Ferienwohnung gebucht Rücktritt
Definition Ferienwohnung
Unter dem Begriff der Ferienwohnung ist eine möblierte Wohnung zu verstehen, in der Gäste gegen Bezahlung der Miete für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können.
Abschluss des Vertrags auf Mietung eine Ferienwohnung
Damit eine Ferienwohnung überhaupt gemietet werden kann, muss es zunächst zu dem Abschluss eines Vertrages über die Mietung der Ferienwohnung kommen zwischen den beiden Vertragsparteien. Ist die vorübergehende Gewährung einer Unterkunft an den Reisenden Gegenstand des Vertrages, dann wir zwischen den Vertragsparteien ein Beherbergungsvertrag geschlossen. Bei dem Beherbergungsvertrag handelt es sich um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag. Für beide Parteien ergeben sich in rechtlicher Bedeutung gleichwertige und in Abhängigkeit zueinanderstehende Pflichten. Außerdem stellt der Beherbergungsvertrag im deutschen Recht einen schuldrechtlichen Vertrag dar, welcher eine Beherbergung zum Gegenstand hat. Der Beherbergungsvertrag ist im BGB nicht besonders geregelt. Bei dem Beherbergungsvertrag handelt es sich jedoch um einen gemischttypischen Vertrag. Das bedeutet, dass sich der Beherbergungsvertrag aus verschiedenen Verträgen zusammensetzt. Der Beherbergungsvertrag enthält wesentliche Elemente aus dem Mietvertrag (Vermietung der Räumlichkeit, gewerbliche Zimmervermietung) und mindestens eines anderen Vertragstyps, wie etwa des Kaufvertrags (z.B. Getränke).
Stornierung der gebuchten Ferienwohnung
Kommt nun ein solcher Beherbergungsvertrag, wie soeben erläutert zustande, dann gilt die Ferienwohnung als verbindlich gebucht. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass keiner der beiden Vertragspartner von dem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag zurücktreten kann, unabhängig davon welche Gründe für die Stornierung vorliegen. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung der Buchung, unabhängig davon, wann die Stornierung erfolgt oder welche Gründe für die Stornierung vorliegen. Eine einseitige Lösung von dem Beherbergungsvertrag ist nur in dem Fall möglich, wenn der Beherbergungsvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung diesbezüglich enthalten. Sonst ist kein Rücktritt von der Buchung der Ferienwohnung von keiner der beiden Seiten aus möglich. Eine einseitige Lösung vom Beherbergungsvertrag ist nur dann möglich, wenn der Beherbergungsvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung diesbezüglich enthalten. Wird ein Hotelzimmer gebucht und der Beherbergungsvertrag daraufhin storniert, dann muss der Reisende eine Stornogebühr entrichten. Nur wenn vertraglich eine Vereinbarung getroffen wurde, dass der Preis für das Zimmer nicht zu zahlen ist, dann muss der Reisende diese nicht leisten. Diese Option wird oftmals durch große Buchungsportale angeboten. Der Reisende kann dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor seiner Anreise die Reise noch stornieren ohne zusätzliche Kosten.
Rücktrittsrecht bei gebuchter Ferienwohnung
Ein Rücktrittsrecht kann nur dann rechtwirksam vereinbart werden, wenn es sich innerhalb der Grenzen des Konsumentenschutzgesetzes bewegt. Somit kann ein Rücktrittsrecht des Unternehmers in der Regel nur bei sachlich gerechtfertigten Gründen vertraglich vereinbart werden. Unter sachlich gerechtfertigten Gründen ist laut der Rechtsprechung die Zahlungsunfähigkeit des Verbrauchers, höhere Gewalt (Unruhen oder Kriegshandlungen im Zielgebiet), unrichtige Angaben des Kunden oder die Nichterreichung einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl zu verstehen.