Veranlasserprinzip

Aus PASSAGIERRECHTE
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Veranlasserprinzip im Kostenrecht des deutschen Zivilprozesses (§91 ZPO)

Im deutschen Zivilprozess hat die unterliegende Partei nach dem Veranlasserprinzip des §91 ZPO alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere auch die dem Gegner erwachsenden Kosten.

und europäische Reisevertragsrecht, die europäischen Fluggastrechte (der VO (EG) Nr. 261/2004) und das Luftverkehrsrecht sind nicht einheitlich kodifizierte Rechtsgebiete mit zum Teil höchst komplizierten und sich widersprechenden Rechtsnormen. Häufig wenden sich Fluggäste und Reisende mit konkreten Fragen zu einem rechtlichen Einzelfall an uns und fragen nach einer rechtlichen Bewertung, einer Rechtsberatung oder der möglichen Vorgehensweise. Das Gemeinschaftsprojekt 'Passagierrechte.ORG' bietet keine Rechtsdienstleistungen an. Betroffene Passagiere oder Fluggäste sollten sich an Rechtsanwälte für Reiserecht oder Rechtsanwälte für Flugrecht wenden. Des Weiteren steht Fluggästen die Schlichtungsstelle Flugverkehr für ein Schlichtungsverfahren in Fluggastangelegenheiten zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle Flugverkehr versucht im Schlichtungsverfahren, Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen aus einer Flugverspätung, einer Stornierung des Fluges oder bei Gepäckverspätung oder Gepäckverlust außergerichtlich beizulegen.