Aktivlegitimation
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Die Aktivlegitimation ist Teil der Begründetheit einer Klage und das Gegenstück zur Passivlegitimation. Aktiv legitimert ist, wer zum einen in eigenen Rechten betroffen ist und zum anderen auch die Befugnis hat seinen Anspruch geltend zu machen. So ist etwa im Falle einer Flugannulierung jeder betroffene Fluggast aktiv legitimiert seine sich aus diesen Umständen ergebenden Ansprüche durchzusetzen. Keine Aktivlegitimation liegt dahingegen etwa vor, wenn Eltern versuchen einen Anspruch ihres mittlerweile erwachsenen Kindes geltend zu machen, da sie nicht in eigenen Rechten betroffen sind.