Rückzahlung Anzahlung Ferienwohnung

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Begriff der Ferienwohnung

Unter dem Begriff der Ferienwohnung ist eine möblierte Wohnung zu verstehen, in der Gäste gegen Bezahlung der Miete für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können.

Zustandekommen des Beherbergungsvertrags bei Buchung einer Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung wird gebucht und dadurch kommt zwischen den Parteien ein Beherbergungsvertrag zustande. Unter dem Beherbergungsvertrag ist ein Vertrag zu verstehen über die vorübergehende Gewährung einer Unterkunft an den Reisenden. Der Beherbergungsvertrag stellt im deutschen Recht einen schuldrechtlichen Vertrag dar, welcher eine Beherbergung zum Gegenstand hat. Der Beherbergungsvertrag ist im BGB nicht besonders geregelt. Bei dem Beherbergungsvertrag handelt es sich jedoch um einen gemischttypischen Vertrag. Das bedeutet, dass sich der Beherbergungsvertrag aus verschiedenen Verträgen zusammensetzt. Der Beherbergungsvertrag enthält wesentliche Elemente aus dem Mietvertrag (Vermietung der Räumlichkeit, gewerbliche Zimmervermietung) und mindestens eines anderen Vertragstyps, wie etwa des Kaufvertrags (z.B. Getränke) oder Dienstvertrags (Hotelservice), Werkvertrags (Hotelmahlzeiten) oder Bewirtungsvertrags (Bewirtung) oder des Verwahrungsvertrags (z.B. Gepäck oder Garderobe).

Wie jeder Vertrag, kommt der Beherbergungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen-Angebot und Annahme zustande. Der Beherbergungsvertrag kann auch problemlos mündlich geschlossen werden. Eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Hotels ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich. Ein Beherbergungsvertrag kommt auch dann zustande, wenn die Parteien über den Zimmerpreis bei der Buchungsanfrage nicht verhandelt haben. In diesem Fall bringt der Gast zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 18.05.2005, Az.: 2-01 S 53/04 hervor.

Lösung von der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung gilt dann als verbindlich gebucht, sobald der Beherbergungsvertrag über das Ferienhaus oder die Ferienwohnung in schriftlicher oder auch in mündlicher Form von beiden Vertragspartnern abgeschlossen wurde. Der abgeschlossene Beherbergungsvertrag bedeutet gleichzeitig auch, dass keiner der Vertragspartner vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten kann, unabhängig davon welche Gründe auch für die Stornierung vorliegen sollten. Ein Rücktritt von der Buchung der Ferienwohnung ist demnach nicht möglich. Entscheidet sich der Gast dennoch dazu eine bereits gebuchte Ferienwohnung zu stornieren, so kommen Stornokosten auf ihn zu. Bei den Stornokosten handelt es sich um Stornierungsgebühren, welche dadurch zustande kommen, dass nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche von einem Kunden verbindlich gebucht wurden und dann kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden und dadurch dem Leistungsgeber wie einem Hotel oder einer Reisegesellschaft Kosten entstanden sind. Bei den Stornierungsgebühren handelt es sich somit um eine Entschädigung für einen tatsächlich angefallenen Schaden. Die Stornogebühr setzt sich zusammen aus der vertraglich geschuldeten Gegenleistung (dem Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Damit muss sich der Vermieter nicht angefallene Betriebskosten nach § 552 S. 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen. Unter nicht angefallenen Betriebskosten ist die Bewirtung oder die Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder die Zimmerreinigung zu verstehen. Jedoch unterliegt die Höhe der Stornogebühren im Verbrauchergeschäft dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Rückzahlung der Anzahlung bei Stornierung der Ferienwohnung

Da der Mieter, der eine bereits gebuchte Ferienwohnung bei Stornierung dieser nach wie vor zur Zahlung verpflichtet ist, ist die Rückzahlung der Anzahlung zumindest nicht vollständig möglich. Abhängig ist die Frage davon, wie hoch die Anzahlung war. Da dem Vermieter bei Stornierung jedoch die Stornokosten zustehen durch den Mieter, wird dieser wohl die Anzahlung mit den ihm zustehenden Stornokosten verrechnen. Eventuell muss der Mieter zusätzlich zu der Anzahlung noch eine Zahlung leisten, um die Stornokosten ganz abzudecken. Wird also eine Ferienwohnung storniert, dann erhält der Mieter seine Anzahlung grundsätzlich nicht zurück.

Siehe auch