Gepäck Probleme
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Stellt der Passagier bei der Gepäckausgabe am Flughafen fest, dass sein Gepäck beschädigt ist oder gar nicht auftaucht, sollte er unbedingt sofort Maßnahmen ergreifen. Das gleiche gilt bei Beschädigung des Handgepäcks. Im Zweifelsfall stehen ihm Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter zu. Die Zerstörung ist von der Beschädigung abzugrenzen. Eine Zerstörung setzt über die Beschädigung hinaus voraus, dass die Brauchbarkeit der Gepäckgegenstände vollkommen aufgehoben ist.
Siehe dazu:
Bei Feststellung eines Verlustes, einer Zerstörung oder Verspätung des Gepäcks am Zielflughafen: | → Gepäckverlust | |
Bei Beschädigung des Gepäcks während des Fluges: | → Gepäckbeschädigung | |
Rechtsgrundlage etwaiger Ansprüche ist im Wesentlichen das | → Montrealer Übereinkommen | |
Begriff des Gepäcks: | → Gepäck | |
Gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen | → Gerichtsstand bei Gepäckschäden |