Zerstörung Gepäck

Aus PASSAGIERRECHTE
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Stellt der Passagier bei der Gepäckausgabe am Flughafen fest, dass sein Gepäck total beschädigt auf dem Band erscheint, sollte er unbedingt sofort Maßnahmen ergreifen. Im Zweifelsfall stehen ihm Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter zu. Die Zerstörung ist von der Beschädigung abzugrenzen. Eine Zerstörung setzt über die Beschädigung hinaus voraus, dass die Brauchbarkeit der Gepäckgegenstände vollkommen aufgehoben ist.

Siehe dazu:

Bei Feststellung eines Verlustes, einer Zerstörung oder Verspätung des Gepäcks am Zielflughafen: Gepäckverlust
Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges: Gepäckbeschädigung
Rechtsgrundlage etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das Montrealer Übereinkommen
Begriff des Gepäcks: Gepäck
Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen Gerichtsstand bei Gepäckschäden