Subcharter

Aus PASSAGIERRECHTE
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition

Unter Subcharter versteht man den Auftrag eines anderen Luftfahrtunternehmens oder Reiseveranstalters vorgenommene Beförderung.


Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Beim Sub(Charter)ist das ausführende Luftfahrtunternehmen der auftragnehmende „Operating Carrier“ zu, nicht der auftraggebende „Contracting Carrier“.