Flugfrachtführer
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Begriff
Flugfrachtführer ist, wer sich durch einen Vertrag verpflichtet, Personen und Gepäck, sowie Güter auf dem Luftweg zu befördern. Eine gewerbsmäßige Ausführung ist nicht ausschlaggebend.
Haftung
- Internationale Flüge: Je nach Abgangs- und Bestimmungsort kommen das Montrealer Übereinkommen oder seine Vorgänger Warschauer Abkommen zur Anwendung.
- Innerdeutsche Flüge: Der Flugfrachtführer haftet für verspätete Personenbeförderung und Personen- und Reisegepäckschäden nach dem Luftverkehrsgesetz (§§ 44-51);
- für Schäden an Gütern haftet der Flugfrachtführer wie ein Frachtführer.(OLG Stuttgart, Urteil v. 24.02.2010, 3 U 140/09) Die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes entsprechen weitgehend denen des Montrealer Übereinkommens.