Flugverspätung Kurzstrecke

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In der Luftfahrt wird grundsätzlich zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen unterschieden. Es gibt keine international gültige Definition, die festlegt, ab welcher Anzahl geflogener Kilometer ein Flug als Kurz-, Mittel-, Lang- oder Ultralangstreckenflug klassifiziert wird. Subjektive Empfindungen und Einschätzungen des betroffenen FLuggastes spielen hierbei auch unter Umständen im Einzelfall eine Rolle.

In der Fluggastrechteverordnung werden Flugstrecken wie folgt klassifiziert:

  • Strecken bis 1500 km
  • Strecken über 1500 bis 3500 km
  • Strecken über 3500 km

Andere Definitionen beziehen auch die Dauer des Fluges mit ein:

Kurzstrecke: bis 1000 km und 2 h Mittelstrecke: bis 3000 km und 3,5 h Langstrecke: über 3000 km und 3,5 h