Flugticket

Aus PASSAGIERRECHTE
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Ein Flugticket ist ein Dokument, das einen Reisenden zur Inanspruchnahme eines Fluges berechtigt. Ein Flugticket berechtigt den Fluggast aber noch nicht, in die Abflugräumlichkeiten des Flughafens zu gelangen bzw. ein Flugzeug zu besteigen. Für diese Zwecke wird eine Bordkarte ausgestellt. Das Flugticket dient auch mit Vorlage eines Passes als ein Beweismittel, dass tatsächlich die Person fliegen möchte, für die das Ticket gebucht war.

Gebrauch

Bestandteile

Ein Flugticket setzt sich aus mehreren Coupons bzw. Belegen zusammen.
Audit Coupon: verbleibt bei der Fluggesellschaft für ihre Buchführung
'Agent Coupon: geht an die Institution, die das Ticket eventuell verkauft hat
Passanger Reciept: ist für den Kunden bestimmt und dient als Belegmittel
Jedes Flugticket berechtigt zum Nutzen genau einer Strecke. Wenn zum Beispiel ein Flug von A über B nach C gebucht wurde, werden separate Flugscheine für die Strecken A-B und B-C ausgestellt. Der Flugschein wird beim Check-in gegen eine Bordkarte ausgetauscht, die zum Einstieg ins Flugzeug berechtigt, und ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr relevant.

Papiertickets

Flugtickets aus Papier werden heute eher in seltenen Fällen ausgestellt, da sie von einfacheren und sparsameren elektronischen Alternativen ersetzt wurden. Die meisten Papiertickets wurden von der IATA autorisiert. Ein solches Ticket enthält Informationen wie der Name des Fluggastes, Flugstrecke, Flugdatum, Beförderungsklasse, die Zeichen der ausführenden Fluggesellschaft usw. Ab dem 1. Januar 2008 führt IATA keine Ticketausstellungen und -abrechnungen mehr durch, außer bei Papiertickets mit maschinenlesbaren Magnetstreifen.
Papiertickets für Charterflüge werden nicht durch IATA reguliert. Sie sind in der Regel Bestandteil einer kompletten Pauschalreise und können kurzfristig nicht geändert werden.

Elektronische Tickets

Heute werden Papiertickets zumindest von den größeren Fluggesellschaften so gut wie nicht mehr vergeben, da es elektronische Methoden gibt, die weniger aufwendig sind. Um die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Fluges zu überprüfen, wird eine einmalige mehrstellige Buchungsnummer vergeben, mittels welcher weitere flugrelevante Daten bei der jeweiligen Fluggesellschaft gespeichert sind. Gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses werden die Daten verglichen und der Fluggast erhält seine Bordkarte. Die Bordkarte kann vom Fluggast selbst an einem Check-in-Automaten ausgedruckt werden. Der Vorgang unterscheidet sich im Wesentlichen nicht vom üblichen Check-in. Manchmal wird auch das Vorlegen der Kreditkarte verlangt, mit der der Flug bezahlt wurde, um Kreditkartenbetrug zu vermeiden. Ist es dem Fluggast nicht möglich, die Kreditkarte vorzulegen, würde die Beförderung verweigert werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied aber im Urteil vom 27.01.2011, dass die Beförderungsverweigerung in diesem Fall rechtswidrig ist. Das Verzichten auf Papiertickets ermöglicht große Ersparnisse hinsichtlich der Personal- und Materialkosten. Seit der Einführung des ticketlosen Verfahrens im Jahr 2004 stieg der Anteil der ticketlosen Buchungen von 14 auf 85 %.
Manchmal kann die Bordkarte auch auf einem Mobiltelefon oder Tablett-PC gespeichert werden. In diesem Fall wird dann der Barcode auf der Bordkarte vom Bildschirm des Geräts eingescannt. Dieses Verfahren wird jedoch nur von einigen Fluggesellschaften angeboten und ist hinsichtlich seiner Handlichkeit nicht wirklich praktisch. Außerdem werden auf verschiedenen Flughäfen Bordkarten unterschiedlich geprüft – einige benutzen Barcodescanner und manchmal werden die Bordkarten gestempelt.

Vermittlungskosten

Eine Provision, die ein Vermittlungsunternehmen beim Kauf eines Flugscheins von einem Fluggast erhält, zwar grundsätzlich als Bestandteil des dem Fluggast bei Annullierung des entsprechenden Fluges zu erstattenden Preises anzusehen ist. Die Einbeziehung muss jedoch begrenzt werden können.

Die Verordnung Nr. 261/2004 ist auszulegen ist, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

Siehe auch

Flug
Gepäck
Sicherheitskontrolle (Passagierverkehr)
Reisevermittler

Urteile und Rechtsprechung

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Januar 2004 - Obligatorische Preisbestandteile bei ‘ab’-Flugpreisen
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. April 2009 - Ausgleichsleistung bei Umbuchung trotz Bordkarte