Hotelbuchung
Definition Beherbergungsvertrag
Unter dem Beherbergungsvertrag ist ein Vertrag zu verstehen über die vorübergehende Gewährung einer Unterkunft an den Reisenden. Der Beherbergungsvertrag stellt im deutschen Recht einen schuldrechtlichen Vertrag dar, welcher eine Beherbergung zum Gegenstand hat. Der Beherbergungsvertrag ist im BGB nicht besonders geregelt. Bei dem Beherbergungsvertrag handelt es sich jedoch um einen gemischttypischen Vertrag. Das bedeutet, dass sich der Beherbergungsvertrag aus verschiedenen Verträgen zusammensetzt. Der Beherbergungsvertrag enthält wesentliche Elemente aus dem Mietvertrag (Vermietung der Räumlichkeit, gewerbliche Zimmervermietung) und mindestens eines anderen Vertragstyps, wie etwa des Kaufvertrags (z.B. Getränke) oder Dienstvertrags (Hotelservice), Werkvertrags (Hotelmahlzeiten) oder Bewirtungsvertrags (Bewirtung) oder des Verwahrungsvertrags (z.B. Gepäck oder Garderobe). Bei dem Beherbergungsvertrag handelt es sich um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag. Für beide Parteien ergeben sich in rechtlicher Bedeutung gleichwertige und in Abhängigkeit zueinanderstehende Pflichten. Beherbergungsverträge werden abgeschlossen, wenn einem Gast gewerblich die Unterkunft gewährt wird (z.B. im Hotel, der Pension, der Jugendherberge u.s.w.).
Zustandekommen eines Beherbergungsvertrags
Wie jeder Vertrag, kommt der Beherbergungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen-Angebot und Annahme zustande. Die Erklärung ein Zimmer reservieren zu wollen kann nicht bereits als Aufforderung an den Hotelier aufgefasst werden, von sich aus, ein Angebot abzugeben. Im Gegenteil ist darin schon ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags zu sehen. Alsbald als die Zimmerreservierung von dem Beherbergungsbetrieb angenommen wird, kommt es zu einem verbindlichen Beherbergungsvertrag. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag kommt selbst dann zustande, wenn beide Parteien noch nicht über alle wichtigen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Es soll nicht zum Scheitern der vertraglichen Einigung kommen, wenn ein erkennbarer Wille zur vertraglichen Bindung beider Parteien ersichtlich ist. Einige Vertragspunkte können immer noch später geklärt werden bzw. die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen werden. Der Beherbergungsvertrag kann auch problemlos mündlich geschlossen werden. Eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Hotels ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich. In den meisten Fällen erfolgt das Angebot durch eine schriftliche oder mündliche Buchung des Gastes. Erfolgt ein schriftliches Angebot, dann beträgt die Annahmefrisst des Gastwirtes bei einer postalischen Beförderung eine Woche und bei einer Bestellung per Fax vier Tage. Für eine Bestellung per E-Mail gelten kürzere Fristen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Hotel durch einen Angestellten (Vertreter) ein Vertragsangebot abgibt. Ein solches Angebot muss dann jedoch durch den Gast angenommen werden. Bei kurzfristigen Buchungen kommt der § 151 BGB zur Anwendung, bei denen keine Möglichkeit der schnellen Antwort mehr besteht.
Ein Beherbergungsvertrag kommt auch dann zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az.: 2-01 S 53/04 hervor.
Reservierung
Durch die Zimmerreservierung kann ein Beherbergungsvertrag zustande kommen oder auch nur ein Vorvertrag. Ein Vorvertrag liegt dann vor, wenn eine Hotelreservierung durch einen Reiseveranstalter mit einem Beherbergungsunternehmen abgeschlossen wird. Besonders ist bei diesem Vorvertrag, dass die genaue Teilnehmerzahl noch nicht feststeht. In einem solchen Fall kommt es erst später zu dem Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Kommt es zu einer Zimmerreservierung, dann kann es auch sofort zu dem Abschluss eines Beherbergungsvertrags kommen. Das bedeutet, dass die Annahme aufgrund der Verkehrsüblichkeit nicht empfangsbedürftig ist. Ein Schweigen kann jedoch nicht als Annahme gewertet werden.
Verträge von Reiseveranstaltern mit dem Hotel
Nicht gerade selten kommt es zu dem Fall, dass zwischen einem Hotel und einem Reiseveranstalter Verträge geschlossen werden, über die der Reiseveranstalter das Recht erlangt, über die Hotelplätze zu verfügen. Dabei wird zwischen den folgenden Vertragstypen unterschieden.
Kontingentvertrag oder Allotmentvertrag
Bei diesem Vertragstyp behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, bis zu einem bestimmten Termin frei über die Betten des Hotels zu verfügen und nach seinen eigenen Vorstellungen zu besetzen. Nach Verstreichen des Termins kommt dem Hotelier das Recht zu, die restlichen Betten im eigenen Namen anzubieten. Es kommt nur zu Einnahmen für Betten, welche wirklich belegt sind. Nur das Hotel trägt also das Risiko, dass die Betten somit nicht vollständig ausgelastet sind.
Garantiebelegung mit Verfall
Bei der Garantie mit Verfall sichert der Reiseveranstalter eine Mindestauslastung zu, die er auch zu gewährleiten hat. Es besteht auch die Möglichkeit einer Vollauslastung durch den Reiseveranstalter. Kommt es jedoch nur zu einer Teilauslastung, dann besteht für den Reiseveranstalter nur das Risiko, dass die Mindestauslastungsquote erreicht wird. Das Risiko verteilt sich jedoch zwischen dem Hotelier und dem Reiseveranstalter. Grundsätzlich kann es zu einer Vereinbarung des Rücktritts zwischen dem Reiseveranstalter und dem Hotel kommen. Ein solches Rücktrittsrecht kann auch stillschweigend vereinbart werden bzw. sich aus einem Handelsbrauch ergeben. So existiert z.B. der Handelbrauch, dass ein Rücktritt bis zu drei oder maximal vier Wochen bis vor der Anreise, möglich ist. Dieser Handelsbrauch ist in der Rechtsprechung jedoch umstritten.
Festanmietung
Im Falle der Festanmietung werden durch den Reiseveranstalter eine bestimmte Anzahl an Betten im eigenen Namen weiter gemietet und dafür wird auch ein bestimmter Preis gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob alle Betten ausgelastet sind, denn das Risiko der Nichtauslastung wird ausschließlich von dem Reiseveranstalter getragen.
Rechte und Pflichten bei einem Beherbergungsvertrag
Die wichtigsten Inhalte des Beherbergungsvertrags bestimmen sich nach § 535 BGB. Laut dem § 535 BGB hat das Hotel die Pflicht während der Mietzeit das vereinbarte Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug dazu ist der Gast zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Weiterhin trifft den Gast nach den gemeindlichen Regelungen eine Meldepflicht. Dies bedeutet, dass der Gast dazu verpflichtet ist, sich gegenüber dem Gastwirt auszuweisen. Des Weiteren trifft den Gast die Pflicht die Mietforderungen zu begleichen (§ 537 BGB). In der Regel steht dem Gast an dem Anreisetag das Recht zu ab 14:00 in sein Zimmer einzuchecken. Am Tag der Abreise muss der Check-Out grundsätzlich bis 12 Uhr erfolgen. Jedoch sind andere vertragliche Vereinbarungen durchaus denkbar. Verlässt der Gast das Zimmer nicht bis 12 Uhr und meldet sich nicht beim Vermieter indem er die Zahlung begleicht oder den Schlüssel zurückgibt, dann kann es gut möglich sein, dass der Gast auch die Miete für den Folgetag zahlen muss, selbst wenn er an dem gleichen Tag noch abreist. Grundsätzlich steht dem Gast nicht das Recht zu Besuch auf seinem Hotelzimmer zu empfangen bzw. Dritte dazu einladen bei ihm zu übernachten. Auch Tiere dürfen nur mit in das Hotelzimmer genommen werden, wenn dies so vereinbart wurde. Wenn der Gast eine der Hotelleistung nicht in Anspruch nehmen kann, dann steht ihm zumindest das Recht auf Preisminderung zu. Er kann den Preis mindern um die ersparten Kosten des Hoteliers, welche 10-20 % bei einem vereinbarten Frühstück beinhalten und 30 % bei einer Hallpension und 40 % bei einer Vollpension. Kam es zu der Vereinbarung der Anreise zu einem bestimmten Zeitpunkt, heißt nicht gleichzeitig, dass die gebuchten Zimmer nach Ablauf dieses Zeitfensters anderweitig vergeben werden können. Das kann nur dann gemacht werden, wenn dies vertraglich so geregelt ist. Nach Treu und Glauben soll jedoch eine Vergabe an Dritte ab dem nächsten Tag zur Mittagszeit zulässig sein, wenn es bis dahin keine Rückmeldung des Gastes gegeben hat.
Mängel beim Beherbergungsvertrag
Liegt an dem Mietobjekt ein tatsächlicher Mangel vor, dann stehen dem Gast des Hotels oder der Pension die Rechte aus dem Mietrecht zu. Zu den wichtigsten Rechten zählen dabei die Rechte der Preisminderung, der Schadensersatz oder die Kündigung des Vertrages aufgrund eines Mangels. Eine Ausnahme davon besteht jedoch, wenn die Mängel dem Gast bereits bei Vertragsschluss bekannt waren, denn dann werden diese zum Bestandteil des Vertrages und der Gast hat kein Recht mehr zur Geltendmachung all dieser Rechte.
Preisminderung als Recht bei einem Mangel am Mietobjekt
Kommt es zu einem Mangel an der Mietsache bzw. sind zugesicherte Eigenschaften nicht gegeben, dann hat der Mieter das Recht von dem Vermieter die Minderung des Mietzinses zu verlangen. Unter Mängeln zu verstehen sind z.B. der Ungezieferbefall, Lärm oder die fehlende Reinigung in einem Hotelzimmer. Bei zugesicherten Eigenschaften kann es sich um dass Vorhandensein von Klimaanlagen handeln oder das Vorhandensein von Kabelfernsehen oder eine Swimmingpools. Sollte ein Mangel vorliegen, dann ist der Vermieter so schnell wie möglich darüber in Kenntnis zu setzen. Ratsam ist es in einer solchen Situation Zeugen oder Beweismittel (Fotos, von anderen Gästen oder Angestellten unterzeichnete Mängelprotokolle u.s.w.) zu besitzen. Die Höhe der Mietminderung ist dabei von zwei Faktoren abhängig. Einmal von der Dauer der Beeinträchtigung und dem Umfang der Beeinträchtigung. Bei der Dauer der Beeinträchtigung gilt, wenn der Fehler nur an einem Tag da war, dann kann die Miete auch nur für einen Tag gemindert werden. Bei dem Umfang der Beeinträchtigung gilt die Faustregel, dass die Mietminderung genauso hoch ist, wie die Benutzung der Sache beeinträchtigt wurde. Ist so z.B. das Zimmer verschmutzt, dann können 5-50 % des Preises abhängig vom Verschmutzungsgrad angemessen sein.
Recht auf Schadensersatz bei einem Mangel am Mietobjekt
Weiterhin besteht das Recht auf Schadensersatz bei einem Mangel am Mietobjekt. Bei diesen Schadensersatzansprüchen handelt es sich um Ansprüche, welche über eine Mietminderung hinausgehen, wie z.B. bei den Kosten für eine Ungezieferbekämpfung im eigenen Haushalt, nach dem ich der Gast in einem befallenen Hotelzimmer aufgehalten hat. Solche Schadensersatzansprüche gegen den Hotelier bestehen jedoch nur in den folgenden drei Fällen: 1. Der Mangel lag schon bei Vertragsschluss vor. 2. Der Mangel wurde durch den Vermieter oder durch einen seiner Angestellten vorsätzlich herbeigeführt. 3. Der Vermieter wurde durch den Gast aufgefordert den vorliegenden Mangel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beseitigen und der Vermieter ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Wenn dem Gast durch den Eintritt einer dieser drei Fälle ein Schaden entstanden ist, dann kann der Gast den dadurch entstandenen Schaden als Schadensersatz geltend machen. Nicht unter den Schadensersatzanspruch fällt das Schmerzensgeld oder die Ansprüche auf Erstattung entgangener Urlaubsfreuden. Der Anspruch auf Erstattung der entgangenen Urlaubsfreuden ist zudem nur bei einem Pauschalreisevertrag gegeben. Bei einer reinen Beherbergung gibt es einen solchen Anspruch dementsprechend nicht.
Recht auf Kündigung bei einem Mangel am Mietobjekt
Das Recht auf Kündigung eines Beherbergungsvertrags steht nur dann zu, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt. In Rede steht ein Mangel, der so gewichtig ist, dass die Mietsache entweder gar nicht oder ausschließlich in geringem Umfang genutzt werden kann. Eine Kündigung ist weiterhin nur dann sinnvoll, wenn die Kündigung noch vor dem Ablauf des Mietverhältnisses erfolgt. Denn eine Kündigung kann nur für die Zukunft von der Fortzahlung des Mietzinses durch den Gast befreien.
Hotelbuchung
Beherbungsvertrag
Ist eine Buchungsanfrage verbindlich?
Wie jeder Vertrag, kommt der Beherbergungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen-Angebot und Annahme zustande. Die Erklärung ein Zimmer reservieren zu wollen kann nicht bereits als Aufforderung an den Hotelier aufgefasst werden, von sich aus, ein Angebot abzugeben. Im Gegenteil ist darin schon ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags zu sehen. Alsbald als die Zimmerreservierung von dem Beherbergungsbetrieb angenommen wird, kommt es zu einem verbindlichen Beherbergungsvertrag. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag kommt selbst dann zustande, wenn beide Parteien noch nicht über alle wichtigen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Es soll nicht zum Scheitern der vertraglichen Einigung kommen, wenn ein erkennbarer Wille zur vertraglichen Bindung beider Parteien ersichtlich ist. Einige Vertragspunkte können immer noch später geklärt werden bzw. die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen werden. Der Beherbergungsvertrag kann auch problemlos mündlich geschlossen werden. Eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Hotels ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich. In den meisten Fällen erfolgt das Angebot durch eine schriftliche oder mündliche Buchung des Gastes. Erfolgt ein schriftliches Angebot, dann beträgt die Annahmefrisst des Gastwirtes bei einer postalischen Beförderung eine Woche und bei einer Bestellung per Fax vier Tage. Für eine Bestellung per E-Mail gelten kürzere Fristen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Hotel durch einen Angestellten (Vertreter) ein Vertragsangebot abgibt. Ein solches Angebot muss dann jedoch durch den Gast angenommen werden. Bei kurzfristigen Buchungen kommt der § 151 BGB zur Anwendung, bei denen keine Möglichkeit der schnellen Antwort mehr besteht.
Ein Beherbergungsvertrag kommt auch dann zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az.: 2-01 S 53/04 hervor.
Ist eine Reservierung verbindlich?
Durch die Zimmerreservierung kann ein Beherbergungsvertrag zustande kommen oder auch nur ein Vorvertrag. Ein Vorvertrag liegt dann vor, wenn eine Hotelreservierung durch einen Reiseveranstalter mit einem Beherbergungsunternehmen abgeschlossen wird. Besonders ist bei diesem Vorvertrag, dass die genaue Teilnehmerzahl noch nicht feststeht. In einem solchen Fall kommt es erst später zu dem Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Kommt es zu einer Zimmerreservierung, dann kann es auch sofort zu dem Abschluss eines Beherbergungsvertrags kommen. Das bedeutet, dass die Annahme aufgrund der Verkehrsüblichkeit nicht empfangsbedürftig ist. Ein Schweigen kann jedoch nicht als Annahme gewertet werden.
Was ist eine Vorautorisierung der Kreditkarte?
Unter der Vorautorisierung der Kreditkarte ist die Überprüfung und die temporale Sperrung der auf der Zahlungskarte verfügbaren Zahlungsmittel auf Grund der während der Buchung angegebenen Kartendaten zu verstehen. Das Konto der Kreditkarte wird nicht belastet, es wird nur überprüft, ob die Karte gültig ist und ob darauf genug Guthaben vorhanden ist, um die Kosten der Hotelreservierung zu decken.
Nach der Überprüfung der Karte und der Zahlungsmittel wird die Karte wieder entsperrt. Die Zahlung für die Übernachtung sollte vor Ort im Hotel erfolgen. Die Karte kann nur dann belastet werden, wenn für die Buchung eine Vorauszahlung erforderlich ist, oder wenn die Buchung entgegen der Hotelbedingungen storniert wird.
Hotel Stornierung Gesetz
Reisender storniert Buchung
Ein Hotelzimmer lässt sich schnell über das Internet buchen. Umso ärgerlicher, wenn man erkrankt und seine Buchung nicht wahrnehmen kann oder wenn sich Pläne kurz nach der Buchung doch noch ändern bzw. wenn man kurz nach der Buchung noch ein besseres Angebot erhält. Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass wer im Internet etwas kauft, hat in der Regel ein Widerrufsrecht. Es ist möglich innerhalb von 14 Tagen die Ware durch den Kunden zurückzugeben und der Kundee erhält sein gezahltes Geld zurück. Für die Buchung eines Hotelzimmers gilt dieser Grundsatz jedoch nicht. Der Widerruf einer Hotelbuchung ist ausgeschlossen, sagt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Begründet wird dies damit, dass es sich um einen Beherbergungsvertrag handelt. Dabei ist es unerheblich, ob das Hotelzimmer online, im Reisebüro oder direkt vor Ort gebucht wurde.
Was sind Stornierungsgebühren?
Bei den Stornokosten handelt es sich um Stornierungsgebühren, welche dadurch zustande kommen, dass nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche von einem Kunden verbindlich gebucht wurden und dann kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden und dadurch dem Leistungsgeber wie einem Hotel oder einer Reisegesellschaft Kosten entstanden sind. Bei den Stornierungsgebühren handelt es sich somit um eine Entschädigung für einen tatsächlich angefallenen Schaden. Die Stornogebühr setzt sich zusammen aus der vertraglich geschuldeten Gegenleistung (dem Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Damit muss sich der Hotelier nicht angefallene Betriebskosten nach § 552 S. 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen. Unter nicht angefallenen Betriebskosten ist die Bewirtung oder die Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder die Zimmerreinigung zu verstehen. Jedoch unterliegt die Höhe der Stornogebühren im Verbrauchergeschäft dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Hotel stornieren Muster
Stornierung der Reise wegen schwerer Erkrankung vor Reiseantritt (Mitteilung auch an den Rücktrittsversicherer notwendig!)
Absender: Michaela Muster Musterweg 1 99999 Musterstadt
An den (Name, Adresse des Reiseveranstalters)
Betreff: Reise nach (Urlaubsort) vom (Abreisetag lt. Vertrag) bis (Rückreisetag lt. Vertrag),
Buchungsnummer (der Reisebestätigung)
Stornoerklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der oben genannten Buchungsnummer habe/n ich/wir bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Leider kann ich diese Reise wegen einer schweren Erkrankung nicht antreten. Ein ärztliches Attest finden Sie anbei. Hiermit storniere ich daher den Reisevertrag. Diese Erklärung gilt für mich und (ggf. Namen der anderen Reiseteilnehmer). Die genannten Personen haben mich beauftragt, die Reise auch für sie zu stornieren (ggf.Vollmacht beifügen).
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Hotel stornieren kostenlos
Ob ein Hotel kostenlos storniert werden kann, ist abhängig von den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels. Am besten wird die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung direkt bei dem Hotel erfragt.
Kann man ein gebuchtes Hotel stornieren?
Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass wer im Internet etwas kauft, hat in der Regel ein Widerrufsrecht. Es ist möglich innerhalb von 14 Tagen die Ware durch den Kunden zurückzugeben und der Kundee erhält sein gezahltes Geld zurück. Für die Buchung eines Hotelzimmers gilt dieser Grundsatz jedoch nicht. Der Widerruf einer Hotelbuchung ist ausgeschlossen, sagt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Begründet wird dies damit, dass es sich um einen Beherbergungsvertrag handelt. Dabei ist es unerheblich, ob das Hotelzimmer online, im Reisebüro oder direkt vor Ort gebucht wurde.
Im Rahmen einer Vertragserfüllung können stets Leistungsstörungen auftreten. Dabei kann es zu Störungen bei der Abwicklung eines gültig begründeten Vertragsverhältnisses kommen. Eine Leistungsstörung kann z.B. angenommen werden, wenn der Gast nicht zu dem vereinbarten Termin anreist, das Zimmer durch den Gast storniert wird oder die Anreise aufgrund von „höherer Gewalt“ nicht möglich ist. Grundsätzlich kann ein rechtswirksamer Beherbergungsvertrag von keiner der beiden Vertragsparteien einseitig gelöst werden. Eine einseitige Lösung vom Beherbergungsvertrag ist nur dann möglich, wenn der Beherbergungsvertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Vereinbarung diesbezüglich enthalten.
Wird ein Hotelzimmer gebucht und der Beherbergungsvertrag daraufhin storniert, dann muss der Reisende eine Stornogebühr entrichten. Nur wenn vertraglich eine Vereinbarung getroffen wurde, dass der Preis für das Zimmer nicht zu zahlen ist, dann muss der Reisende diese nicht leisten. Diese Option wird oftmals durch große Buchungsportale angeboten. Der Reisende kann dann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor seiner Anreise die Reise noch stornieren ohne zusätzliche Kosten.
Zu beachten ist auch, dass im Falle dessen, dass eine Reise nicht möglich ist, der Reisende versuchen sollte seine Buchung so schnell er kann zu stornieren. Es besteht stets die Möglichkeit, dass aus Kulanz gecancelt werden kann. Ein Rücktrittrecht des Gastes ist Teil der zivilrechtlichen Vertragsautonomie und wird im Beherbergungsvertrag geregelt. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung der Buchung, unabhängig davon, wann die Stornierung erfolgt oder welche Gründe für die Stornierung vorliegen. Bei einer Stornierung muss das vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer laut § 535 Abs. 2 BGB bezahlt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn das Hotelzimmer nicht in Anspruch genommen werden kann. Liegt ein Umstand vor, welcher die ordnungsgemäße Vertragserfüllung unmöglich macht, dann trifft das Risiko denjenigen, in dessen Sphäre das Ereignis fällt. Beispiele:
-Der Gast erkrankt und kann aus diesem Grund seine Reise nicht antreten. Die Erkrankung des Gastes fällt in die Risikosphäre des Gastes. Damit steht dem Hotelier ein Anspruch auf das Beherbergungsentgelt zu. Jedoch muss, dass was sich der Hotelier erspart hat, die z.B. die Verpflegung davon angezogen werden.
-Kommt es zu einer Überbuchung, dann fällt dies hingegen in die Risikosphäre des Hoteliers. Wenn in diesem Fall keine vertraglich anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, dann trifft den Hotelier eine Schadensersatzpflicht.
-Weiterhin kann es auch zu einer Schadensersatzpflicht des Hoteliers kommen, wenn nur eine mangelhafte Vertragserfüllung vorliegt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das zur Verfügung gestellte Zimmer nicht mit dem vertraglich vereinbarten Zimmer übereinstimmt.
Den Gast, der ein Zimmer in einem Hotel reserviert hat, trifft auch dann die Pflicht den Zimmerpreis zu entrichten, wenn der Gast sich nach einer erfolgten Reservierung von dem Beherbergungsvertrag lösen möchte. In dem Falle, dass sich der Gast bei bereits erfolgter Buchung von dem Beherbergungsvertrag lösen möchte, ist das Hotel bei der die Buchung erfolgte berechtigt eine Stornogebühr zu verlangen. Bei einem vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht kommt es auch zu einer Stornogebühr.
Ein Rücktrittsrecht kann nur dann rechtwirksam vereinbart werden, wenn es sich innerhalb der Grenzen des Konsumentenschutzgesetzes bewegt. Somit kann ein Rücktrittsrecht des Unternehmers in der Regel nur bei sachlich gerechtfertigten Gründen vertraglich vereinbart werden. Unter sachlich gerechtfertigten Gründen ist laut der Rechtsprechung die Zahlungsunfähigkeit des Verbrauchers, höhere Gewalt (Unruhen oder Kriegshandlungen im Zielgebiet), unrichtige Angaben des Kunden oder die Nichterreichung einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl zu verstehen.
Konsequenzen der Verletzung des Beherbergungsvertrags
Außer der üblichen Haftung des Gastwirtes aus dem Mietvertrag, kommt es nach den §§ 701 ff. BGB außerdem zu einer verschärften Haftung des Gastwirtes für die vom Gast eingebrachten Sachen. Kommt es zu einer schuldhaften Verletzung des Vertrages steht dem Gast ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Gastwirt haftet für gewerbsmäßig Fremde die er zur Beherbergung aufnimmt, selbst ohne eigenes Verschulden bzw. Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der entweder durch den Verlust oder durch die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb des Gastwirts aufgenommener Gast eingebracht hat (§ 701 BGB).
Dies gilt unabhängig davon, ob ein Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt ist und dieser gültig war. Für die Haftung bedarf es also weder eines Vertragsabschlusses zwischen dem Gast und dem Gastwirt, noch bedarf es des Verschuldens des Gastwirtes. Von der Haftung sind jedoch ausschließlich Sachschäden des Gastes erfasst. Auch wertmäßig kommt es zu einer Begrenzung der Haftung des Gastwirtes. Der Gastwirt haftet maximal bis zum hundertfachen des Übernachtungspreises für eine Nacht. Bei Luxusgütern und Geld gelten andere Grenzen. Beispiel:
Beträgt der Hotelpreis für eine Nacht 25,00 €, dann beträgt die maximale Haftsumme 2.500,00 € (25,00x100). Liegt der Übernachtungspreis bei 6 €, dann liegt die Haftungshöchstgrenze bei 600 €. Bei einem Hotelpreis von 35,00 € pro Nacht beträgt die Haftungshöchstgrenze bei 3.500,00 €. Diese Rechtslage findet fast in allen EU-Staaten Anwendung. Dem Gastwirt ist es unmöglich sich dieser Haftungspflicht durch vertragliche Vereinbarungen zu entziehen.
In Deutschland findet sich die gesetzliche Regelung, dass die ersparten Aufwendungen von dem zu zahlenden Preis abgezogen werden müssen, wenn der Gast nicht erscheinen sollte trotz bereits erfolgter Buchung. Ist es dem Hotelier möglich, dass Zimmer zu demselben Preis an einen anderen Reisenden zu vermieten, dann muss der Reisende, der zuvor storniert hat, en Preis für das Zimmer nicht zahlen. Die einzige Schwierigkeit besteht darin, dass die Beweislast dafür bei dem Reisenden liegt.
Fall der abgesagten Großveranstaltung
Wird eine Großveranstaltung, wie z.B. eine Messe abgesagt, dann ist dies kein Grund dafür, dass ein Gast die Buchung seines Hotels kostenfrei stornieren kann. Ob eine Messe schlussendlich stattfindet, ist nicht Teil des Risikobereichs des Hoteliers sondern Teil des persönlichen Risikobereichs des Gastes. Das wurde so durch mehrere Gerichte entschieden (OLG Frankfurt a.M., MDR 1981, 231). Eine Ausnahme von dieser Situation kann nur dann erfolgen, wenn das Stattfinden der Großveranstaltung oder Messe als Geschäftsgrundlage für den Beherbergungsvertrag diente. Das ist dann der Fall, wenn durch das Hotel ein spezielles Event-Package angeboten wurde und dieses auch von dem Gast in Anspruch genommen wurde. Kommt es zu der Situation, dass die Veranstaltung nicht stattfindet, dann besteht für den Gast die Möglichkeit sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen und die Möglichkeit kostenlos zu stornieren (§ 313 BGB).
Kulanz des Hoteliers
Da im deutschen Recht die Vertragsfreiheit herrscht, steht es den Vertragsparteien offen eine kulante Vertragsanpassung zu vereinbaren und damit z.B. die Umbuchung auf einen anderen Termin zu vereinbaren bzw. die Senkung der Stornoentschädigung oder auch einfach eine kostenlose Stornierung. Eine kundenfreundliche Kulanz sollte stets auch in dem Interesse des Beherbergungsunternehmens liegen, damit es auch zukünftig Gäste gibt, die in diesem Hotel eine Buchung vornehmen.
Wie lange kann man ein Hotelzimmer stornieren?
Wie lange ein Hotelzimmer storniert werden kann, ist abhängig von den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels. Direkt bei dem Hotel kann jedoch jederzeit nachgefragt werden wie lange ein Hotelzimmer storniert werden kann.
Wie kann man Hotel stornieren?
Wie genau das Hotel stroniert werden kann, kann in den Buchungs- bzw. Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels nachgelesen werden. Jedoch können die meisten Hotels per E-Mail, Telefon oder direkt bei dem Hotel storniert werden.
Hotel stornieren wegen Krankheit
Sollte der Buchende nach der getätigten Buchung des Hotels krank werden und kann die Reise somit nicht angetreten werden, dann kann der Buchende das Hotel stornieren. Dennoch wird der Buchende bei einer Stornierung aufgrund von Krankheit nicht um die Stornogebühr herumkommen. Verfügt der Buchende jedoch über eine Reiserücktrittsversicherung, so kann er versuchen die Stornierung über die Reiserücktrittsversicherung zu lösen. Die Reiserücktriittsversicherung greift jedoch nur bei schweren und unerwarteten Erkrankungen.
Doch wie verhält sich die Lage der Stornierung einer Reise im Falle des Coronavirus. Sehr viele Menschen möchten aus Angst vor dem Coronavirus ihre Auslandsreise absagen. Doch fraglich bleibt, ob das überhaupt möglich ist. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Angst vor dem Coronavirus nicht als Stornierungsgrund gelten kann. Jedoch kann eine Pauschalreise durch den Urlauber abgesagt werden, wenn sich die Reise nicht wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort durchführen lässt. Wird der durch Buchung geschlossene Beherbergungsvertrag durch den Hotelgast storniert aufgrund von Angst vor einer Ansteckung durch den Corona-Virus, dann entfällt trotzdem noch nicht der Zahlungsanspruch des Hotels. Das „Verwendungsrisiko“ einer gebuchten Unterkunft muss von dem Reisenden als Tourist oder Geschäftsreisenden übernommen werden jedoch durch den Hotelgast. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt erhalten bei jeder unverschuldeten persönlichen Verhinderung. Eine Erkrankung oder die Angst unterfallen dem persönlichen Risikobereich. Wichtig ist jedoch, dass der Reisende seinen Urlaub nicht absagt, ohne sich vorher über die Situation vor Ort zu informieren. Um zu verstehen wie es um die jeweilige Gefährdung in den einzelnen Regionen steht, kann die Internetseite des Auswärtigen Amts aufgesucht werden. Grundsätzlich kommt es stets zu der Entrichtung einer Stornogebühr, wenn man einfach so storniert, unabhängig davon, ob es sich um eine Pauschalreise, einen Flug, den Zug oder das Hotel handelt. Je näher der geplante Reisetermin kommt, umso höher können die Stornogebühren ausfallen. Am besten informiert sich der Reisende über die Buchungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Obwohl eine Stornierung sich ohne einen guten Grund schwierig gestaltet, kommt es dennoch dazu, dass viele Reiseveranstalter den durch das Coronavirus verunsicherten Urlaubern, welche ihre Reise nicht mehr antreten wollen, eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit für Neubuchungen anbieten. Im Folgenden ein paar Beispiele:
Reisenden die eine Pauschalreise gebucht haben, steht ein besonderer Schutz zu. Dennoch steht auch diesen Reisenden nicht einfach das Recht zu, ihre Reise abzusagen. Auch hier ist es wichtig den Reiseveranstalter zu kontaktieren. Viele Reiseveranstalter räumen ihren Kunden die Möglichkeit ein, z.B. ihre Reise nach China kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen. Sollte sich der Reiseveranstalter dennoch gegen die Möglichkeit einer Stornierung aussprechen, besteht für den Reisenden dennoch eine Möglichkeit auf Stornierung. Wichtig ist dabei, ob für das Gebiet, in das sich der Reisende begeben möchte, eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, so wie z.B. für die Provinz Hubei. Auch dann, wenn die Reise in bestimmte Teile Südostasiens erfolgen soll, kann in einigen Fällen kostenlos storniert werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Veranstaltungen abgesagt werden, welche einen wichtigen Teil der gebuchten Reise darstellen. Um stornieren zu können, sollte sich der Reisende bei der Stornierung auf den § 651 h BGB des „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand“ berufen. Auch bekannt als „höhere Gewalt“. In mehreren Urteilen wurde bereits bestätigt, dass dieser Tatbestand auch bei einer gefährlichen Epidemie erfüllt ist. Oftmals reicht es für die Rückgabe des Geldes noch nicht aus, eine Reise mit dieser Begründung zu stornieren. Sollten durch den Reiseveranstalter Gebühren für die Stornierung verlangt werden, dann steht dem Reisenden die Möglichkeit zu sich an die Verbraucherzentralen zu wenden oder bei Reisen in das EU-Ausland, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) aufzusuchen. Dabei ist wichtig, dass der Reisende die Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter schriftlich dokumentiert. Im Zweifel muss der Reisende seinen Anspruch vor Gericht einklagen.
Urteile zu stornierten Pauschalreisen
Bereits 2003 existierte in China ein gefährliches Coronavirus, Namens SARS. Ein Jahr später entschied das Amtsgericht Augsburg, dass in einem solchen Fall ein ausreichender Grund für eine kostenlose Stornierung gegeben ist, selbst dann wenn die Reise nicht in ein chinesisches Gebiet erfolgt ist, wo es häufig zu Infektionen gekommen ist (AG Augsburg, Az.: 14 C 4608/03 Er). Dabei erfolgte eine Berufung des Amtsgerichtes auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. „Dabei dürfen die Voraussetzungen für eine Gefährdung von Leib und Leben des Reisenden im Interesse des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses des Urlaubers nicht zu hoch angesetzt werden“. Eine „erhebliche Wahrscheinlichkeit“ sei ausreichend, dass der Schaden eintritt. Den Reisenden wurde der komplette Reisepreis zurückerstattet. Zu beachten ist in diesem Fall jedoch, dass es sich bei der Klägerin um eine 60-Jährige handelt und das SARS für über 60-Jährige eine besondere Gefahr darstellt. Durch das urteil wird jedenfalls deutlich, dass keine ausdrückliche Reisewarnung der Weltgesundheitsorganisation WHO oder des Auswärtigen Amtes notwendig ist, damit eine kostenlose Stornierung erfolgen kann.
Rechtslage bei selbstorganisierten Reisen
Stellt ein Reisender seine Reise selbst zusammen, dann steht ihm kein besonderer rechtlicher Schutz zu, wie dies bei einem Pauschalreisenden der Fall ist. Sollte der Reisende also seine Anreise und sein Hotel eigenständig gebucht haben, dann sollte der Reisende sich zunächst um seine Anreise kümmern. Je mehr die Ausbreitung des Coronavirus voranschreiten wird in den einzelnen Regionen, umso mehr werden die Fluggesellschaften von sich aus Flüge streichen. So wie z.B. die Lufthansa bei Flügen von China. In einem solchen Fall steht den Betroffenen die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung zu bzw. können die Betroffenen ihr Geld zurückerhalten. Wird der in Rede stehende Flug jedoch noch durchgeführt, dann muss der Reisende sich auf die Kulanz der Fluggesellschaft berufen. Die gleiche Situation besteht für Bahnreisen für Züge in betroffene Gebiete, solange diese noch fahren sollten. Durch die Lufthansa und die deutsche Bahn erfolgt das Angebot der teilweise kostenlosen Stornierungen oder Umbuchungen für Reisen in die direkt betroffenen Gebiete in Norditalien. Sollte sich das von ihnen gebuchte Hotel in einer abgesperrten Region befinden und es ist für sie unmöglich dieses zu erreichen, dann sollte das Hotel eigentlich grundsätzlich von sich aus stornieren. In allen anderen Fällen ist es ratsam sich an das jeweilige Hotel zu wenden, bzw. an den Anbieter oder an die jeweilige Plattform, bei der die Unterkunft gebucht wurde. Welche Kosten auf Sie bei einer Stornierung zukommen ist abhängig von den Buchungsbedingungen und der Kulanz von ihrem Hotel bzw. des Vermittlers. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei selbstorganisierten Reisen ausschließlich Unterkünfte zu buchen, welche noch kurz vor Reiseantritt kostenlos storniert werden können.
Behördliche Quarantäne als höhere Gewalt
Kommt es dazu, dass das Zielgebiet oder das Beherbergungsunternehmen behördlich unter Quarantäne gestellt sind, dann ist dies als ein Fall eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes (früher höhere Gewalt genannt) einzustufen. Bei einer solchen objektiven Nichtbenutzbarkeit der Unterkunft kommt es dazu, dass der Hotelier von seiner Leistungspflicht befreit wird und der Gast von seiner Zahlungspflicht befreit wird.
Einsatz der Reiserücktrittsversicherung
Grundsätzlich leistet eine Reiserücktrittsversicherung erst dann, wenn eine Reise aufgrund einer Krankheit oder einem extremen Ereignis, wie z.B. einem Brand in der Wohnung nicht angetreten werden kann. Grundsätzlich zahlt eine Versicherung nicht, wenn ein Urlaub aus Angst vor einer Krankheit storniert wird. Anders verhält sich die Situation jedoch, wenn es ihnen nicht möglich ist die Reise anzutreten, weil entweder Sie sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben oder ein Angehöriger. Ein solcher Fall wird als „unerwartet schwere Erkrankung“ eingestuft. Können Sie also in einem solchen Fall ein ärztliches Attest vorweisen, dann greift ihre Reiserücktrittsversicherung ein. Besonders gut steht die Situation für alle, die ihre Reise noch vor dem Ausbruch des Corona-Virus gebucht haben. Müssen sie ihren Aufenthalt wegen der Infektion oder einer Quarantänemaßnahme verlängern, dann sollten Sie sich an ihre Reiseabbruchsversicherung wenden, falls Sie über eine verfügen. Viele Reisende fragen sich zurzeit weiterhin, ob es sinnvoll ist wegen des Corona-Virus eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Grundsätzlich ist es keine gute Idee eine Reiseversicherung nur wegen eines einzigen Grundes abzuschließen. Begründet wird dies damit, dass die meisten Versicherer versuchen werden sich der Haftung zu entziehen, indem Sie sagen werden, dass zum Zeitpunkt der Buchung bereits das Risiko vorhanden war, dass eine Erkrankung oder eine Quarantänemaßnahme eintritt. Die Verbraucherzentrale in Hamburg geht davon aus, dass im Einzelfall durch die Gerichte entschieden werden muss, ob die Versicherer zahlen müssen oder nicht.
Stornierung des neu gebuchten TUI-Urlaubs bis 14 Tage vor der Abreise
Der Reiseveranstalter TUI Deutschland ermöglicht seinen Kunden, ihren gebuchten Urlaub bis zu 14 Tage vor der Abreise bis zum 30. April kostenfrei zu stornieren. Das findet Anwendung auf alle Reisen, deren Buchung zwischen dem 29.02 und dem 18.04 erfolgt ist. So erfolgt durch TUI in den Reisehinweisen der folgende Satz: „Verschärft sich die Situation in ihrem Wunschland durch den Coronavirus und Sie möchten die Reise nicht antreten, können Sie bei uns kostenlos umbuchen oder stornieren“. Dies findet jedoch nur Anwendung auf Neubuchungen der Marken TUI und Airtours (Paket+Unterkunft+Rundreisen). Keine Anwendung findet dies auf Buchungen bei XTUI, Fly&Mix, TUI Ticket Shop, „non refundable rates“ und Reisen und Linienflügen.
Stornobedingungen für Asien-Reisen mit TUI
Für die Asien-Reisen liegen andere Stornobedingungen vor. Alle Reisen, deren Buchung zwischen dem 05.02 und dem 31.03 erfolgt und die bis zu dem 31.10 stattfinden sollen, können noch 30 Tage vor der Abreise kostenlos storniert werden. Das Ende der kostenlosen Stornofrisst beläuft sich auf den 30. August. Anwendung findet diese Regelung für Reisen nach Thailand, Indonesien, Malaysia, Singapur, China, Korea, Japan, Laos, Kambodscha, Myanmar, Vietnam, Sri Lanka, Indien, Taiwan und Nepal.
Stornierungen für Reisen bis Ende Oktober bei FTI
Durch den Reiseveranstalter erfolgt das Angebot der kostenlosen Stornierung für alle die zwischen dem 01.03 und dem 15.04 eine Reise buchen. Dieses Angebot gilt für alle Reisen im Zeitraum bis einschließlich 31.10. FTI äußert sich auf seiner Website wie folgt dazu: „Die kostenfreie Stornierungsmöglichkeit endet am 30.04.20, spätestens jedoch 14 Tage vor der Abreise“. Dieses Angebot findet Anwendung für Buchungen bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorflug und BigXtra.
Stornierung der Schauinsland-Buchung bis zwei Wochen vor der Abreise
Schauinsland-Reisen bietet allen denjenigen, die eine Pauschalreise oder eine Nur-Hotel-Buchung vorgenommen haben, mit Abreise bis 31.10.20 und ab dem 29.02 bis zum 31.03.20 gebucht werden, an diese kostenlos zu stornieren bis zum 15.04. Dabei muss die Stornierung jedoch spätestens 14 Tage vor der Abreise erfolgen.
Stornierung der Buchungen bei Alltours
Kommt es zwischen dem 29.02 und dem 30.04 für den Zeitraum vom 15.03 bis 31.10.20 zu einer neuen Buchung bei dem Reiseveranstalter Alltours, dann kann diese Buchung noch bis zu 14 Tage vor der Abreise kostenlos storniert oder umgebucht werden. Das Ende der Umbuchungs- und Stornofrist tritt am 30. April ein. Das gilt jedoch nur für Alltours Flugreisen. Von dieser Regelung sind Buchungen bei den Marken Alltours-X und Byebye und Buchungen mit Linienflügen ausgeschlossen.
Stornierung der Buchungen bei DER Touristik
Auch bei DER Touristik gibt es kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten für die Neubuchungen von Reisen an alle Ziele. Diese Möglichkeit besteht für alle die eine Buchung zwischen dem 02. März und dem 30. April 2020 vorgenommen haben. Diese Information kann der Vertriebsmitteilung von DER Touristik entnommen werden. Von diesem Angebot kann ausschließlich bei Neubuchungen bei DER Touristik Veranstaltermarken wie Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, ITS Reisen und Jahn Reisen Gebrauch gemacht werden. Ausgeschlossen sind Buchungen bei X- und PAUS-Buchungen, Travelix, Bettenbanken-Hotels und DER Touristik Ticket Factory.
Stornierung der Buchungen bei Travador
Bei dem Anbieter Travador erhält man die Möglichkeit seinen Kurzurlaub dann kostenlos zu stornieren, wenn eine Buchung des Travador-Sicherheitspakets erfolgt ist. Grundsätzlich kostet das Travador-Sicherheitspaket 39 Euro, jedoch zurzeit kann es kostenlos gebucht werden. Mit Hilfe dieses Pakets steht den Kunden die Möglichkeit zu ihre Buchung bis zu acht Tagen vor der Abreise ohne eine Angabe von gründen kostenlos zu stornieren. Das Geld wird dem Kunden in Form eines Gutscheins zurückerstattet. Auch bei Flügen reagieren viele Fluggesellschaften kulant, wenn der Reisende seinen Flug zum Beispiel in die stark betroffenen Gebiete wie China und Norditalien nicht mehr antreten möchte. Aus diesem Grund ist es wichtig zunächst das Gespräch mit der in Rede stehenden Fluggesellschaft zu suchen. Wird eine Reise durch den Reiseveranstalter selbst abgesagt, dann erhält der Reisende in jedem Fall sein Geld zurück. In der Regel lässt sich feststellen, dass sich die Situation für diejenigen leichter gestaltet, die eine Pauschalreise gebucht haben, als für diejenigen, die ihre Reise eigenständig organisiert haben. Durch die Reiserücktrittsversicherung werden nur dann Kosten übernommen, wenn die Reisenden selbst erkranken oder wenn die Reisenden von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind. Besonders gut stehen für den Reisenden die Chancen auf einen kulanten Anbieter auf kostenfreie Stornierung bei Reisen, welche unmittelbar bevorstehen.
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Wo kann ich bei Booking com stornieren?
Der Buchende akzeptiert bei einer Reisebuchung bei einem Reiseanbieter die jeweiligen Bestimmungen des Reiseanbieters in Bezug auf Stornierungen und Nichterscheinen. Die allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen Reiseanbieters in Bezug auf Stornierungen und Nichterscheinen kann der Buchende auf den Informationsseiten des Reiseanbieters auf der Webseite von booking.com finden. Weiterhin werden diese während des Buchungsprozesses und in der Bestätigungs-E-Mail oder dem Ticket aufgeführt. Durch den Buchenden ist zu beachten, dass bestimmte Preise, Gebühren oder Angebote möglicherweise nicht storniert, zurückerstattet oder geändert werden können. Sollte es zu einer Nichtanreise oder einer gebührenpflichtigen Stornierung kommen, dann können dennoch vom Reiseanbieter anfallende Tourismusabgaben berechnet werden. Wenn die Reisebuchung storniert werden soll, dann wird die Bestätigungs-E-Mail benötigt. Im nächsten Schritt ist den darin angegebenen Anweisungen Folge zu leisten. Zu beachten gilt stets, dass gemäß den Bestimmungen des Reiseanbieters in Bezug auf Stornierungen, (Voraus-) Zahlung und Nichterscheinen eine Gebühr berechnet werden kann bzw. gar kein Anspruch auf Rückzahlung des (im Voraus) gezahlten Betrags gegeben ist.
Wie kann ich Booking com telefonisch erreichen?
Die Hotline von Booking.com ist zu Festnetzkonditionen erreichbar unter der Telefonnummer: 069 17 07 76 582. Aus dem Ausland kann der Kundenservice von Booking.co über 0049 69 17 07 76 582 erreicht werden. Der Kundenservice ist per Telefon 24 Stunden erreichbar.
Kann man bei HRS kostenlos stornieren?
Ob eine Stornierung kostenlos vorgenommen werden kann, hängt ganz von der Art der Reservierung ab.
Handelt es sich um eine "Standard Buchung", müssen Sie bis 18 Uhr angereist sein. Haben Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Hotel gemeldet, wird das Zimmer automatisch freigegeben. Eine Stornogebühr fällt nicht an. Aufgrund dieser Regelung brauchen Sie bei der Buchung keine Kreditkartennummer angeben. Sie müssen auch nicht zwingend beim Hotel absagen, aus Anstandsgründen wäre eine kurze Absage aber sicherlich empfehlenswert.
Eine andere Reservierungsart bei HRS nennt sich "Garantierte Buchung". Die "Garantierte Buchung" bietet sich vor allem dann an, wenn Sie relativ sicher wissen, dass Sie es nicht schaffen werden, um 18 Uhr im Hotel zu sein. Bei dieser Reservierung hält Ihnen das Hotel Ihr Zimmer die ganze Nacht frei. In diesem Fall kann das Hotel eine Stornierungsgebühr erheben. Daher müssen Sie bei dieser Reservierungsart Ihre Kreditkartennummer bei der Buchung mit angeben.
Eine Stornierungsgebühr kann ebenfalls anfallen, wenn Sie spezielle Angebote buchen. Je nach Angebot ist unter Umständen auch gar keine Stornierung mehr möglich.
Wie kann ich bei Expedia stornieren?
Soll eine Buchung bei Expedia storniert werden, dann kann dies in den meisten Fällen online erfolgen. Um eine Stornierung der bereits getätigten Buchung vorzunehmen, ist den folgenden Schritten zu folgen:
1. Gehen Sie zur Seite mit dem Reiseplan.
2. Suchen Sie in Ihrem Reiseplan den Abschnitt zur Verwaltung der Buchung.
3. Wählen Sie den Link zur Änderung oder Stornierung und gehen Sie gemäß den Anweisungen vor.
Sollte in dem Reiseplan kein Link für die Änderung oder Stornierung vorhanden sein bzw. ist es nicht möglich die Änderung oder Stornierung online erfolgreich abzuschließen, dann hat das zu bedeuten, dass die Buchung entweder nicht änderbar oder stornierbar ist oder die Buchung online nicht geändert oder storniert werden kann.
Wieviel Stornogebühren darf ein Hotel verlangen?
Bei den Stornokosten handelt es sich um Stornierungsgebühren, welche dadurch zustande kommen, dass nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche von einem Kunden verbindlich gebucht wurden und dann kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden und dadurch dem Leistungsgeber wie einem Hotel oder einer Reisegesellschaft Kosten entstanden sind. Bei den Stornierungsgebühren handelt es sich somit um eine Entschädigung für einen tatsächlich angefallenen Schaden. Die Stornogebühr setzt sich zusammen aus der vertraglich geschuldeten Gegenleistung (dem Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Damit muss sich der Hotelier nicht angefallene Betriebskosten nach § 552 S. 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen. Unter nicht angefallenen Betriebskosten ist die Bewirtung oder die Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder die Zimmerreinigung zu verstehen. Jedoch unterliegt die Höhe der Stornogebühren im Verbrauchergeschäft dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.