Gepäckverlust: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PASSAGIERRECHTE
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Die Fluggesellschaften haben ein hohes Aufkommen an Flugpassagieren und Gepäckstücken, leider kann das ein oder andere Verloren gehen. In 95% der Fälle kommt das Gepäck, nach ihrer Verlustmeldung, aber innerhalb der ersten fünf Tage am Bestimmungsort an.
Die [[Fluggesellschaften]] haben ein hohes Aufkommen an Flugpassagieren und [[Gepäck | Gepäckstücken]], wobei es immer wieder zu Verlustfällen von Gepäckstücken kommt. In den '''meisten Fällen''' kommt das Gepäck innerhalb von fünf Tagen nach der Verlustmeldung am Bestimmungsort an. Sollte dies nicht der Fall sein, so bestehen gegen den [[Luftfrachtführer]] Schadensersatzansprüche.


==Was tun?==
==Was ist zu tun?==
Melden Sie den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens am "Lost and Found"-Schalter und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll das sogenannte "P.I.R." ausfüllen. Diese sind am Flughafen an den Schaltern zu finden.
Bleibt das Gepäckband nach der Ankunft stehen, ohne dass sich ihr Gepäck darauf befindet, melden Sie den Verlust so schnell wie Möglich am entsprechenden Schalter des Flughafens und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll ausfüllen, in welchem Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen und den Koffer beschreiben.
Grundsätzlich sollten Sie folgende Dinge beachten:
*'''Melden Sie den Verlust''' des Gepäckstückes '''schnellstmöglich'''
*'''Heben Sie Ihr Flugticket auf''' - auf diesem befindet sich die Registrierungsnummer, welche auf das Gepäckstück geklebt wurde
*Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt und das Verlustprotokoll auf


====Wichtig====
*Heben Sie Ihr Flugticket auf. Auf diesem befindet sich die Registrierungsnummer, welche auf das Gepäckstück geklebt wurde.
*Melden Sie den Verlust des Gepäckstückes schnellstmöglich!
*Melden Sie den Verlust nochmals schriftlich bei der Airline (bei Pauschalreisen auch beim Reiseveranstalter).
*Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt und Verlustformular auf!


==Ansprüche==
===Ersatzkleidung===
Wird das Gepäckstück auf dem Hinflug verloren, hat der Flugpassagier die Möglichkeit sich Ersatzkleidung zu kaufen. Dabei ist darauf zu achten, wirklich '''nur das Notwendige''' zu kaufen. '''Teure Markenkleidung wird nicht erstattet.'''
Je nach Fluggesellschaft gibt es Notfallkoffer mit Toilettenartikeln und Unterwäsche. Die meisten Fluggesellschaften erstatten "nötige" Ausgaben zur Beschaffung von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln bis zu einem Wert von 200 EUR. Bei einer [[Pauschalreise]] können Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.


==Ansprüche==
===Endgültiger Verlust===
Wenn ein Koffer endgültig verloren geht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem [[Montrealer Übereinkommen]]. Dieser Anspruch hat eine Höchstgrenze von maximal 1.131 . Somit haften die Fluggesellschaften pro betroffenem Passagier mit maximal 1.131 . Die Anzahl der Gepäckstücke ist dabei nicht ausschlaggebend. Viele Fluggesellschaften verlangen einen Nachweis über den Wert des Gepäckinhaltes, dementsprechend ist es wichtig, den Inhalt des Gepäckes auflisten zu können. Weiteres zu lesen gibt es in dem Artikel der [[Reisegepäckversicherung]]
Wenn ein Koffer endgültig verloren geht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach [http://reise-recht-wiki.de/montabk.html#point17 Art. 17 Abs. 2 MÜ]. Dieser Anspruch hat eine '''Höchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten'''. Somit haften die Fluggesellschaften pro betroffenem Passagier mit maximal 1.131 Sonderziehungsrechten. Mit Stand 12.06.2018 entspricht dies 1.362 EUR.
Die Anzahl der Gepäckstücke ist dabei nicht ausschlaggebend. Viele Fluggesellschaften verlangen einen Nachweis über den Wert des Gepäckinhaltes, dementsprechend ist es wichtig, den Inhalt des Gepäckes genau benennen zu können. Weiteres zu lesen gibt es in dem Artikel der [[Reisegepäckversicherung]].




===Weitere Ansprüche bei Pauschalreisen===
===Weitere Ansprüche bei Pauschalreisen===
Pauschalreisen bei denen Sie ohne Gepäck am Zielort ankommen, stellen einen Reisemängel dar, der zur Preisminderung berechtigt. Diese Mängelrechte können Sie geltend machen, wenn Sie dem Reiseleiter möglichst schnell vor Ort den Verlust des Gepäckstückes anzeigen. In der Urlaubszeit ohne Gepäckstück kann der Reisepreis gemindert werden. Man rechnet mit ca. 25% des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäckstück. Im Einzelfall kann dies auch deutlich mehr sein. Falls durch den Verlust des Gepäckstückes die Reise erheblich beeinträchtigt wird, kann auch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen.
Pauschalreisen bei denen Sie ohne Gepäck am Zielort ankommen, stellen einen Reisemangel dar, der zur Preisminderung berechtigt. Diese Mängelrechte können Sie geltend machen, wenn Sie dem Reiseleiter möglichst schnell vor Ort den Verlust des Gepäckstückes anzeigen. In der '''Urlaubszeit ohne Gepäckstück''' kann der '''Reisepreis gemindert''' werden. Man rechnet mit ca. 25% des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäckstück. Im Einzelfall kann dies auch deutlich mehr sein. Falls durch den Verlust des Gepäckstückes die Reise erheblich beeinträchtigt wird, kann auch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen.
Diese Mängel- und Schadensersatzansprüche müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende gemeldet werden.
Diese Mängel- und Schadensersatzansprüche müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende gemeldet werden.
==Ersatzkleidung==
Wird das Gepäckstück auf dem Hinflug verloren, hat der Flugpassagier die Möglichkeit sich Ersatzkleidung kaufen zu können. Dabei ist nur das Nötigste zu kaufen. Je nach Fluggesellschaft gibt es Notfallkoffer mit Toilettenartikeln und Unterwäsche. Die meisten Fluggesellschaften erstatten "nötige" Ausgaben zur Beschaffung von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln. Variieren tut dabei die Grenze der Ausgaben. Man muss von 25 € - 250 € ausgehen. Bei einer Pauschalreise können Ansprüche direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.





Version vom 12. Juni 2018, 11:16 Uhr

Die Fluggesellschaften haben ein hohes Aufkommen an Flugpassagieren und Gepäckstücken, wobei es immer wieder zu Verlustfällen von Gepäckstücken kommt. In den meisten Fällen kommt das Gepäck innerhalb von fünf Tagen nach der Verlustmeldung am Bestimmungsort an. Sollte dies nicht der Fall sein, so bestehen gegen den Luftfrachtführer Schadensersatzansprüche.

Was ist zu tun?

Bleibt das Gepäckband nach der Ankunft stehen, ohne dass sich ihr Gepäck darauf befindet, melden Sie den Verlust so schnell wie Möglich am entsprechenden Schalter des Flughafens und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll ausfüllen, in welchem Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen und den Koffer beschreiben.

Grundsätzlich sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Melden Sie den Verlust des Gepäckstückes schnellstmöglich
  • Heben Sie Ihr Flugticket auf - auf diesem befindet sich die Registrierungsnummer, welche auf das Gepäckstück geklebt wurde
  • Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt und das Verlustprotokoll auf


Ansprüche

Ersatzkleidung

Wird das Gepäckstück auf dem Hinflug verloren, hat der Flugpassagier die Möglichkeit sich Ersatzkleidung zu kaufen. Dabei ist darauf zu achten, wirklich nur das Notwendige zu kaufen. Teure Markenkleidung wird nicht erstattet. Je nach Fluggesellschaft gibt es Notfallkoffer mit Toilettenartikeln und Unterwäsche. Die meisten Fluggesellschaften erstatten "nötige" Ausgaben zur Beschaffung von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln bis zu einem Wert von 200 EUR. Bei einer Pauschalreise können Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Endgültiger Verlust

Wenn ein Koffer endgültig verloren geht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 17 Abs. 2 MÜ. Dieser Anspruch hat eine Höchstgrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten. Somit haften die Fluggesellschaften pro betroffenem Passagier mit maximal 1.131 Sonderziehungsrechten. Mit Stand 12.06.2018 entspricht dies 1.362 EUR. Die Anzahl der Gepäckstücke ist dabei nicht ausschlaggebend. Viele Fluggesellschaften verlangen einen Nachweis über den Wert des Gepäckinhaltes, dementsprechend ist es wichtig, den Inhalt des Gepäckes genau benennen zu können. Weiteres zu lesen gibt es in dem Artikel der Reisegepäckversicherung.


Weitere Ansprüche bei Pauschalreisen

Pauschalreisen bei denen Sie ohne Gepäck am Zielort ankommen, stellen einen Reisemangel dar, der zur Preisminderung berechtigt. Diese Mängelrechte können Sie geltend machen, wenn Sie dem Reiseleiter möglichst schnell vor Ort den Verlust des Gepäckstückes anzeigen. In der Urlaubszeit ohne Gepäckstück kann der Reisepreis gemindert werden. Man rechnet mit ca. 25% des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäckstück. Im Einzelfall kann dies auch deutlich mehr sein. Falls durch den Verlust des Gepäckstückes die Reise erheblich beeinträchtigt wird, kann auch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen. Diese Mängel- und Schadensersatzansprüche müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende gemeldet werden.


Urteile und Verordnungen

VO (EG) Nr. 889/2002

VO (EG) Nr. 2027/97

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 08.09.2009, 216 C 141/09

EuGH, Urteil v. 22.11.2012, C-410/11


Siehe auch

Gepäckschaden

Gepäck

Fluggastrechteverordnung

Flug