Buchung

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Die Buchung ist in Art. 2 legal definiert als nicht eigenständige Vertragserklärung, sondern ein schriftlicher Beleg, aus dem hervorgeht, dass die erfolgte Buchung von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseunternehmen akzeptiert und registriert wurde. Damit stellt die Buchung keinen Teil des Vertragsschlusses dar, sondern die Bestätigung vom Luftfahrt- oder Reiseunternehmen in Form eines Flugscheins oder eines anderen Belegs über die Buchung.