Immaterieller Schaden
Version vom 14. November 2018, 09:36 Uhr von Wikipadmin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Als immaterieller Schaden (auch Nichtvermögensschaden) ist ein Schaden definiert, der kein Vermögensschaden ist, also nicht geldwerte Rechtsgüter, sondern b…“)
Als immaterieller Schaden (auch Nichtvermögensschaden) ist ein Schaden definiert, der kein Vermögensschaden ist, also nicht geldwerte Rechtsgüter, sondern beispielsweise Körper, Freiheit oder Ehre betrifft.