zu machen. In Familiensachen, aber auch in Mietstreitigkeiten, ist in erster Instanz unabhängig vom Gegenstandswert immer das Amtsgericht zuständig.

Klage Landgericht Fristen

Die Frist zur Klageerwiderung beträgt mindestens zwei Wochen (§ 277 Abs. 3 ZPO). Diese Frist heißt „Einlassungsfrist“. Dazu reicht ein einfacher Satz, indem die Absicht hervortritt, der Klage entgegenzutreten. Wird die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft versäumt, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil erlassen. Dagegen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden. Wählt das Gericht das schriftliche Vorverfahren (§ 276 ZPO), gibt es zunächst keine Terminbestimmung. Dem Beklagten wird die Klage mit der Aufforderung zugestellt, seine Verteidigungsbereitschaft binnen einer Notfrist von zwei Wochen anzuzeigen (§ 276 Abs. 1 S. 1 ZPO). Zugleich wird ihm eine weitere Frist von nochmals zwei Wochen zur Klageerwiderung gesetzt (§ 276 Abs. 1 S. 2 ZPO)

Wann ist eine Klage rechtshängig?

Im Zivilprozessrecht beginnt die Rechtshängigkeit mit Zustellung der Klage an den Beklagten,§ 261 ZPO. Die Rechtshängigkeit ist zu unterscheiden von der Anhängigkeit, die schon mit Eingang der Klage bei Gericht eintritt. Die Rechtshängigkeit bewirkt, dass der streitgegenständliche Anspruch bei keinem anderen Gericht mehr geltend gemacht werden kann und die einmal begründete Zuständigkeit des Gerichts durch nachträgliche Veränderungen nicht berührt wird. Erst ab Rechtshängigkeit besteht zwischen den Parteien ein Prozessrechtsverhältnis; erst ab diesem Zeitpunkt kann überhaupt eine Entscheidung durch das Gericht ergehen. Die Rechtshängigkeit endet mit der formell rechtskräftigen Entscheidung, bei Klagerücknahme (§ 269 ZPO) oder mit einer beiderseitigen Erledigungserklärung (§ 91a ZPO).

Klage Anwalt

Anwalt Beratung Telefon

Bei gezielten Fragen oder für eine juristisch Ersteinschätzung eines Problems bietet sich eine telefonische Rechtsberatung bei einem Anwalt an. Die Kosten einer Telefonberatung richten sich nach der Dauer des Gespräches oder sind auf eine bestimmte Anzahl an Fragen begrenzt. Der Umfang der Beratung hängt vom jeweiligen Anwalt ab. Einige Kanzleien bieten auch eine kostenlose Erstberatung. Vor dem Telefonat sind folgende Punkte beachten: Vorab sind wichtige Punkte zu notieren und zu überprüfen ob diese während des Gesprächs geklärt werden. Vorliegende Unterlagen sollten bereitgehalten werden. Aussagen des Anwalts sollte man sich notieren. Die Vorteile bei einer Beratung am Telefon sind der Sofortkontakt zum Anwalt und dass man keiner anonymen Beratungshotline gegenübersteht.

Rechtsanwalt telefonische Beratung

Rechtsanwälte unterliegen einer Gebührenverordnung, welche vorschreibt, wie viel sie mindestens und höchstens für welche Tätigkeit berechnen dürfen. Zudem dürfen Rechtsanwälte auch aufgrund eines vorher vereinbarten Honorars in gerichtlichen Streitigkeiten oder auf Basis eines Pauschalbetrags abrechnen. Jedoch gibt es auch kostenlose Erstberatungen, welche man mit einer umfangreichen juristischen Beratung nicht vergleichen kann. Im Ergebnis ist ein Rechtsanwalt jedoch auch ein Unternehmer, der nicht während seiner ganzen Arbeitszeit kostenlose Beratung anbieten kann und wird. Bei einer Erstberatung werden nur anfängliche Schritte erörtert, der Fall geschildert und Chancen abgewogen. Sobald der Rechtsanwalt zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss oder soll, werden Honorare fällig, so dass man hier nicht mehr von einer kostenlosen Beratung sprechen kann.


Eine Alternative zum Besuch in der Kanzlei ist die telefonische Rechtsberatung. Dabei besteht die Möglichkeit, über eine Servicerufnummer mit einem Rechtsanwalt für Ihr Fachgebiet zu sprechen. Im Dialog lassen sich Fragen einfach am Telefon klären oder Erfolgsaussichten realistisch abschätzen. Viele Fragen lassen sich innerhalb weniger Minuten klären. Für die, welche weitere Betreuung durch den Anwalt benötigen, steht der beratende Rechtsanwalt zur Verfügung.

Wie funktioniert telefonische Rechtsberatung? So einfach kann Rechtsberatung sein: Sie rufen die Service-Nummer an und sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt. Dieser berät Sie vertraulich und rechtsverbindlich. Die anfallenden Gebühren für das Beratungsgespräch werden unkompliziert über Ihre Telefonrechnung abgerechnet. Keine versteckten Kosten: Sie zahlen erst dann, wenn der Rechtsanwalt tatsächlich mit Ihnen das Gespräch aufnimmt. Die Abrechnung erfolgt selbstverständlich sekundengenau. Die telefonische Rechtsberatung steht der Beratung vor Ort in Kompetenz nicht nach, erspart jedoch Zeit- und Geldaufwand. Die Telefonische Rechtsberatung funktioniert immer dann, wenn es um kleine Fragen des rechtlichen Alltags geht. Wenn ein schriftliches Dokument vom Anwalt benötigt oder auf gerichtliche beziehungsweise außergerichtliche Vertretung benötigt wird, so sollten man einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen.

Anwaltsberatung Kosten

2006 wurden die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt für Verbraucher auf höchstens 190 Euro zzgl. Mwst. festgelegt. Der Wert um den gestritten wird, ist zwar heute grundsätzlich auch noch die Grundlage. Die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt können also höchstens 190 Euro zzgl. Mwst. betragen. Ein Rechtsanwalt muss grund­sätzlich nicht über die Kosten einer Erst­beratung aufklären. Denn von einer Kosten­pflicht muss stets ausgegangen werden. Selbständige und Unternehmer sollten den Anwalt auf die Kosten einer Beratung ansprechen, für sie gilt die Deckelung nämlich nicht.

Gerichtliche Tätigkeit

Die Kosten für eine gerichtliche Vertretung sind grundsätzlich bei allen Anwälten gleich. Die Kosten sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nach dem Streitwert. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dann kann der Rechtsanwalt auch höhere als die gesetzlichen Gebühren fordern. Dies kommt dann vor, wenn der Streitwert so gering ist, dass der Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren für einen Prozess nur eine sehr geringe Vergütung erhalten würde. Zudem können Anwälte seit 2008 in Einzelfällen auch ein Erfolgshonorar vereinbaren.

Außergerichtliche Tätigkeit

Im Falle der außergerichtlichen Tätigkeit eines Anwalts kann ebenfalls über die gesetzlichen Gebühren des RVG abgerechnet werden. Möglich sind auch Vereinbarungen über Stundensätze. Diese können von knapp über 100 Euro pro Stunde in einfachen Fällen über 200 - 300 Euro pro Stunde bis hin zu 700 Euro und mehr in der Stunde reichen. Hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als Dritte Möglichkeit bietet sich außergerichtlich die Vereinbarung eines festen Pauschalhonorars an. Diese Vereinbarung hat für den Mandanten den Vorteil, dass er von Anfang an weiß, mit welchen Kosten er rechnen muss.

Klage Fristen

Eine Klage kann dann noch eingelegt werden, wenn der Anspruch nicht verjährt ist. Nur materiellrechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung, unabhängig, ob sie vertraglicher oder gesetzlicher Natur sind. Die Verjährung ist jedoch für einige Ansprüche gesetzlich ausgeschlossen, wie bestimmte familienrechtliche Ansprüche, Berichtigungsansprüche gegen öffentliche Register, Auseinandersetzungsansprüche von Gemeinschaften, eingetragene Rechte, sowie gemäß § 924 BGB einige nachbarrechtliche Ansprüche. Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Beim Reisevertrag verjähren Ansprüche des Reisenden in zwei Jahren (§ 651g Abs. 2 BGB).

Kann man eine Klage ohne Anwalt einreichen?

Beim Landgericht kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine Klage einreichen. Kläger wie auch Beklagter müssen sich durch Anwälte vertreten lassen. Beim Amtsgericht kann man auch ohne Anwalt prozessieren. Dort hilft bei der Formulierung der Klage und auch bei Schreiben im Laufe des Verfahrens wie der Erwiderung auf die Klage eine Rechtspflegerin oder ein Rechtspfleger der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.

Klage Amtsgericht ohne Anwalt

Außer in bestimmten Familiensachen kann man beim Amtsgericht auch ohne anwaltliche Vertretung Klage erheben und prozessieren. Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

Klage erheben Kosten

Klage Anwaltskosten

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten bestimmt sich nach dem Streitwert. Der Wert der einzelnen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich so wie die Gerichtsgebühren auch, nach einer eigenständigen Tabelle. Grundsätzlich muss jeder seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Die Klägerpartei hat auch grundsätzlich einen Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen. Ohne den Gerichtkostenvorschuss wird das Gericht nicht tätig und stellt dem Gegner die Klage erst gar nicht zu. Nach beendetem Rechtsstreit bestimmt das Gericht im Urteil, wer in welcher Höhe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Gibt das Gericht der Klage wird statt, ist die Folge, dass der Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Umgekehrt ist es, wenn die Klage abgewiesen wird, dann hat der Kläger dem Beklagten sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

Anwaltskosten und Gerichtskosten

Wessen Klage stattgegeben wird, kann die Anwaltskosten und gezahlten Gerichtskosten gegen den Gegner durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss festsetzen lassen und hat einen Erstattungsanspruch gegen den Beklagten. Bei einem Vergleich wird eine Verteilung der Anwaltskosten und Gerichtskosten nach Quoten vorgenommen. Jede Partei beteiligt sich anteilig an den Kosten des Rechtstreits. Die Gerichtskosten bestehen aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen. Gerichtliche Gebühren berechnen sich in der Regel aus dem Streitwert, die gerichtlichen Auslagen berücksichtigen angefallene Auslagen im Prozess. Die Gerichtskosten und die Honorare der Anwälte beider Parteien werden als Prozesskosten bezeichnet. Wer diese tragen muss, entscheidet das Gericht mit dem Urteilsspruch.

Kosten des gegnerischen Anwalts

Grundlage für die Berechnung der Vergütung eines Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Gebühren beinhalten Pauschalen, die je nach Arbeitsaufwand unterschiedlich ausfallen können. Zudem können Anwalt und Mandant eine individuelle schriftliche Honorarvereinbarung treffen, sodass die Kosten für die Anwälte der beiden Parteien voneinander abweichen können.

Wer trägt die Prozesskosten?

Das Gericht entscheidet im Urteil über die Kosten und entscheidet, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Wer verliert, der muss auch die Kosten des Rechtsstreites tragen (§ 91 ZPO). Bei teilweisen obsiegen und unterliegen wird eine Quote gebildet. Oft ist es jedoch so, dass das Gericht der Klage nur zum Teil stattgibt und im Übrigen die Klage abweist. In diesem Falle werden beide Parteien anhand des Verhältnis ihres jeweiligen Obsiegens und Unterliegens an den Kosten des Rechtsstreits beteiligt (§ 92 ZPO). Das Gericht rechnet eine Quote aus und bestimmt so, wie hoch die jeweilige Kostenlast ausfällt Wird die Klage zurückgenommen oder erledigt sich der Rechtsstreit, bestimmt das Gericht nach billigem Ermessen, wer die Kosten zu tragen hat. In diesem Falle prüft das Gericht die jeweiligen Erfolgsaussichten für den Kläger und den Beklagten und trifft dann eine Kostenentscheidung. Wird das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich zwischen den Parteien beendet, so haben diese auch zu vereinbaren, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Wird keine Regelung über die Vergleichsgebühr getroffen, so hat jede Partei die eigenen Kosten des Vergleichs selbst zu tragen (§ 98 ZPO).

Kann man eine Klage abweisen?

Eine Klageabweisung kommt dann in Betracht, wenn der Klageantrag unzulässig oder unbegründet war, § 597 ZPO. Ein Antrag die Klage abzuweisen ist dann zu stellen, wenn der mit der Klage verfolgte Zweck nicht eintritt. Im Einzelfall kann auch eine teilweise Abweisung beantragt werden. Als Begründung kann der Beklagte eine Vielzahl von Varianten vortragen. Zum einen kann der Beklagte zur Begründung vortragen, dass zum Beispiel die Parteifähigkeit, oder Prozessfähigkeit fehlt.