Stornorechnung Ferienwohnung Muster.
Definition Stornokosten
Bei den Stornokosten handelt es sich um Stornierungsgebühren, welche dadurch zustande kommen, dass nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche von einem Kunden verbindlich gebucht wurden und dann kurzfristig oder gar nicht abgesagt wurden und dadurch dem Leistungsgeber wie einem Hotel oder einer Reisegesellschaft Kosten entstanden sind. Bei den Stornierungsgebühren handelt es sich somit um eine Entschädigung für einen tatsächlich angefallenen Schaden.
Was zu beachten ist bei einer Stornorechnung für eine Ferienwohnung
Möchte der Vermieter einer Ferienwohnung eine Storno-Rechnung für den Mieter erstellen, dann muss er zunächst zwischen zwei verschiedenen Arten von Rechnung wählen. Es gibt einmal die Storno-Rechnung und einmal die No-Show-Rechnung. Der Unterschied der beide Arten von Rechnungen liegt im Wesentlichen darin, ob eine Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss oder nicht. Wurde im Vertrag kein Rücktrittsrecht durch den Vermieter festgelegt oder die Frist vom Rücktrittsrecht ist bereits abgelaufen, dann ist dem Mieter eine No-Show-Rechnung auszustellen. Bei dieser Art von Rechnung wird eine Mehrwertsteuer fällig. Diese Art der Rechnung ist auch dann auszustellen, wenn der Mieter der Ferienwohnung ohne Ankündigung nicht anreist. Eine Storno-Rechnung hingegen ist immer dann von dem Vermieter der Ferienwohnung auszustellen, wenn der Vermieter der Ferienwohnung dem Mieter im Vertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt hat und pauschale Stornogebühren festgelegt hat. Macht der Mieter von dem Rücktrittsrecht rechtzeitig Gebrauch, dann erhält der Mieter von dem Vermieter der Ferienwohnung eine Storno-Rechnung über die Stornogebühren ausgestellt und es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Muster Stornorechnung
Ein Muster für eine Stornorechnung kann hier heruntergeladen werden: https://www.buchhaltungsbutler.de/stornorechnung-vorlage/