Quelltext der Seite Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 04.10.2012, Aktenzeichen C‑22/11
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Du bist aus dem folgenden Grund nicht berechtigt, die Seite zu bearbeiten:
Du kannst den Quelltext dieser Seite betrachten und kopieren.
Zurück zur Seite Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 04.10.2012, Aktenzeichen C‑22/11.