Gepäckschein

Aus PASSAGIERRECHTE
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Der Gepäckschein ist ein vom Luftfrachtführer ausgestelltes, qualifiziertes Legitimationspapier, das einen Herausgabeanspruch des Fluggastes über sein aufgegebenes Gepäck gegen den Luftfrachtführer begründet. Kann der Fluggast den Gepäckschein nicht vorzeigen, so kann er z.B. durch die Gepäckidentifizierungsmarke zu seinem Gepäck kommen.