Anwaltsregister

Aus PASSAGIERRECHTE
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Rechtsbeistand im Flugrecht und Reiserecht

Das deutsche und europäische Reisevertragsrecht, die europäischen Fluggastrechte (der VO (EG) Nr. 261/2004) und das Luftverkehrsrecht sind nicht einheitlich kodifizierte Rechtsgebiete mit zum Teil höchst komplizierten und sich widersprechenden Rechtsnormen. Häufig wenden sich Fluggäste und Reisende mit konkreten Fragen zu einem rechtlichen Einzelfall an uns und fragen nach einer rechtlichen Bewertung, einer Rechtsberatung oder der möglichen Vorgehensweise. Das Gemeinschaftsprojekt 'Passagierrechte.ORG' bietet keine Rechtsdienstleistungen an. Betroffene Passagiere oder Fluggäste sollten sich an Rechtsanwälte für Reiserecht oder Rechtsanwälte für Flugrecht wenden. Des Weiteren steht Fluggästen die Schlichtungsstelle Flugverkehr für ein Schlichtungsverfahren in Fluggastangelegenheiten zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle Flugverkehr versucht im Schlichtungsverfahren, Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen aus einer Flugverspätung, einer Stornierung des Fluges oder bei Gepäckverspätung oder Gepäckverlust außergerichtlich beizulegen. Fluggäste sollten sich als Anspruchsberechtigte von geldwerten Forderungen über die verschiedenen Alternativen der Rechtsverfolgung erkundigen. Schließlich gibt es verschiedenste Inkassodienstleister, die sich auf das Eintreiben von Fluggastansprüchen spezialisiert haben.

Die Interessenvertretung durch Rechtsanwälte mit entsprechender Qualifizierung in europäischen Fluggastrechten ist das parteiische Durchsetzen der Forderung gegenüber einer Fluggesellschaft. Das Schlichtungsverfahren in Fluggastrechtangelegenheiten ist ein Verfahren mit dem Ziel der gütlichen Einigung der Parteien und nicht mit dem Ziel der Anspruchsdurchsetzung.


Vorgehen im Rechtsstreit

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Die Leser des Wiki empfehlen in Kommentaren und Beiträgen, sich im Rahmen von Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft zunächst über die Rechtslage zu informieren. Sobald die möglichen Ansprüche dem Rechtsgrunde nach identifiziert sind, wird empfohlen, sich über die zu beachtenden Fristen zu informieren. Weiterhin sollten zunächst die gegebenen Rechtsanprüche geprüft werden.


Es gibt zahlreiche Musterbriefe und Musterschreiben, die als Vorlage genutzt werden können, um gegenüber einer Fluggesellschaft oder einem Reiseveranstalter zunächst seine Ansprüche und Forderungen zu formulieren und diesen damit rechtssicher in Verzug zu setzen. Sollte die Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagieren oder die geltend gemachten Forderungen nicht erfüllen, kann die Rechtsverfolgung an spezialisierte Rechtsanwälte übergeben werden.



Anwaltssuche

Es ist im Einzelfall nicht leicht, einen passenden und kompetenten Fachanwalt zu finden. Die Stiftung Warentest empfiehlt, sich zunächst im Internet über die Fachkenntnisse, Kompetenzen und die Erfahrungen eines Rechtsanwaltes für Flugrecht zu informieren (vgl. Der beste Weg zum Anwalt, Finanztest 3/2013, S. 12). Sodann hilft ein erstes Telefonat mit dem Rechtsanwalt, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. "Natürlich will jeder einen möglichst qualifizierten Anwalt", wie die Finanztest über die Erfahrungen der Leser schreibt. Die Stiftung Warentest schreibt über Leserberichte, dass viele von Rechtsschutzversicherungen vermittelte bzw. empfohlene "Partneranwälte ... wenig Biss" hatten und "kein Engagement" zeigten. Das hänge laut Stiftung Warentest häufig damit zusammen, dass die Vertragsanwälte und Rechtsanwälte der Rechtsschutzversicherer mit den Versicherungen "Pauschalen am unteren Gebührenrand" vereinbart haben, was zur Folge hat, dass die Motivation für die optimale und engagierte Interessenvertretung des Kunden fehlt. Stattdessen können Rechtsuchende über Anwaltsportale und Internetportale Rechtsanwälte oder Fachanwälte finden. Auch Rechtsschutzversicherte haben die freie Anwaltswahl und müssen sich nicht mit dem vom Versicherer vermittelten Rechtsanwalt zufrieden geben (vgl. Art. 4 Abs. 1 (a) Richtlinie 87/344/EWG zur Koordinierung der Rechtsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung sowie zuletzt EuGH Urt. v. 10.09.2009, Rs. C-199/08 Erhard Eschig gegen UNIQA Sachversicherung AG). Jeder Versicherte kann sich Rat bei einem Anwalt, Experten oder Spezialisten seiner Wahl einholen.

Im Folgenden werden Rechtsanwälte vorgestellt, die sich als Experten, Fachanwälte (Deutschland: Fachanwalt für..., Schweiz: Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV..., Frankreich: Avocat spécialisé dans... oder Avocat spécialiste du droit...) oder Spezialisten auf ein bestimmtes Rechtsgebiet konzentrieren. Suchen Sie einen Fachanwalt oder Experten an Ihrem Wohnort oder in einer bestimmten Stadt, können Sie die Suche auch über das Fachanwaltsregister www.FACHANWALT-FUER.de tätigen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsdienstleistungen anbieten und daher auf Rechtsanwälte in Deutschland, der Schweiz und Frankreich verweisen.


Rechtsanwaltsverzeichnisse

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Die folgenden Verzeichnisse und Webkataloge führen Rechtsanwälte und Kanzleien mit den Spezialgebieten Reiserecht, Fluggastrechte, Flugrecht und Gepäckschadensrecht. Da es den Titel Fachanwalt für Reiserecht oder Fachanwalt für Flugrecht nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gibt, kommunizieren Rechtsanwälte für Reiserecht besondere Kenntnisse und Erfahrungen häufig über Gegnerlisten, Fachbeiträge oder Referenzen. Im Folgenden werden daher Verzeichnisse empfohlen, die Rechtsanwälte mit dem Interessenschwerpunkt oder Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht, Luftverkehrsrecht und Flugrecht listen.


Bundesweite Anwaltssuche: www.AUSKUNFT-RECHTSANWALT.de

Fachanwaltsregister: www.FACHANWALT-FUER.de

Reise-Recht-Wiki: www.REISE-RECHT-WIKI.de


Rechtsanwälte für Reiserecht

Die folgenden Rechtsanwälte arbeiten im Schwerpunkt in der Rechtsberatung im Reiserecht und Reisevertragsrecht und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an:

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Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS (Webseite: www.ra-janbartholl.de) bietet bundesweite Rechtsberatung zu Rechtsstreitigkeiten aus dem Reisevertragsrecht, wie z.B. Reisemängel einer Pauschalreise und anschließende Reisepreisminderung, Stornierung einer Reise und Rückerstattung der Reisekosten, Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude und nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, Entschädigung wegen einer Flugzeitenänderung und ähnliche Rechtsprobleme. Die aus Presse und Medien bekannte Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS bietet Rechtsberatung im Reiserecht bundesweit an. Rechtsanwalt Jan Bartholl ist Anwalt für Reiserecht und Mitglied der IFTTA (International Travel and Tourist Advocates), der EALA (European Air Law Association), Schlichter der Schlichtungsstelle Flugverkehr und Vertrauensanwalt des Reise-Recht-Wiki. Die Rechtsberatung im Reiserecht und Interessenvertretung im Reisevertragsrecht umfasst vor allem die Erstberatung von Reisenden, die Probleme im Rahmen ihrer Pauschalreise feststellen mussten. Rechtsstreitigkeiten können sich bereits vor oder bei Buchung der Urlaubsreise ergeben (falsche Buchungsdaten, kostenlose Stornierung der Reise wegen erheblichen Störungen, irrige Namensangaben, Flugzeitenverlegung, Flugverlegung, Umbuchung, etc.). Während der Reise sind häufig Probleme im Rahmen der Beförderung (Flugverspätung und damit entgangene Urlaubsfreude oder vertane Urlaubszeit durch Warten am Flughafen, typische Reisemängel: Baulärm, Unterkunft schlechter als gebuchte Hotelkategorie, notwendiger Hotelwechsel oder Zimmerwechsel) oder sonstige Probleme am Urlaubsort zu regulieren.


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Rechtsanwälte für Gepäckschadensrecht

Die folgenden Rechtsanwälte arbeiten im Schwerpunkt in der Rechtsberatung in Fällen von Gepäckschäden oder Gepäckverspätung und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an:

Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS (Webseite: www.ra-janbartholl.de) bietet bundesweite Rechtsberatung und Interessenvertretung zu Gepäckschadensangelegenheiten. Die Kanzlei für Gepäckrecht bietet die Vertretung in Gepäckrechtsstreitigkeiten zu Gepäckverspätung (Koffer wurde nach dem Flug verspätet angeliefert, Gepäck wurde verspätet befördert), Gepäckbeschädigung (Koffer war nach dem Flug beschädigt oder zerstört, oder einzelne Gegenstände aus dem Reisegepäckstück wurden beschädigt, verdreckt oder zerstört) oder Gepäckverlust (der aufgegebene Koffer ist weg und seit Ankunft am Flughafen verschollen). Die Interessenvertretung in Gepäckschadensfällen umfasst bei Pauschalreisenden die Anspruchsgeltendmachung gegenüber dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft und im Falle der Nur-Flug-Beförderung die Anspruchsgeltendmachung gegenüber der vertraglichen Fluggesellschaft und- soweit abweichend- gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft. Im Rahmen der verspäteten Andienung von aufgegebenem Reisegepäck sind typischerweise Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz für Kommunikationskosten, Fahrtkosten und Kosten für ersatzbeschaffte Gegenstände vor Ort begründet. Bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung bestehen Ansprüche auf Schadensersatz aller entstandenen Aufwendungen, Kosten und Schäden. Es gibt zwar eine Haftungshöchstgrenze von 1.131 SZR (Sonderziehungsrechte). Diese greift jedoch nicht bei Leichtfertigkeit der Airline, welche bei Gepäckverlusten anzunehmen ist. Daher haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich für alle entstandenen Schäden. Rechtsanwalt Jan Bartholl arbeitet in der Kanzlei Bartholl BLS im Bereich der Interessenvertretung und Prozessführung in Gepäckschadensangelegenheiten und im Transportrecht. Rechtsanwalt Bartholl ist Ansprechpartner für alle Fragen zu Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverlust.

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Rechtsanwälte für Flugrecht

Die folgenden Rechtsanwälte arbeiten im Schwerpunkt in der Rechtsberatung im Luftverkehrsrecht, zu Fluggastansprüchen nach der VO (EG) Nr. 261/2004 und zum Flugrecht und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an:

Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS (Webseite: www.ra-janbartholl.de) bietet bundesweite Rechtsberatung und Interessenvertretung in allen Fluggastrechtangelegenheit. Das europäische Fluggastrecht umfasst Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Entschädigung bei Flugverspätung in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR pro Person. Im Rahmen der Flugannullierung oder Flugverspätung sind grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz wegen Hotelkosten, Telefonkosten, Kosten für einen Ersatzflug, Kosten für eine Umbuchung oder Aufwendungsersatz für Verpflegungskosten oder Fahrtkosten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel begründet. Die Rechtsanwaltskanzlei arbeitet mit der Schlichtungsstelle Flugverkehr zusammen und bietet im Einzelfall die Schlichtung in Fluggastrechtangelegenheiten. Da viele Fluggesellschaften versuchen, Fluggäste hinzuhalten und zu zermürben, ist betroffenen Fluggästen zu empfehlen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung mit einem Anwalt für Fluggastrechte zu klären. Rechtsanwalt Jan Bartholl arbeitet im Schwerpunkt in der Interessen- und Prozessvertretung in Fluggastrechtangelegenheiten. Durch die langjährige Erfahrung in Fluggastrechtstreitigkeiten ist Rechtsanwalt Bartholl kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen bezüglich der Ansprüche von Fluggästen auf Entschädigung bei Flugverspätung, Ausgleichszahlung bei Flugannullierung oder Schadensersatz bei einer Flugzeitenverlegung.

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