Legaldefintion

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Legaldefinition ist eine durch ein Gesetz gegebene Begriffsbestimmung.

  • Bsp: § 651a Abs. 2 S. 1 BGB definiert den Begriff der Pauschalreise als "eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise".
  • Liegt eine Legaldefinition vor, ist der Begriff im Wesentlichen bestimmt und muss nicht durch die Rechtsprechung oder die Wissenschaft ausgelegt bzw. definiert werden.