Koffer weg

Aus PASSAGIERRECHTE
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Die Fluggesellschaften haben ein hohes Aufkommen an Flugpassagieren und Gepäckstücken, leider kann das ein oder andere Verloren gehen. In 95% der Fälle kommt das Gepäck, nach ihrer Verlustmeldung, aber innerhalb der ersten fünf Tage am Bestimmungsort an.

Was tun?

Melden Sie den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens am "Lost and Found"-Schalter und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll das sogenannte "P.I.R." ausfüllen. Diese sind am Flughafen an den Schaltern zu finden.

Wichtig

  • Heben Sie Ihr Flugticket auf. Auf diesem befindet sich die Registrierungsnummer, welche auf das Gepäckstück geklebt wurde.
  • Melden Sie den Verlust des Gepäckstückes schnellstmöglich!
  • Melden Sie den Verlust nochmals schriftlich bei der Airline (bei Pauschalreisen auch beim Reiseveranstalter).
  • Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt und Verlustformular auf!


Ansprüche

Wenn ein Koffer endgültig verloren geht, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen. Dieser Anspruch hat eine Höchstgrenze von maximal 1.131 €. Somit haften die Fluggesellschaften pro betroffenem Passagier mit maximal 1.131 €. Die Anzahl der Gepäckstücke ist dabei nicht ausschlaggebend. Viele Fluggesellschaften verlangen einen Nachweis über den Wert des Gepäckinhaltes, dementsprechend ist es wichtig, den Inhalt des Gepäckes auflisten zu können.


Weitere Ansprüche bei Pauschalreisen

Pauschalreisen bei denen Sie ohne Gepäck am Zielort ankommen, stellen einen Reisemängel dar, der zur Preisminderung berechtigt. Diese Mängelrechte können Sie geltend machen, wenn Sie dem Reiseleiter möglichst schnell vor Ort den Verlust des Gepäckstückes anzeigen. In der Urlaubszeit ohne Gepäckstück kann der Reisepreis gemindert werden. Man rechnet mit ca. 25% des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäckstück. Im Einzelfall kann dies auch deutlich mehr sein. Falls durch den Verlust des Gepäckstückes die Reise erheblich beeinträchtigt wird, kann auch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht kommen. Diese Mängel- und Schadensersatzansprüche müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende gemeldet werden.


Ersatzkleidung

Wird das Gepäckstück auf dem Hinflug verloren, hat der Flugpassagier die Möglichkeit sich Ersatzkleidung kaufen zu können. Dabei ist nur das Nötigste zu kaufen. Je nach Fluggesellschaft gibt es Notfallkoffer mit Toilettenartikeln und Unterwäsche. Die meisten Fluggesellschaften erstatten "nötige" Ausgaben zur Beschaffung von Ersatzkleidung und Hygieneartikeln. Variieren tut dabei die Grenze der Ausgaben. Man muss von 25 € - 250 € ausgehen. Bei einer Pauschalreise können Ansprüche direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.


Urteile und Verordnungen

VO (EG) Nr. 889/2002

VO (EG) Nr. 2027/97

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 08.09.2009, 216 C 141/09

EuGH, Urteil v. 22.11.2012, C-410/11


Siehe auch

Gepäckschaden

Gepäck

Fluggastrechteverordnung

Flug