Luftfreiheiten

Aus PASSAGIERRECHTE
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Die Freiheiten der Luft sind eine Reihe von Luftfahrtrechten, die Fluggesellschaften eines Staates das Privileg geben, den Luftraum eines anderen Staates zu betreten oder in diesem Staat zu landen. Die Freiheiten der Luft entstanden als Folge der Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß der Liberalisierung im Chicagoer Abkommen. Die Initiative zur Verhandlung von standardisierten Luftrechten für alle Länder ging von den USA aus, aber die meisten anderen Staaten hatten Bedenken darüber gehabt, dass die großen US-amerikanischen Airlines ohne strikte Regeln den Markt dominieren würden. Die Freiheiten der Luft sind die Grundbausteine des internationalen zivilen Luftfahrtstreckennetzes. Die Verwendung der Begriffe „Freiheit“ und „Recht“ verleihen die Berechtigung, internationale Luftfahrtdienste nur im Rahmen der multilateralen und bilateralen Luftverkehrsabkommen zu leisten.
Die ersten beiden Freiheiten betreffen die Durchreise der Zivilverkehrsflugzeuge durch ausländischen Luftraum und Flughäfen, die anderen erstrecken sich auf die internationale Beförderung von Personen, Post und Fracht. Die Freiheiten eins bis fünf sind von den internationalen Abkommen, insbesondere Chicagoer Übereinkommen, offiziell aufgelistet. Einige anderen kamen erst später hinzu und, obwohl sie nicht durch internationale, breit anwendbare Verträge anerkannt sind, so haben die meisten Länder diese angenommen. Die Freiheiten mit niedrigeren Nummern sind relativ universell, während die Höheren seltener angewandt werden und eher umstritten sind. Liberale Open Skies Abkommen stellen oft die am wenigsten strenge Form von Luftverkehrsabkommen und können viele, wenn nicht alle Freiheiten beinhalten. Davon gibt es nicht viele, gute Beispiele sind die jüngsten Luftverkehrsmärkte in der Europäischen Union und zwischen Australien und Neuseeland.

Überblick

Die Freiheiten der Luft gelten für die kommerzielle Luftfahrt. Die Begriffe „Freiheit“ und „Recht“ sind eine verkürzte Form der Bezugnahme auf die Art des internationalen Dienstleistungsverkehrs, der zwischen zwei oder mehreren Staaten erlaubt ist. Auch wenn diese Leistungen gestattet sind, können Fluggesellschaften dennoch mit Zugriffseinschränkungen durch Vertragsbedingungen oder aus anderen Gründen konfrontiert sein.

Freiheit Beschreibung Beispiel
1. Das Recht, einen fremden Staat ohne Landung zu Überfliegen Toronto – Mexiko-Stadt, eine kanadische Airline überfliegt die USA
2. Technische Zwischenlandung – das Recht, aufzutanken oder Wartungsarbeiten durchzuführen, ohne Ein- oder Aussteigen der Passagiere bzw. Be- oder Entladen der Fracht Toronto – Mexiko-Stadt, ein kanadisches Luftverkehrsunternehmen landet um aufzutanken
3. Das Recht zum direkten Transport aus dem eigenen Land zum anderen kanadische Fluggesellschaft fliegt Toronto – Chicago
4. Das Recht zum direkten Transport aus dem fremden Land ins eigene zu fliegen ein Flug Toronto – Chicago von einer US-amerikanischen Airline
5. Das Recht zum Transport zwischen fremden Staaten mit dem Start oder Ende im eigenen Land Ein Flug Doha – Bangkok – Kuala Lumpur von einer katarischen Fluggesellschaft
6. Das Recht zum Transport zwischen fremden Staaten mit einem Zwischenstopp im eigenen Land aus nicht technischen Gründen Ein Flug Dubai – Kairo – Paris von einer ägyptischen Fluggesellschaft
7. Das Recht zum Transport zwischen fremde Staaten ohne Start, Umstieg oder Landung im eigenen Land ein Flug Kuala Lumpur – Jakarta von einem italienischen Carrier
8. Das Recht zum Flug innerhalb eines fremden Staates mit Abflug oder Ankunft im eigenen Land (aufeinanderfolgende Kabotage) ein Flug von Chicago mit einem Stopp in New York und Ziel in Toronto, durchgeführt von einer kanadischen Fluggesellschaft
9. Das Recht, innerhalb eines fremden Landes zu fliegen, ohne Berührung des eigenen Landes (unabhängige Kabotage) ein Flug Beijing – Shanghai von einem italienischen Luftbeförderungsunternehmen

Transitrechte

Die erste und die zweite Freiheit gewähren Rechte, einen fremden Staat zu durchqueren, ohne den Passagier- oder Frachtverkehr zu berühren und sind als Transitrechte bekannt. Das Übereinkommen von Chicagoer entwarf ein multilaterales Abkommen, bekannt als Internationales Luftverkehrstransitabkommen (IASTA) oder „Zwei-Freiheiten-Abkommen“, das diese Rechte allen unterzeichneten Staaten zusprach. Bis zur Mitte 2007 129 Staaten haben diesen Vertrag unterzeichnet. Ein Land, das Transitrechte gewährt, kann dafür eine Gebühr erheben. Die Angemessenheit dieser Gebühr wurde kontrovers diskutiert.

Erste Freiheit

Die erste Freiheit ist das Recht, ein fremdes Land ohne Stopp zu überfliegen. Es gibt das Privileg, das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates zu überfliegen, ohne zu landen. Vertragsstaaten des IASTA gewähren diese Freiheit (sowie die zweite Freiheit) anderen Vertragsstaaten unter der Bedingung, dass das durchfliegende Luftfahrzeug die vereinbarte Strecke nutzt. Im Jahr 2007 waren 129 Staaten Parteien dieses Vertrages, einschließlich solchen Größen wie USA, Indien und Australien. Brasilien, Russland, Indonesien und China haben, hingegen, nicht unterzeichnet. Kanada hat das Abkommen im Jahr 1988 verlassen. Diese großen und strategisch gelegenen nicht IASTA-Mitglieder präferieren es, mehr Kontrolle über die Bewegungen ausländischer Airlines in ihrem Luftraum und eigene Transitabkommen mit anderen Staaten je nach Einzelfall auszuhandeln. Seit dem Ende des Kalten Krieges waren die ersten Freiheitsrechte fast vollständig universell. Die meisten Länder fordern eine vorherige Anmeldung zum Überflug und können dafür erhebliche Gebühren verlangen.
IASTA überlässt jedem Vertragsstaat die Wahl, von ausländischen Fluggesellschaften „angemessene“ Gebühren für die Nutzung ihrer Flughäfen und Einrichtungen zu erheben (was logisch gesehen auf die zweite Freiheit anwendbar wäre). IATA schreibt vor, dass diese Gebühr nicht höher sein darf, als der Preis für heimische Fluggesellschaften, die gleiche internationale Leistungen erbringen. Tatsächlich müssen Fluggesellschaften meist für das Überfliegen des fremden Luftraumes ohne die Nutzung der Flughäfen zahlen. Länder, die nicht Vertragsparteien des IASTA sind, erheben ebenfalls Überfluggebühren. Russland ist dafür bekannt, hohe Gebühren zu verlangen, insbesondere für Flüge über die Arktis auf Strecken zwischen Nordamerika und Asien, die Sibirien überqueren. Im Jahr 2008 hat Russland aufgrund von verspäteten Zahlungen vorübergehend der Lufthansa Cargo das Recht verweigert, seinen Luftraum zu überfliegen. Europäische Fluggesellschaften zahlen jährlich 300 Millionen Euro für dieses Recht.

Zweite Freiheit

Die zweite Freiheit erlaubt eine Landung aus technischen Gründen, ohne dass Passagiere aussteigen oder zusteigen und ohne das Flugzeug mit Fracht zu be- oder entladen. Es ist das Recht, in einem Land einen Stopp nur zwecks Auftanken oder Wartung zu machen. Die Rechte der zweiten Freiheit werden fast ausschließlich von Frachtfluggesellschaften genutzt.
Das berühmteste Beispiel der Anwendung der zweiten Freiheit ist Flughafen Shannon, Irland, der bis 1960 als Haltepunkt für die meisten Nordatlantikflüge verwendet wurde. Der Halt wird heute immer noch für manche Flüge aus China und Taiwan in die USA genutzt. Flüge zwischen Europa und Südafrika hielten oft in Sal (Kap Verde), vor der Küste Senegals, da viele afrikanische Länder das Überfliegen während des Apartheid-Regimes nicht gestattet haben. Flughafen Gander in Neufundland war ebenfalls ein frequentierter Haltepunkt für Flüge aus den UDSSR und Ost-Deutschland auf dem Weg in die Karibik, Zentralamerika, Mexiko und Südamerika.

Verkehrsrechte

Im Gegensatz zu Transitrechten erlauben Verkehrsrechte kommerzielle internationale Flugdienstleistungen zwischen, durch und in manchen Fällen innerhalb der Staaten, die Vertragsparteien entsprechender Abkommen und Verträge sind. Während es vereinbart wurde, dass die Freiheiten drei, vier und fünf zwischen den Staaten verhandelt werden sollen, war das internationale Luftverkehrsabkommen (Fünf-Freiheiten-Abkommen) auch für Signaturen geöffnet, die für alle fünf Freiheiten unterzeichnen wollen. Die restlichen vier Freiheiten sind auch durch einige Luftverkehrsabkommen möglich gemacht worden, sind aber nicht „offiziell“ anerkannt, weil sie nicht im Übereinkommen von Chicago erwähnt wurden.

Dritte und vierte Freiheit

Die Freiheiten drei und vier ermöglichen grundlegende internationale Dienstleistungen zwischen zwei Staaten. Auch wenn diese bewilligt sind, können einige Vereinbarungen viele Aspekte des Verkehrs wie Flughafenkapazität, Häufigkeit der Flüge, erlaubte Fluggesellschaften und Flughäfen immer noch einschränken. Die Rechte der dritten und vierten Freiheit werden fast immer gleichzeitig in bilateralen Abkommen zwischen den einzelnen Staaten gewährt.

Sonstige Rechte

Die restlichen Freiheiten ermöglichen die Beförderung zwischen und in den Ländern, die für ausführende Fluggesellschaften fremd sind. Die fünfte Freiheit ist heute die umstrittenste von allen.

Fünfte Freiheit

Die fünfte Freiheit erlaubt es, Flugverkehr zwischen zwei fremden Ländern als Teil der Verbindung zum eigenen Land zu betreiben. Sie gibt das Recht, Passagiere aus dem eigenen Land in das fremde und aus diesem Land in das nächste usw. zu transportieren. Die „inoffizielle“ siebte Freiheit ist eine Variation der fünften Freiheit und ermöglicht internationale Flugdienstleistungen völlig außerhalb des Heimatlandes. Die Rechte der fünften Freiheit sollen die Wirtschaftlichkeit der Langstreckenflüge verbessern, werden aber von lokalen Fluggesellschaften und Regierungen eher als potenziell unfair in Bezug auf ihre primären Verkehrsrechte (dritte und vierte Freiheit) betrachtet. Die Verhandlungen über die fünfte Freiheit können länger dauern, weil in der Praxis die Zustimmung von mindestens drei verschiedenen Staaten erforderlich ist.
Die fünfte Freiheit war für die ökonomische Stabilität der Luftfahrt bis zu den frühen 80er dienlich, danach hatten große Fortschritte in der Technik und verstärktes Passagieraufkommen die Entwicklung der Nonstop-Flüge nach vorn getrieben. Die Überkapazitäten der Multi-Sektor-Strecken konnten dadurch gefüllt werden, dass Passagiere entlang der Routen abgeholt und abgesetzt werden konnten. Es war ferner nicht unüblich, dass Fluggesellschaften mehrere Landungen auf dem Weg zur Destination einplanten. Die Rechte der fünften Freiheit waren zwischen Europa und Afrika, Südamerika und dem Fernen Osten weit verbreitet. Ein Beispiel für einen Multi-Sektor-Flug der Mitte der 80er Jahre war die Strecke der Alitalia von Rom, über Athen, Delhi, Bangkok und Hongkong nach Tokio.
Die fünfte Freiheit wird von den Airlines ersucht, die weniger bediente Strecken fliegen wollen, oder von denen, die bereits nach der zweiten Freiheit der Luft technische Stopps machen. Regierungen (zum Beispiel Thailand) begrüßen manchmal die fünfte Freiheit als eine Möglichkeit, den nationalen Tourismus durch Erhöhung der Sitzplatzanzahl zu fördern, obwohl es auch wiederum Stimmen gegen die Liberalisierung der Verkehrsrechte geben kann, um kommerziellen Interessen eines Flag-Carriers zu schützen. Die fünfte Freiheit sorgte für kontroverse Diskussionen in Asien aufgrund von defizitären Leistungen der Fluggesellschaften in den Ländern, die sie empfangen haben. Besonders aus Protest gegen Flugdienstleistungen der US-amerikanischen Unternehmen haben einige Staaten die Rechte der fünften Freiheit nur ungern gewährt, während die sechste Freiheit immer mehr an Bedeutung für asiatische Fluggesellschaften gewann.
Das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Japan und USA aus dem Jahr 1952 kann als das am meisten umstrittene angesehen werden, weil bestimmte US-Fluggesellschaften ein unbeschränktes Recht für Flüge zu fernöstlichen Destinationen über Japan hinaus bekommen haben. Zum Beispiel, noch in den früher 90er hat die japanische Regierung die Freigabe der Strecke New York City – Osaka – Sydney verweigert, was zu Protesten der US-Regierung und US-amerikanischen Fluggesellschaften geführt hat. Die Regierung Japans behauptete, dass etwa 10% des Verkehrs im Sektor zwischen Japan und Australien durch die Freiheiten drei und vier ausgeführt von und in die USA zustande kamen, während das bilaterale Abkommen festlegte, dass die primäre Begründung für die fünfte Freiheit die maximale Auslastung dieser 10% war. Japan hatte viele ungenutzte Rechte jenseits der USA gewährt, aber aufgrund von hohen Betriebskosten der japanischen Airlines und geografischer Gegebenheiten wurden diese als weniger wertvoll angesehen, als die Verkehrsrechte, die die USA genießen durfte. Japan diente als ein praktisches Tor für nordamerikanische Reisende auf dem Weg nach Asien. Im Jahr 1995 wurde der Vertrag zwischen Japan und USA auf einige Rechte für japanische Carrier und einige Beschränkungen den US-Fluggesellschaften gegenüber erweitert.

Sechste Freiheit

Die „inoffizielle“ sechste Freiheit vereint die Freiheiten drei und vier und stellt das Recht dar, Passagiere oder Fracht zwischen zwei Staaten mit einer Landung im eigenen Staat zu befördern. Es kann auch als eine Form der fünften Freiheit mit einem Zwischenstopp in der Heimat der ausführenden Fluggesellschaft dargestellt werden. Einige Staaten versuchen, den Verkehr nach der sechsten Freiheit wie den Verkehr der fünften Freiheit zu regeln. China ist ein Beispiel für ein Land, das diese Rechte dem Verkehr der Drittstaaten verwehrt. Insbesondere ist es schwierig für Fluggesellschaften die Erlaubnis aus China zu bekommen, das Land über Codeshare-Flüge anzufliegen.
Da Luftverkehrsabkommen im Wesentlichen auf die Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz durch einen fairen Austausch von Verkehrsrechten abzielen, kann das Ergebnis der bilateralen Verträge nicht voll gegenseitig sein, sondern stellt eher eine Reflexion der relativen Größe und geografischen Lage der Märkte dar, insbesondere wenn ein größeres Land mit einem Kleineren Verhandlungen führt. Im Austausch für die Gewährung der fünften Rechte dem größeren Staat kann der Kleinere Flüge zu weiteren Zielen aus dem größeren Land gemäß der sechsten Freiheit betreiben.
Viele asiatische Fluggesellschaften machen von der sechsten Freiheit Gebrauch, weitgehend um Passagiere zu den Zielen zwischen Europa und Australasien (auch Känguru-Route genannt) zu bringen.

Siebte Freiheit

Die inoffizielle siebte Freiheit ist ebenfalls eine Abwandlung der fünften Freiheit. Sie verleiht das Recht, Fracht und Passagiere zwischen zwei Ländern zu befördern, ohne in das Heimatland weiter zu fliegen oder dort zu starten.
Die siebte Freiheit ist selten anzutreffen, weil sie für kommerzielle Luftfahrt wenig attraktiv ist. Nur in Europa können durch ein Open-Skies-Abkommen viele Billigflieger solche Rechte genießen dürfen. Am 2. Oktober 2007 hat Vereinigtes Königreich einen Vertrag mit Singapur unterzeichnet, der eine unbegrenzte siebte Freiheit zusammen mit einem vollständigen Austausch anderer Freiheiten ermöglichte.

Kabotage

Unter Kabotage versteht man den Transport von Gütern oder Personen innerhalb eines Landes, der von einem ausländischen Unternehmen ausgeführt wird. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Schifffahrt, umfasst heute auch die Luftfahrt, Eisenbahn und den Straßenverkehr.

Aufeinanderfolgende Kabotage

Die achte Freiheit umfasst das Recht zur Beförderung von Gütern und Personen zwischen zwei oder mehreren Destinationen innerhalb eines Fremdstaates. Außerhalb von Europa wird die achte Freiheit äußerst selten genossen. Die Europäische Union, jedoch, garantiert dieses Recht für alle Mitgliedsstaaten. Andere Beispiele sind: Single Aviation Market (SAM) zwischen Australien und Neuseeland aus dem Jahr, das Protokoll zum multilateralen Übereinkommen zur Liberalisierung des internationalen Luftverkehrs (MALIAT) zwischen Brunei, Chile, Neuseeland und Singapur aus dem Jahr 2001, die “Inselhüpfer“-Route der United Airlines von Guam nach Honolulu. In de Regel werden solche Berechtigungen nur dort zugelassen, wo das heimische Streckennetz sehr unterentwickelt ist. Ein bemerkenswerter Beispiel war das Recht der Pan Am (die älteste US-amerikanische Fluggesellschaft), Flüge zwischen Frankfurt und West-Berlin in den 50er bis 80er Jahren durchzuführen, obwohl politische Umstände diktierten, dass nur Fluggesellschaften der Alliierten – der USA, Großbritannien und Frankreich – ihre Maschinen auf dem Flughafen in West-Berlin landen dürfen. Zwischen Großbritannien und Neuseeland besteht seit 2005 ein unbeschränktes Kabotage-Recht. Angesichts der Entfernung zwischen den beiden Staaten kann dieses Abkommen eher als ein politisches Prinzip betrachtet werden, als die Erwartung, dass die Rechte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Ferner hat Neuseeland seit 1999 ein Abkommen über die achte Freiheit mit Irland.

Unabhängige Kabotage

Die Freiheit, Güter und Personen innerhalb eines Fremdstaates ohne aus dem Heimatland zu starten oder dahin weiter zu fliegen. Es unterscheidet sich vom Begriff der „wahren Kabotage“ dahin gehend, dass es keine direkte Beziehung zum Heimatland besteht. Das oben genannte EU-Abkommen fällt in diese Kategorie.