Anwaltsregister

Aus PASSAGIERRECHTE
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Das deutsche und europäische Reisevertragsrecht, die europäischen Fluggastrechte (der VO (EG) Nr. 261/2004) und das Luftverkehrsrecht sind nicht einheitlich kodifizierte Rechtsgebiete mit zum Teil höchst komplizierten und sich widersprechenden Rechtsnormen. Häufig wenden sich Fluggäste und Reisende mit konkreten Fragen zu einem rechtlichen Einzelfall an uns und fragen nach einer rechtlichen Bewertung, einer Rechtsberatung oder der möglichen Vorgehensweise. Das Gemeinschaftsprojekt 'Passagierrechte.ORG' bietet keine Rechtsdienstleistungen an. Betroffene Passagiere oder Fluggäste sollten sich an Rechtsanwälte für Reiserecht oder Rechtsanwälte für Flugrecht wenden. Des Weiteren steht Fluggästen die Schlichtungsstelle Flugverkehr für ein Schlichtungsverfahren in Fluggastangelegenheiten zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle Flugverkehr versucht im Schlichtungsverfahren, Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen aus einer Flugverspätung, einer Stornierung des Fluges oder bei Gepäckverspätung oder Gepäckverlust außergerichtlich beizulegen. Ziel einer Schlichtung im Flugrecht ist die einvernehmliche Streitbeilegung beider Parteien mittels eines Schlichtungsvorschlages, eines Schlichtungsvergleiches bzw. eines Schiedsspruches. Da das Schlichtungsverfahren in Fluggastrechten eine außergerichtliche und freiwillige Konfliktlösungsmöglichkeit ist, müssen beide Parteien mit dem Schlichtungsverfahren einverstanden sein. Bereits an dieser Voraussetzung scheitern die meisten Schlichtungsgesuche. Die Fluggesellschaften zeigen meist wenig Entgegenkommen und versuchen Fluggäste durch die gezielte Hinhalte- und Verzögerungstaktik zu zermürben. In diesen Fällen ist es unausweichlich, den Rechtsstreit durch eine rechtsverbindliche gerichtliche Entscheidung mit Rechtskraft zu beenden. Da Rechtsanwälte für Fluggastrechte berufsrechtlich verpflichtet sind, die Interessen ihrer Mandanten parteilich zu vertreten, besteht für Fluggastrechte die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft vollumfänglich durchzusetzen.

Im Folgenden werden Rechtsanwälte vorgestellt, die sich als Experten, Fachanwälte (Deutschland: Fachanwalt für..., Schweiz: Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV..., Frankreich: Avocat spécialisé dans... oder Avocat spécialiste du droit...) oder Spezialisten auf ein bestimmtes Rechtsgebiet konzentrieren. Suchen Sie einen Fachanwalt oder Experten an Ihrem Wohnort oder in einer bestimmten Stadt, können Sie die Suche auch über das Fachanwaltsregister www.FACHANWALT-FUER.de tätigen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsdienstleistungen anbieten und daher auf Rechtsanwälte in Deutschland, der Schweiz und Frankreich verweisen.


Rechtsanwaltsverzeichnisse

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Die folgenden Verzeichnisse und Webkataloge führen Rechtsanwälte und Kanzleien mit den Spezialgebieten Reiserecht, Fluggastrechte, Flugrecht und Gepäckschadensrecht. Das es den Titel Fachanwalt für Reiserecht oder Fachanwalt für Flugrecht nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gibt, kommunizieren Rechtsanwälte für Reiserecht besondere Kenntnisse und Erfahrungen häufig über Gegnerlisten, Fachbeiträge oder Referenzen. Im Folgenden werden daher Verzeichnisse empfohlen, die Rechtsanwälte mit dem Interessenschwerpunkt oder Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht, Luftverkehrsrecht und Flugrecht listen.


Bundesweite Anwaltssuche: www.AUSKUNFT-RECHTSANWALT.de

Fachanwaltsregister: www.FACHANWALT-FUER.de

Schlichtungsstelle Flugverkehr: www.SCHLICHTUNGSSTELLE-FLUG.de

Schlichtungsstelle Fluggastrechte: www.SCHLICHTUNGSSTELLE-FLUGGASTRECHTE.de



Rechtsanwälte für Reiserecht

Die folgenden Rechtsanwälte arbeiten im Schwerpunkt in der Rechtsberatung im Reiserecht und Reisevertragsrecht und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an:

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Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS (Webseite: www.ra-janbartholl.de) bietet bundesweite Rechtsberatung zu Rechtsstreitigkeiten aus dem Reisevertragsrecht, wie z.B. Reisemängel einer Pauschalreise und anschließende Reisepreisminderung, Stornierung einer Reise und Rückerstattung der Reisekosten, Anspruch auf entgangene Urlaubsfreude und nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, Entschädigung wegen einer Flugzeitenänderung und ähnliche Rechtsprobleme. Die aus Presse und Medien bekannte Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS bietet Rechtsberatung im Reiserecht bundesweit an. Rechtsanwalt Jan Bartholl ist Anwalt für Reiserecht und Mitglied der IFTTA (International Travel and Tourist Advocates), der EALA (European Air Law Association), Schlichter der Schlichtungsstelle Flugverkehr und Vertrauensanwalt des Reise-Recht-Wiki. Die Rechtsberatung im Reiserecht und Interessenvertretung im Reisevertragsrecht umfasst vor allem die Erstberatung von Reisenden, die Probleme im Rahmen ihrer Pauschalreise feststellen mussten. Rechtsstreitigkeiten können sich bereits vor oder bei Buchung der Urlaubsreise ergeben (falsche Buchungsdaten, kostenlose Stornierung der Reise wegen erheblichen Störungen, irrige Namensangaben, Flugzeitenverlegung, Flugverlegung, Umbuchung, etc.). Während der Reise sind häufig Probleme im Rahmen der Beförderung (Flugverspätung und damit entgangene Urlaubsfreude oder vertane Urlaubszeit durch Warten am Flughafen, typische Reisemängel: Baulärm, Unterkunft schlechter als gebuchte Hotelkategorie, notwendiger Hotelwechsel oder Zimmerwechsel) oder sonstige Probleme am Urlaubsort zu regulieren.


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Rechtsanwälte für Gepäckschadensrecht

Die folgenden Rechtsanwälte arbeiten im Schwerpunkt in der Rechtsberatung in Fällen von Gepäckschäden oder Gepäckverspätung und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an:

Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS (Webseite: www.ra-janbartholl.de) bietet bundesweite Rechtsberatung und Interessenvertretung zu Gepäckschadensangelegenheiten. Die Kanzlei für Gepäckrecht bietet die Vertretung in Gepäckrechtsstreitigkeiten zu Gepäckverspätung (Koffer wurde nach dem Flug verspätet angeliefert, Gepäck wurde verspätet befördert), Gepäckbeschädigung (Koffer war nach dem Flug beschädigt oder zerstört, oder einzelne Gegenstände aus dem Reisegepäckstück wurden beschädigt, verdreckt oder zerstört) oder Gepäckverlust (der aufgegebene Koffer ist weg und seit Ankunft am Flughafen verschollen). Die Interessenvertretung in Gepäckschadensfällen umfasst bei Pauschalreisenden die Anspruchsgeltendmachung gegenüber dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft und im Falle der Nur-Flug-Beförderung die Anspruchsgeltendmachung gegenüber der vertraglichen Fluggesellschaft und- soweit abweichend- gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft. Im Rahmen der verspäteten Andienung von aufgegebenem Reisegepäck sind typischerweise Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz für Kommunikationskosten, Fahrtkosten und Kosten für ersatzbeschaffte Gegenstände vor Ort begründet. Bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung bestehen Ansprüche auf Schadensersatz aller entstandenen Aufwendungen, Kosten und Schäden. Es gibt zwar eine Haftungshöchstgrenze von 1.131 SZR (Sonderziehungsrechte). Diese greift jedoch nicht bei Leichtfertigkeit der Airline, welche bei Gepäckverlusten anzunehmen ist. Daher haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich für alle entstandenen Schäden.

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Rechtsanwälte für Flugrecht

Die folgenden Rechtsanwälte arbeiten im Schwerpunkt in der Rechtsberatung im Luftverkehrsrecht, zu Fluggastansprüchen nach der VO (EG) Nr. 261/2004 und zum Flugrecht und bieten ihre Rechtsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz an:

Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS (Webseite: www.ra-janbartholl.de) bietet bundesweite Rechtsberatung und Interessenvertretung in allen Fluggastrechtangelegenheit. Das europäische Fluggastrecht umfasst Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Entschädigung bei Flugverspätung in Höhe von 250, 400 oder 600 EUR pro Person. Im Rahmen der Flugannullierung oder Flugverspätung sind grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz wegen Hotelkosten, Telefonkosten, Kosten für einen Ersatzflug, Kosten für eine Umbuchung oder Aufwendungsersatz für Verpflegungskosten oder Fahrtkosten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel begründet. Die Rechtsanwaltskanzlei arbeitet mit der Schlichtungsstelle Flugverkehr zusammen und bietet im Einzelfall die Schlichtung in Fluggastrechtangelegenheiten. Da viele Fluggesellschaften versuchen, Fluggäste hinzuhalten und zu zermürben, ist betroffenen Fluggästen zu empfehlen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Erstberatung mit einem Anwalt für Fluggastrechte zu klären.

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