Entschädigung Fluggesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Artikel zielt darauf, einen informativen und guten Überblick über die verschiedenen Ansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft (Flugbuchung, Flugannullierung, Flug gekündigt Rückerstattung, Flugverlegung und Flugänderung, Flugumbuchung, Flugverspätung, etc.) zu geben.
Der Artikel zielt darauf, einen informativen und guten Überblick über die verschiedenen Ansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft (Flugbuchung, Flugannullierung, Flug gekündigt Rückerstattung, Flugverlegung und Flugänderung, Flugumbuchung, Flugverspätung, etc.) zu geben.
Die Fluggastrechteverordnung der EU (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates hat die Fluggastrechte der Passagierer in erheblichen Maß gestärkt. Dennoch kann es im Praxisalltag Schwierigkeiten bereiten, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu erhalten. Mit nicht nachvollziehbaren Argumenten oder dem Ausbleiben jeglicher Reaktion versuchen einige Fluggesellschaften, die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung zu umgehen.
= Anspruch auf Entschädigung=
Die Fluggastrechte gelten dabei grundsätzlich nur für Passagiere, die in den [[Anwendungsbereich]] der Verordnung fallen, somit für Fluggäste, die mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft fliegen, oder von einem Flughafen innerhalb der EU starten, beziehungsweise landen. Die Verordnung gilt dann auch für nicht EU-Airlines, wenn sie an einem EU Flughafen starten.


=Entschädigung Fluggesellschaft Flugbuchung=
=Entschädigung Fluggesellschaft Flugbuchung=

Version vom 2. Dezember 2019, 14:10 Uhr

Der Artikel zielt darauf, einen informativen und guten Überblick über die verschiedenen Ansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft (Flugbuchung, Flugannullierung, Flug gekündigt Rückerstattung, Flugverlegung und Flugänderung, Flugumbuchung, Flugverspätung, etc.) zu geben.

Die Fluggastrechteverordnung der EU (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates hat die Fluggastrechte der Passagierer in erheblichen Maß gestärkt. Dennoch kann es im Praxisalltag Schwierigkeiten bereiten, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu erhalten. Mit nicht nachvollziehbaren Argumenten oder dem Ausbleiben jeglicher Reaktion versuchen einige Fluggesellschaften, die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung zu umgehen.

Anspruch auf Entschädigung

Die Fluggastrechte gelten dabei grundsätzlich nur für Passagiere, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, somit für Fluggäste, die mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft fliegen, oder von einem Flughafen innerhalb der EU starten, beziehungsweise landen. Die Verordnung gilt dann auch für nicht EU-Airlines, wenn sie an einem EU Flughafen starten.


Entschädigung Fluggesellschaft Flugbuchung

Entschädigung Fluggesellschaft Flugannullierung

Entschädigung Fluggesellschaft Flug gekündigt Rückerstattung

Entschädigung Fluggesellschaft Flugverlegung und Flugänderung

Entschädigung Fluggesellschaft Flugumbuchung

Entschädigung Fluggesellschaft Flugverspätung